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Mit Peugeot dem Finanzamt ein Schnippchen schlagen

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Höheren Steuern auf Dienst- und Geschäftswagen ausweichen

 

-Französischer Komfort als Dienstwagen-Alternative

-Attraktive Preisgestaltung mindert die Steuerbelastung

-Komplette Serienausstattung vermeidet steuerpflichtige Extras

 

Wer in Deutschland einen Dienst- oder Geschäftswagen auch privat nutzt, muss dies bei der Steuererklärung als geldwerten Vorteil geltend machen – entweder über ein exakt geführtes Fahrtenbuch oder über eine pauschale Besteuerung. Diese soll nach dem Willen der Bundesregierung von monatlich 1 Prozent des Fahrzeug-Listenpreises auf 1,5 Prozent steigen.

 

Das heißt: Zukünftig sollen Dienstwagen-Fahrer pro Monat 1,5 Prozent des Listenpreises ihres Fahrzeugs versteuern. Bei einem Fahrzeug mit einem Neupreis von 35.000 Euro bedeutet dies, dass nicht mehr wie bisher 4.200 Euro pro Jahr, sondern 6.300 Euro pro Jahr zusätzlich versteuert werden müssen – je nach Einkommen und Steuerklasse bringt dies eine steuerliche Mehrbelastung von mehreren 100 bis weit über 1.000 Euro pro Jahr mit sich.

 

307 SW und 607 sind Alternativen bei der Dienstwagen-Wahl

 

Die zu erwartende, um 50 Prozent höhere Besteuerung lässt sich aber elegant abfedern – indem ein Peugeot als Dienst- oder Geschäftswagen genutzt wird. Insbesondere der ab 18.950 Euro erhältliche 307 SW und der komfortable 607 (ab 30.050 Euro) empfehlen sich nicht nur als ebenso praktische wie komfortable Geschäftswagen, sondern bieten dabei auch noch die ideale Gelegenheit, dem Finanzamt ein Schnippchen zu schlagen.

 

Denn dank ihrer umfangreichen Serienausstattung und den attraktiven Grundpreisen halten Peugeot-Modelle die Dienstwagensteuer auch zukünftig auf niedrigem Niveau. Schließlich müssen laut Gesetzgeber alle aufpreispflichtigen Extras ebenfalls in die Steuerberechnung einbezogen werden. Beim 307 SW und beim 607 beschränkt sich die Liste der Optionen jedoch auf wenige Merkmale, komfortable Ausstattungsdetails wie Klimaanlage, elektrische Fensterheber und Zentralverriegelung gehören bei diesen Modellen schon zur Grundausstattung.

 

Mit einem Peugeot können sich die Nutzer eines Dienst- oder Geschäftwagens außer über eine hochwertige Ausstattung und eine geringere Steuerlast auch über das Vergnügen freuen, mit einem individuellen Fahrzeug unterwegs zu sein, das französischen Charme, Eleganz und höchsten Fahrkomfort beschert.


LOL,

 

mal ehrlich, ich bin zwar ein peugeot fan, aber beim Finanzamt ist der Peugeot eher ein geldfresser, der saubermann 307 HDI FAP z.B, da zahlste Euro 3, das ist NICHT günstig. Dafür kann zwar Peugeot nix, aber ich hab mich schwarz geärgert als ich die Rechnung bekam.

Nicht anders ist es beim 206 HDI, da der 90 ps ganze 2.0 l hat zahlt mann heftig Steuern.


Tolle Idee von Peugeot, das Posting hier, aber besser wäre ein Mailing an die Firmenchefs, bzw Fuhrparkleiter der Unternehmen.


du musst das anders sehen!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von brainmen

LOL,

 

mal ehrlich, ich bin zwar ein peugeot fan, aber beim Finanzamt ist der Peugeot eher ein geldfresser, der saubermann 307 HDI FAP z.B, da zahlste Euro 3, das ist NICHT günstig. Dafür kann zwar Peugeot nix, aber ich hab mich schwarz geärgert als ich die Rechnung bekam.

Nicht anders ist es beim 206 HDI, da der 90 ps ganze 2.0 l hat zahlt mann heftig Steuern.

Hier geht ja auch eher um die Dienstwagenbesteuerung und nicht um die KFZ-Steuer. Das sind zwei Grundverschiedene Dinge. Da bei der 1% Regelung der Listeneupreis (ohne individelle Rabatte etc.) als Berechnungsgrundlage herangezogen wird, ist Peugeot jetzt erst recht eine Alternative für die Firmen. Denn hioer ist der Listenpreis (bei gleicher Ausstattung) doch um einiges günstiger als bei deutschen Herstellern. Und da den Unterhalt, also Steuer, Versicherung etc. eh die Firmen und nicht die Angestellten löhnen, kann mir das als Angestellen ziemlich egal sein wo das Fahrzeug eingestuft ist? :-)


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