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Mittelfinger im Straßenverkehr wird teuer - Geldbuße und Fahrverbot

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Wer anderen Verkehrsteilnehmern den Mittelfinger zeigt, kann dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Mit etwas Pech wird das sehr teuer.

Teure Beleidigung: Ausgestreckter Mittelfinger Teure Beleidigung: Ausgestreckter Mittelfinger Quelle: dpa/Picture Alliance

Goslar - Wer anderen im Straßenverkehr den ausgestreckten Mittelfinger zeigt, muss mit drastischen Konsequenzen rechnen. Ein Taxifahrer erhielt dafür 1.000 Euro Geldbuße und einen Monat Fahrverbot. Über dieses Urteil des Amtsgerichts München hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aus Anlass des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstages (VGT) in Goslar informiert (Aktenzeichen: 922 Cs 433 Js 114354/15).

Der Taxifahrer war hinter einem - aus seiner Sicht - zu langsamen Fahrzeug hergefahren. Er überholte mit hohem Tempo und zeigte im Vorbeifahren den ausgestreckten Mittelfinger. Dann scherte er so knapp vor dem anderen Auto ein, dass dessen Fahrer eine Vollbremsung einleiten musste. Das Gericht wertete das Verhalten des Taxifahrers als nicht tolerablen Exzess, der nicht nur eine Geldbuße, sondern auch ein Fahrverbot nach sich ziehen müsse.

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