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Schadensersatzforderungen gegen Holding - Gericht weist Klagen gegen Porsche SE ab

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Die ersten zwei Klagen gegen die Porsche SE Holding wegen Marktmanipulation wurden abgewiesen. Das berichtet die Automobilwoche.

Produktion in Zuffenhausen Produktion in Zuffenhausen Für die Familien Porsche und Piëch gibt es gute Nachrichten: Das Landgericht Braunschweig hat die Porsche SE Holding, die sich im Mehrheitsbesitz der beiden Familien befindet, in zwei Fällen vom Vorwurf der Marktmanipulation freigesprochen.

Hintergrund ist der Übernahmekampf um Volkswagen: 2008 versuchte die Porsche Holding, die Volkswagen AG zu übernehmen. Sie hält bis heute die Aktienmehrheit (50,7%). Es geht um Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe: Aktionäre hatten der Holding angeklagt, weil ihnen aus dem Handel mit VW-Aktien Nachteile entstanden waren. Der Vorwurf lautete, Porsche und VW hätten die Anleger über ihre Absichten im Unklaren gelassen.

Signal für weitere Verfahren?

Die Klageabweisung könnte ein Signal für weitere anhängige Klagen gegen die Porsche Holding sein. Am Landgericht Braunschweig sind drei weitere Klagen anhängig, in denen es um Klagesummen in Milliardenhöhe geht.

Zwei weitere Schadensersatzforderungen in vergleichbarer Größenordnung liegen in den USA vor; dort wird derzeit verhandelt, ob US-Gerichte überhaupt zuständig sind.

Das operative Porsche-Geschäft (Porsche AG) gehört seit August 2012 zur Volkswagen AG; das Klagerisiko verblieb bei der Holding (Porsche SE).

Porsche SE und Volkswagen eng verwoben

Winterkorn, Ehepaar Piëch Winterkorn, Ehepaar Piëch Die Interessenlage der eng verwobenen Unternehmen lässt sich von außen kaum durchdringen: Ferdinand Piëch ist sowohl Aufsichtsratsvorsitzender der Volkswagen AG als auch Aufsichtsrat der Porsche SE Holding; Martin Winterkorn bekleidet in beiden Unternehmen die Position des Vorstandsvorsitzenden. Daneben sind weitere hochrangige VW-Führungskräfte, beispielsweise Betriebsrat Bernd Osterloh und Finanzvorstand Hans Dieter Pötsch, ebenfalls in der Porsche Holding tätig

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte im Februar 2012 entschieden, dass Piëch in seiner Doppelfunktion seine Pflichten als Holding-Aufsichtsrat verletzt hatte. Die Entlastung des Gremiums für 2008/2009 wurde daher vom Gericht aufgehoben.

 

Quelle: Automobilwoche

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