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Radfahrer: Kein Schadenersatz nach schweren Verkehrsverstößen - Fahrradfahrer riskieren bei Fehlverhalten ihre Ansprüche

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Auch Fahrradfahrer müssen sich an die geltenden Verkehrsregeln halten. Tun sie es nicht und es kommt zu einem Unfall, können die Radler ihren Anspruch auf Schadenersatz verlieren.

Missachten Fahrradfahrer die Verkehrsregeln und verursachen dadurch einen Unfall, können sie ihren Anspruch auf Schadensersatz verlieren Missachten Fahrradfahrer die Verkehrsregeln und verursachen dadurch einen Unfall, können sie ihren Anspruch auf Schadensersatz verlieren Quelle: picture alliance / dpa

Wiesbaden - Fahrradfahrer, die einen Unfall verursachen, können ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verlieren. Laut Christian Janeczek, Verkehrsrechtsexperte im Deutschen Anwaltverein (DAV), wird zwar bei der Verteilung der Schuld die hohe sogenannte Betriebsgefahr des Autos berücksichtigt. „Ist der Verstoß des Fahrradfahrers aber besonders schwer, kann ihm auch die volle Schuld zugesprochen werden.“ Als Folge daraus verliert er alle Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen den Autofahrer.

„Ein typischer Fall ist zum Beispiel, wenn der Radler plötzlich ohne Ankündigung auf die Straße fährt“, erläutert Janeczek. Wenn der Fahrradfahrer grob die Vorfahrt missachtet, trage er eine hohe Teilschuld. Grundsätzlich müssen Fahrradfahrer damit rechnen, zumindest einen Teil ihres Anspruchs auf Schadensersatz zu verlieren, wenn sie ohne Licht unterwegs seien, sagt der Verkehrsexperte. „Gerade außerorts bei schlechter Beleuchtung kann man davon ausgehen, dass dem Fahrradfahrer eine hohe Schuld zugesprochen wird.“

Kommt es zu einem Unfall, weil der Radler in der falschen Richtung auf dem Radweg unterwegs ist, gehen die Gerichte laut Janaczek ebenfalls meist von einer erheblichen Mitschuld aus. „Wie hoch die ist, hängt vom Einzelfall ab. Die Urteile, die es hierzu gibt, bewegen sich zwischen einem Drittel und zwei Dritteln Mitschuld für den Radler“, sagt der Verkehrsrechtsexperte.

Karl Walter, Verkehrsexperte der R+V Versicherung, weist zudem darauf hin, dass auch Fahrradfahrer Punkte im Verkehrszentralregister bekommen können. Für das Überfahren einer roten Ampel werde ein Punkt in Flensburg fällig, das Bußgeld liege zwischen 60 und 100 Euro. Verursacht der Radler dabei einen Unfall, werde es deutlich teurer, sagt Walter.

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