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Gericht urteilt gegen „Knöllchen-Horst“ - Knöllchen-Horst darf nicht mehr petzen

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Sein Lieblings-Hobby ist petzen: Frührentner Horst N. aus Osterode hat mehr als 10.000 Anzeigen wegen Falschparkens erstattet. Zu viel für das Ordnungsamt.

"Knöllchen-Horst" hat mehr als 10.000 Falschparker angezeigt. Das Ordnungsamt muss das jetzt aber nicht mehr bearbeiten "Knöllchen-Horst" hat mehr als 10.000 Falschparker angezeigt. Das Ordnungsamt muss das jetzt aber nicht mehr bearbeiten Quelle: picture alliance / dpa

Osterode - Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat einem als „Knöllchen-Horst“ berüchtigten Mann bescheinigt, ein Denunziant zu sein. Wer es sich zum Hobby mache, regelmäßig Falschparker aufzuschreiben, gehe einer „denunziatorischen Tätigkeit“ nach und könne Behörden nicht zur Verfolgung der registrierten Ordnungswidrigkeiten zwingen, hieß es in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Beschluss. Die Richter wiesen den Antrag des Frühpensionärs auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen zurück (Az. 13 LA 144/12).

Knöllchen-Horst soll in den vergangenen Jahren mehr als 10.000 Falschparker im Kreis Osterode angezeigt haben. Für Schlagzeilen sorgte er, als er einen Rettungshubschrauber aufschrieb, der während eines Notfalleinsatzes auf einem Bürgersteig stand. Weil der Landkreis sich zuletzt immer öfter weigerte, die Anzeigen zu bearbeiten, zog der Frührentner vor Gericht - ohne Erfolg.

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