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ADAC: großer Verwaltungsaufwand und hohe Kosten
Den Plänen der Bundesregierung, am kommenden Mittwoch, 31. August, eine Kennzeichnungsverordnung für Benzin- und Diesel-Pkw sowie für leichte Nutzfahrzeuge zu beschließen, erteilt der ADAC eine entschiedene Absage. Insbesondere Pkw tragen nach Untersuchungen des Automobilclubs nur zu einem geringen Teil zur Feinstaubbelastung bei. Pkw-Fahr-verbote als Maßnahme gegen die Feinstaubbelastung sind daher wirkungslos und völlig unverhältnismäßig. Eine Kennzeichnung durch Plaketten ist somit unnötig.
Ziel der Verordnung ist, die Basis für mögliche Fahrverbote zur Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte zu schaffen. Dabei werden Lastwagen, Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in vier Emissionsklassen eingeteilt und je nach Schadstoffausstoß mit unterschiedlichen Plaketten ausgestattet.
"Jetzt den Pkw-Verkehr in den Mittelpunkt der Maßnahmen zur Feinstaubbekämpfung zu rücken, zeugt nur von der Einfallslosigkeit der Politik", so der ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Dr. Erhard Oehm. "Der enorme Verwaltungsaufwand und damit einhergehende Kosten dürfen nicht auf die Autofahrer abgewälzt werden. Stattdessen hätten Bund und Länder längst eine sinnvolle Regelung beschließen müssen", so Oehm.
Vor allem die Einbeziehung der rund 37 Millionen Autos mit Otto-Motor in eine Kennzeichnungsverordnung lehnt der ADAC ab. Noch weniger als die 8,3 Millionen Diesel-Pkw tragen die Benziner zur Entstehung von Feinstaub bei. Fahrer dieser Fahrzeuge zum Kauf einer Plakette zu nötigen, ist vor diesem Hintergrund nicht akzeptabel.
Natürlich muss nach Ansicht des Clubs auch der Pkw-Verkehr einen angemessenen Beitrag zur Reduktion der Feinstaubemissionen leisten. Das Auto stellt aber keineswegs die eigentliche Ursache dar, sondern ist für höchstens 20 Prozent des innerstädtischen Feinstaubs verantwortlich. Der ADAC fordert deswegen, grundsätzlich zunächst die Quellen von Feinstaub festzustellen und dann wirksame Maßnahmen einzuleiten.