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Lkw-Maut: Droht eine generelle Verkehrsüberwachung?
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Für das am 31. August 2003 startende deutsche Lkw-Mauterhebungssystem mahnte der Bundesbeauftragte schon seit längerem an, dass zweckgebunden neben dem Kennzeichen nur technische Angaben wie Strecke, Ort, Zeit, Kfz-Merkmale und Mauthöhe als Daten verarbeitet werden dürfen. Für die meisten Daten gilt, dass sie nach der Mautentrichtung zu löschen oder zu anonymisieren sind. Begründete Ausnahmen kann es nach ARCD-Informationen für Kontrollaufgaben des Bundesamtes für Güterverkehr und der Zollbehörden geben. Bilder und Daten von Fahrzeugen, die nicht der Mautpflicht unterliegen, sind unmittelbar nach dem Kontrollvorgang zu löschen. "Mit diesem Maßnahmenbündel zum Datenschutz sind generelle Verkehrsüberwachungen oder gar die Erstellung von Bewegungsprofilen von Fahrzeugen ausgeschlossen", versichert Dr. Joachim Jakob. "Ich werde Änderungen auf diesem Gebiet kritisch begleiten und Befürchtungen in Richtung auf einen ?big brother? im Straßenverkehr weiter entgegentreten".