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Illegales Autorennen: Gericht verurteilt Raser zu Haftstrafe - Kölner Urteil demonstriert Härte gegenüber Rasern

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Milde Strafen gegen Raser, die bei illegalen Rennen schwere Unfälle verursacht haben, stehen in der Kritik. Das Kölner Landgericht sprach nun ein deutlicheres Urteil.

Ein Raser wurde wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt Ein Raser wurde wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt Quelle: picture alliance / dpa

Köln - In Köln hat das Landgericht am Montag einen Raser nach einem tödlichen Unfall zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Mit mehr als 109 Stundenkilometern raste der Angeklagte vergangenen Juli in einem gemieteten Sportwagen auf die Ampel zu, touchierte einen Kleinwagen, verlor die Kontrolle und prallte mit einem Radfahrer zusammen. Drei Tage später starb dieser im Krankenhaus.

Der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck begründete die Strafe wegen wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs mit dem "hohen Handlungsunrecht", das der Angeklagte begangen habe. "Über vier Minuten ist der Angeklagte durch eine hochfrequentierte Gegend, mit vielen Fußgängern und Radfahrern - also schwachen Verkehrsteilnehmern - mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen", sagte Roellenbleck.

Gericht zweifelt an Reue des Angeklagten

Eine Radfahrerin kam bei einem illegalen Autorennen im April 2015 ums Leben Eine Radfahrerin kam bei einem illegalen Autorennen im April 2015 ums Leben Quelle: picture alliance / dpa

Über GPS-Daten hatte ein Verkehrssachverständiger nachweisen können, dass der Angeklagte mehrmals schneller als Tempo 100 unterwegs war. Zeugen hatten im Prozess von quietschenden Reifen gesprochen und eine extreme Schräglage des Sportwagens in Kurven geschildert.

"Sie haben sich damit bedenkenlos über die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer hinweggesetzt", sagte Roellenbleck zum Angeklagten. Zudem bezweifelte die Strafkammer, dass der Angeklagte "echte Reue" gezeigt habe. "Es gab die Tendenz des Angeklagten, das eigene Fehlverhalten zu relativieren", heißt es in der Urteilsbegründung. Der angeklagte Autofahrer hatte am ersten Prozesstag unter anderem angegeben, zügig, aber nicht zu schnell gefahren zu sein.

Vor dem Hintergrund anderer Kölner Raser-Unfälle sagte Roellenbleck: "Wir wollten mit dem Urteil auch ein Zeichen nach draußen setzen, dass man so einfach nicht fahren kann." Erst Mitte April waren in Köln zwei junge Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, die den Tod einer 19-jährigen Radfahrerin verschuldet hatten.

Jörg Radek, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, will das Rasen durch härtere Strafen einbremsen Jörg Radek, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, will das Rasen durch härtere Strafen einbremsen Quelle: picture alliance / dpa

Kritik an zu milden Urteile gegen Raser

Andere Raser-Urteile des Kölner Landgerichts waren in den vergangenen Monaten als zu nachsichtig kritisiert worden. Im Januar verurteilte es zwei 20 Jahre alte Männer, die sich in der Innenstadt ein Wettrennen geliefert hatten, wegen fahrlässiger Tötung zu Jugendstrafen von 16 und 20 Monaten auf Bewährung. Das Gericht hielt ihnen zugute, dass sie - anders als jetzt der 27-Jährige - Reue zeigten.

Auch zwei 22 und 23 Jahre alte Männer, durch deren PS-Kräftemessen eine 19-jährige Studentin ums Leben gekommen war, müssen nicht in Haft. Gegen die Bewährungsstrafen hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Vor einer Entkriminalisierung der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr warnte bereits vor einigen Jahren der Deutsche Verkehrgerichtstag. In einer Zeit steigender Mobilität laufe zwar jeder Verkehrsteilnehmer Gefahr, einen Unfall zu verursachen. Leben und Gesundheit potenzieller Unfallopfer verdienten aber "höchstmöglichen Schutz", forderten die Verkehrsjuristen 2012. In Nordrhein-Westfalen wurden im vergangenen Jahr 47 Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr verurteilt. Wie viele davon an einem illegalen Autorennen beteiligt waren, weist die Strafverfolgungsstatistik nicht aus.

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