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Wo das D-Schild Pflicht ist
Deutsche Autourlauber, die ein Reiseziel außerhalb der Europäischen Union ansteuern, benötigen für ihr Fahrzeug grundsätzlich weiterhin das große ovale D-Schild. Diese Vorschrift gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug schon das neue Euro-Nummernschild mit integriertem Nationalitätszeichen hat oder noch ein altes Kennzeichen führt. Einzige Ausnahme ist die Schweiz. Dort genügt das kleine D im Euro-Nummernschild.
Aber auch in den EU-Staaten ist das D-Schild noch Pflicht, wenn das Auto oder das Motorrad noch das alte polizeiliche Kennzeichen haben. Urlauber, die mit dem alten Nummernschild und ohne Nationalitätszeichen erwischt werden, müssen mit teils empfindlichen Geldbußen rechnen. So ist beispielsweise in Italien ein Verwarnungsgeld von 60 Euro zu bezahlen, in Österreich kostet das Fahren ohne Nationalitätszeichen bis zu 35 Euro. In Tschechien werden Autofahrer ohne D-Schild mit 15 Euro zur Kasse gebeten.
Von der Vorschrift befreit sind lediglich diejenigen Autoreisenden, deren Kfz bereits ein EU-Nummernschild trägt und die in eines der 15 EU-Mitgliedsländer fahren. Das Eurokennzeichen mit dem integrierten blauen Nationalitätszeichen ersetzt EU-weit das alte Länderkennzeichen.
Übrigens: Für das ovale D-Schild ist eine Breite von 17,5 und eine Höhe von 11,5 Zentimeter vorgeschrieben. Die im Handel erhältlichen Mini-D-Schilder sind ebenso wenig erlaubt wie Schilder mit Landes- oder Stadtwappen.