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Musterverfahren im VW-Diesel-Skandal - Landgericht veröffentlicht Feststellungsanträge

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Der Diesel-Betrug von VW hat milliardenschwere Schadenersatz-Forderungen ausgelöst. In Deutschland soll ein Musterverfahren die Prozesslawine in geordnete Bahnen lenken.

Braunschweig/Wolfsburg - In der Abgas-Affäre bei Volkswagen ebnet das Landgericht Braunschweig wie erwartet den Weg für die gebündelte Klärung zentraler Streitfragen. In Kürze sollen die so genannten Feststellungsanträge veröffentlicht werden, mit denen sowohl klagende VW-Investoren als auch der Konzern wichtige Aspekte in nächsthöherer Instanz vorentschieden haben wollen.

Damit werden Weichenstellungen für die Verfahren absehbar. Den Angaben zufolge geht es dabei um Dutzende zentrale Streitfragen. In einem ersten Schritt lässt das Landgericht Braunschweig diese nun im Bundesanzeiger erscheinen. Der genaue Zeitpunkt dafür blieb zunächst unklar.

Möglich wird die Bündelung für die höhere Gerichtsinstanz über das sogenannte Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG), das VW und klagende Anleger gleichermaßen forderten. Ein solches Verfahren ist bekannt von anderen Prozessen etwa gegen die Deutsche Telekom oder die Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE).

Die Veröffentlichung der wesentlichen Streitpunkte ist ein Startschuss für die Anwendung des KapMuG. Wie das Landgericht weiter mitteilte, soll der eigentliche Vorlagebeschluss frühestens im August folgen. Über ihn muss das Oberlandesgericht Braunschweig entscheiden - es kann dann einen Musterkläger bestimmen, der als Stellvertreter für alle Verfahren sehr geeignet erscheint. Mit ihm wird der Kern des Prozesses im Diesel-Skandal praktisch höherinstanzlich vorab geklärt, um die Verfahren zu vereinfachen.

Der Zeithorizont für das KapMuG löste am Mittwoch Kritik aus. Die Kanzlei Tilp - Vertreter einer milliardenschweren Klage - fürchtet eine Verjährung zum 19. September 2016 "für besonders gut gelagerte Ansprüche von Kapitalanlegern gegen VW". Sie schrieb: "Von dieser drohenden Verjährung sind zigtausende von privaten und institutionellen Anlegern betroffen." Der rechtlich sicherste Weg gegen eine Verjährung sei daher das rasche Einreichen einer Klage.

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