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Gericht: Cannabis-Grenzwert für Führerschein-Entzug wird nicht erhöht - Kiffende Führerscheinbesitzer erleiden Niederlage vor Gericht

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Ein Verwaltungsgericht hat die Anhebung des THC-Grenzwertes für den Führerscheinentzug abgelehnt. Fünf Kläger hatten sich auf eine neue Expertenempfehlung berufen.

In Deutschland wird der Führerschein ab einer Konzentration von einem Nanogramm Cannabis-Wirkstoff (THC) pro Milliliter Blutserum entzogen In Deutschland wird der Führerschein ab einer Konzentration von einem Nanogramm Cannabis-Wirkstoff (THC) pro Milliliter Blutserum entzogen Quelle: picture alliance / dpa

Gelsenkirchen - Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen hat die Klagen von fünf Drogenkonsumenten zurückgewiesen, die wegen zu viel Cannabis-Wirkstoff im Blut ihre Führerscheine verloren hatten. Die Männer hatten gehofft, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Mittwoch einen neuen Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) anerkennt.

Bei den Männern aus Essen, Bochum und Gelsenkirchen war der zulässige Grenzwert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum überschritten worden. Eine Expertenkommission hatte aber im September 2015 als neuen Grenzwert drei Nanogramm empfohlen. Die Männer hatten daraufhin die Städte verklagt.

Die Kammer habe sich für die Beibehaltung des in der Rechtsprechung entwickelten Grenzwertes entschieden, teilte das Gericht mit. Nach einer Anhörung des Kommissions-Vorsitzenden habe sich die Kammer der Argumentation der Kommission aus juristischer Sicht nicht anschließen können. Daher habe sie keinen Anlass gesehen, von der bisherigen Bewertung einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit ab dem Wert von einem Nanogramm abzuweichen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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