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Deutschlands Führerscheinregelung verstößt gegen EU-Recht

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Ein Gutachten des Europäischen Ge­richts­hofs hat der EU-Kommission mit ihrer Kritik an einigen Punkten der deutschen Führerscheingesetzgebung Recht gegeben. Dem Gut­achten von Generalanwalt Philippe Léger zufolge widerspricht vor allem die Umtauschpflicht für Führerscheine, die in anderen EU-Ländern ausgestellt wurden, dem EU-Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen. Dass Deutschland sich mit einer derartigen Regelung gegen einen etwaigen Führerschein-Tourismus nach dem Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland vorsehen will, ändert wenig am Rechtswi­derspruch. Effiziente Abhilfe gegen"Mehrfachführerschein" wird erst der einheitliche EU-Führerschein schaf­fen, allerdings erst in rund zehn Jahren. Nach Informationen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) beanstandete der Gut­achter außerdem, dass Jugendliche be­reits ab 17 Jahren einen Transporter von 7,5 t oder Lastzüge bis 12 t fahren dürfen, und sei es auch nur im Rahmen der Kraftfahrerausbil­dung. In der EU gilt hier einheitlich ein Mindestalter von 18 Jahren. Dass Deutschland hingegen strengere Bestimmungen für das Lenken von Motorrädern der Klasse A vorsieht, (Mindestalter 25 statt der EU-übli­chen 21 Jahre) stört den Generalanwalt nicht. Nicht zulässig sei allerdings, dass Lastwagenfahrer ans Steuer von Bussen ohne Fahrgäste dürfen. Mit einem Rechtsspruch der Luxemburger EU-Richter im Sinne des Generalanwalts ist gegen Ende des Jahres zu rechnen.


Re: Deutschlands Führerscheinregelung verstößt gegen EU-Recht

 

Zitat:

Original geschrieben von ARCD

Ein Gutachten des Europäischen Ge­richts­hofs hat der EU-Kommission mit ihrer Kritik an einigen Punkten der deutschen Führerscheingesetzgebung Recht gegeben. Dem Gut­achten von Generalanwalt Philippe Léger zufolge widerspricht vor allem die Umtauschpflicht für Führerscheine, die in anderen EU-Ländern ausgestellt wurden, dem EU-Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen. Dass Deutschland sich mit einer derartigen Regelung gegen einen etwaigen Führerschein-Tourismus nach dem Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland vorsehen will, ändert wenig am Rechtswi­derspruch. Effiziente Abhilfe gegen"Mehrfachführerschein" wird erst der einheitliche EU-Führerschein schaf­fen, allerdings erst in rund zehn Jahren. Nach Informationen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) beanstandete der Gut­achter außerdem, dass Jugendliche be­reits ab 17 Jahren einen Transporter von 7,5 t oder Lastzüge bis 12 t fahren dürfen, und sei es auch nur im Rahmen der Kraftfahrerausbil­dung. In der EU gilt hier einheitlich ein Mindestalter von 18 Jahren. Dass Deutschland hingegen strengere Bestimmungen für das Lenken von Motorrädern der Klasse A vorsieht, (Mindestalter 25 statt der EU-übli­chen 21 Jahre) stört den Generalanwalt nicht. Nicht zulässig sei allerdings, dass Lastwagenfahrer ans Steuer von Bussen ohne Fahrgäste dürfen. Mit einem Rechtsspruch der Luxemburger EU-Richter im Sinne des Generalanwalts ist gegen Ende des Jahres zu rechnen.

Und wie sieht es aus mit der "Erlöschen" der Klasse 2 bei Führerscheinbesitzern über 50 Jahren ?

 

Hier dürfte sogar deutsches Recht verletzt worden sein. Aber unsere Politiker interessiert der Begriff "Besitzstandswahrung" nur bei den eigenen Pfründen.

 

peso


Dachte das mit den Führerscheinen im Ausland (EU) geht nimmer - haben die nicht alle jetzt schon einen 6 monatige Aufenthaltsnachweis verlangt (Tschechien - Ungarn usw) bevor man zur Fahrprüfung antreten kann?

Hat da wer nähere Infos?

PS: bin aus A! Dient rein dem Interesse.


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