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Fahrschüler haften nicht für Verkehrsverstöße - Fahrlehrer ist verantwortlicher Fahrer - auch wenn es blitzt

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Noch nicht mal einen Führerschein, trotzdem schon geblitzt: Verstoßen Fahrschüler gegen die Verkehrsordnung, haftet in der Regel der Fahrlehrer.

Der Fahrlehrer gibt zwar den Autoschlüssel, nicht jedoch die Verantwortung ab. Bei Verkehrsverstößen haftet im Allgemeinen er Der Fahrlehrer gibt zwar den Autoschlüssel, nicht jedoch die Verantwortung ab. Bei Verkehrsverstößen haftet im Allgemeinen er Quelle: picture alliance / dpa

Essen - Wer als Fahrschüler zu schnell fährt oder eine rote Ampel übersieht, muss dafür in der Regel nicht haften. Denn laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) gilt der Fahrlehrer als verantwortlicher Kraftfahrzeugführer, solange der Fahrschüler noch keine Fahrerlaubnis besitzt. Also muss auch der Fahrlehrer das Bußgeld bezahlen - und gegebenenfalls auch Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg hinnehmen, erklärt der TÜV Nord.

Diese Regelung gilt nicht nur für die Fahrstunden, sondern auch für die Prüfungsfahrt und die Hin- und Rückfahrt zu und von einer Prüfung. Schließlich hat der Fahrlehrer jederzeit die Möglichkeit, über die zusätzlichen Pedale einzugreifen, sollte der Fahrschüler zu schnell fahren oder zum Beispiel eine rote Ampel übersehen.

Allerdings hat es in der Vergangenheit einige Einzelurteile gegeben, bei denen auch der Bewerber mit zur Haftung herangezogen wurde. Die bezogen sich aber auf Fehlverhalten, das so gravierend war, dass der Fahrlehrer damit absolut nicht rechnen konnte.

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