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Kfz-Versicherung haftet für Schäden von Passagieren - Haftpflicht muss auch Schäden durch Mitfahrer regulieren

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Auch wer ein Auto nicht steuert, kann Schäden im Straßenverkehr verursachen. Laut einem Gerichtsurteil muss dann trotzdem die Kfz-Haftpflichtversicherung einspringen.

Bei einem Auffahrunfall sitzt der Verursacher meist hinter dem Steuer, doch auch von Passagieren verursachte Schäden muss die Kfz-Haftpflicht regulieren Bei einem Auffahrunfall sitzt der Verursacher meist hinter dem Steuer, doch auch von Passagieren verursachte Schäden muss die Kfz-Haftpflicht regulieren Quelle: dpa/picture-alliance

Saarbrücken - Die Kfz-Haftpflicht deckt auch Schäden ab, die von Mitfahrern verursacht werden. Das jedenfalls legt ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken nah (Az.: 13 S 117/15), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

In dem Urteil ging es um einen Fall, bei dem ein Beifahrer seine Autotür geöffnet hatte und dabei ein daneben parkendes Auto traf. Am Nachbarauto entstand ein Schaden von rund 1.100 Euro. Die Fahrerin des beschädigten Autos klagte und bekam vor Gericht Recht. Die Versicherung musste auch die von den Insassen verursachten Schäden bezahlen. Denn zum Gebrauch des Fahrzeuges gehöre ebenfalls das Öffnen der Tür beim Aussteigen, so die Richter.

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Quelle: dpa

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