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VW: Gutachten analysiert Rechte von Kunden mit Skandaldiesel - Drei Prozent Mehrverbrauch gelten als Sachmangel

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Bis Ende 2016 will VW bei allen betroffenen Dieselmotoren nachgebessert haben. Sollten die Fahrzeuge danach deutlich mehr Sprit verbrauchen, dürfen die Kunden unter Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten.

Dieser Motor hat VW in die bislang tiefste Krise der Unternehmensgeschichte gestürzt Dieser Motor hat VW in die bislang tiefste Krise der Unternehmensgeschichte gestürzt Quelle: picture alliance / dpa

Wolfsburg - Volkswagen kann im Diesel-Debakel mit dem geplanten Rückruf laut einem Gutachten womöglich nicht alle Probleme aus der Welt schaffen. Sollten die Autos nach der Nachbesserung mehr verbrauchen als vorher oder "reduzierte Fahrleistungen" bringen, könnten die VW-Kunden das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten oder Geld zurückzufordern. Das geht aus einer juristischen Expertise der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag hervor, die die Grünen in Auftrag gegeben haben. Das Gutachten lag der Deutsche Presse-Agentur am Freitag vor, nachdem der "Spiegel" vorab darüber berichtet hatte.

Schon ein erhöhter Verbrauch von nur drei Prozent könne dabei einen Sachmangel bedeuten. Ab zehn Prozent komme juristisch gesehen eine "erhebliche Pflichtverletzung" infrage, die sogar zum Rücktritt vom Kauf berechtige. Zudem seien auch Schadenersatzklagen denkbar.

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