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Zahl der Wildunfälle ist 2013 gesunken - Knapp 250.000 Wildunfälle wurden 2013 gemeldet

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Die Zahl der Wildunfälle ist im letzten Jahr um 4 Prozent auf 247.000 gemeldete Kollisionen gesunken. Dennoch ist die Zahl der getöteten Tiere weiterhin hoch.

Im vergangenen Jahr ist Zahl die gemeldeten Wildunfälle ist gesunken - 2013 waren es deutschlandweit 247.000 Kollisionen Im vergangenen Jahr ist Zahl die gemeldeten Wildunfälle ist gesunken - 2013 waren es deutschlandweit 247.000 Kollisionen Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Die Zahl der bei den Kfz-Versicherern gemeldeten Wildunfälle ist im vergangenen Jahr gesunken. Laut dem Branchenverband GDV wurden 2013 deutschlandweit 247.000 Kollisionen mit Rehen, Wildschweinen und anderen frei lebenden Tieren gemeldet. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen Rückgang um vier Prozent. Auch die Schadenshöhe ist von 583 Millionen auf 560 Millionen Euro gesunken.

Nach dem Wildunfall - Unfallstelle sichern und Polizei verständigen Nach dem Wildunfall - Unfallstelle sichern und Polizei verständigen Quelle: picture alliance / dpa

Tatsächliche Zahl liegt höher

Die tatsächliche Zahl der Wildunfälle dürfte allerdings größer sein. Versichert sind die Schäden aus derartigen Kollisionen nur über Voll- und Teilkasko, wer sein Fahrzeug lediglich haftpflichtversichert hat, meldet sich nach einem Zusammenstoß nicht bei seiner Versicherung.

Um Wildunfälle zu vermeiden, sollten Autofahrer auf Strecken mit Warnschildern besonders aufmerksam fahren. Vor allem an Wald- und Feldrändern ist Vorsicht geboten. Wenn ein Tier gerade die Straße überquert hat, muss man auch immer mit einem nachfolgenden Tier rechnen. Ist ein Zusammenstoß nicht mehr zu vermeiden, sollte man gar nicht erst versuchen, auszuweichen. Denn dann besteht die Gefahr, mit dem Gegenverkehr zu kollidieren oder im Straßengraben zu landen.

Schadensregulierung nur mit Bescheinigung

Kommt es zu einem Wildunfall, muss zunächst die Unfallstelle gesichert und dann die Polizei gerufen werden. Diese stellt eine Bescheinigung für die spätere Versicherungsregulierung aus. Nur mit dieser schriftlichen Bestätigung leistet die Versicherung Schadensersatz. Sinnvoll ist auch ein Foto der Unfallstelle. Verletzte oder getötete Tiere dürfen in keinem Fall angefasst werden. Einen Kadaver mitzunehmen gilt übrigens als Wilderei und ist somit strafbar.

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