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Versicherung zahlt in der Regel auch bei Unfall mit Flip-Flops - Es kommt meistens nicht auf das Schuhwerk an

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Ob Flip-Flops, barfuß oder Turnschuhe: Auf den Versicherungsschutz bei einem Unfall hat das Schuhwerk keinen Einfluss. Außer es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit.

Obwohl es erlaubt ist Flip-Flops zu tragen, sollten Autofahrer bei ihrem Schuhwerk auf ein rutschsicheres, festes Modell zurückgreifen, raten Experten Obwohl es erlaubt ist Flip-Flops zu tragen, sollten Autofahrer bei ihrem Schuhwerk auf ein rutschsicheres, festes Modell zurückgreifen, raten Experten Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Auch wer im Sommer mit Flip-Flops, Sandalen oder barfuß Bremse, Gas und Kupplung bedient, kann nach einem Unfall mit Schadensersatz von der Versicherung rechnen. Das teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit.

Nur bei grober Fahrlässigkeit und etwa dann, wenn die Schuhe den Unfallhergang stark beeinflusst haben, könne es sein, dass die Vollkaskoversicherung Leistungen kürzt. Die Haftpflichtversicherung zahle Schäden bei Dritten immer - unabhängig vom Schuhwerk des Fahrers. Dennoch rät der GDV, nur mit rutschsicheren, festen Schuhen zu fahren, um Abrutschen oder Verhaken in den Pedalen zu verhindern.

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