• Online: 4.130

Recht: Streit um Tankinhalt bei Neuwagen - Ein paar Schluck dürfen im Tank bleiben

verfasst am

In den Tank eines Porsche 911 Turbo sollen 67 Liter Sprit passen. Weil ein Besitzer nur 59 Liter auffüllen konnte, verklagte er sein Autohaus - und verlor.

Tankvolumen und verfügbare Benzinmenge müssen nicht übereinstimmen Tankvolumen und verfügbare Benzinmenge müssen nicht übereinstimmen Quelle: Porsche

Hamm - Der vom Hersteller angegebene Tankinhalt eines Pkw ist nicht mit der Menge des verfahrbaren Sprits gleichzusetzen. Das urteilte das Oberlandesgericht Hamm. Ein Porschekäufer hatte wegen eines seiner Ansicht nach zu kleinen Tanks um Rückabwicklung des Kaufvertrags geklagt.

Der Kläger hatte beim beklagten Autohaus ein Porsche 911 Turbo S Cabriolet für zirka 176.500 Euro gekauft. Laut Katalog ist der Sportwagen mit einem 67-Liter-Tank ausgerüstet. Der Käufer konnte jedoch nur 59 Liter verfahren, bevor der Bordcomputer eine Restreichweite von 0 Kilometern anzeigte. Er bemängelte daher die Konstruktion des Kraftstofftanks einschließlich der Messung des Tankinhalts sowie die Berechnung der Restreichweite und verlangte sein Geld zurück.

Die Klage blieb erfolglos. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich in diesem Fall nicht um einen Sachmangel, sondern um den Stand der Technik. Im Fall des Porsche verbleiben immer rund 3 Liter Benzin im Tank, die von der Kraftstoffpumpe nicht zu erreichen sind. Das dient dem Schutz des Motors vor Schwebeteilchen im Sprit. Die Restreichweitenanzeige der Bordcomputers springt sogar schon weitere drei Liter zuvor auf „0“, um zu verhindern, dass die Kraftstoffpumpe Luft ansaugt und Schaden nimmt. Wenn der Bordcomputer nur die Restreichweite anzeige, die gefahrlos zurückgelegt werden könne, sei dies kein Mangel.

Avatar von spotpressnews
52
Hat Dir der Artikel gefallen? 8 von 10 fanden den Artikel lesenswert.
Diesen Artikel teilen:
52 Kommentare: