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Bad Windsheim (ARCD) – Geht es nach dem Bundesrat, gilt künftig für junge Fahranfänger in der Probezeit die strikte Devise "Null Alkohol am Steuer". Eine klare Mehrheit der Ländervertreter stimmte am 28. September im Verkehrsausschuss des Bundesrates einem entsprechenden Antrag von Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zu; Bremen, Niedersachsen und Rheinland Pfalz votierten dagegen. Der Antrag muss jetzt noch vom Bundesratsplenum abgesegnet werden. Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe hatte schon im April eine Null-Promille-Regelung für Fahranfänger während der regulären Legislatur-Periode angekündigt. Derzeit gilt in Deutschland auch für junge Fahranfänger die 0,5-Promillegrenze. Nach Angaben des Bundesverkehrsministers geht "jeder achte Verkehrstote in Deutschland auf das Konto Alkohol am Steuer". Junge Fahrer nähmen eine "traurige Spitzenposition" bei Alkoholunfällen ein. Von allen im Jahr 2004 erwischten alkoholisierten Unfallfahrern waren, wie der Auto- und Reiseclub Deutschland
(ARCD) ergänzend mitteilt, 34 Prozent zwischen 18 und 24 Jahre alt. Diese Altersgruppe habe an der Bevölkerung aber nur einen Anteil von acht Prozent. Nach dem Unfall eines Alkoholrasers vor wenigen Monaten mit vier Toten auf der Insel Rügen wurde die Bürger-Stiftung "Raser-Täter-Opfer" gegründet, die sich für eine generelle Null-Promille-Grenze für Kraftfahrer auf Deutschlands Straßen einsetzt. Dabei ist die Einstellung der Jugend zu einem generellen Alkoholverzicht am Steuer durchaus positiv: Nach einer Umfrage des Fahrzeugherstellers Renault vom vergangenen Jahr befürworten 79 Prozent der 16- bis 20-Jährigen in Deutschland ein generelles Alkoholverbot. ARCD
Winterreifen: Nicht auf den ersten Schnee warten!
Bad Windsheim (ARCD) – Autofahrer sollten bis zur Umbereifung nicht erst auf den ersten Schnee warten, empfiehlt der Auto- und Reiseclub Deutschland
(ARCD): Schon bei Temperaturen unter 7 Grad seien Winterreifen auch auf trockenen Straßen nach der Faustformel "4 x 4 x 4" angesagt — also vier gleiche Reifen mit mindestens vier Millimetern Profiltiefe und einem Alter von nicht deutlich mehr als vier Jahren, weil die Pneus mit der Zeit spröde werden. Sommerreifen sind unabhängig von der Profiltiefe grundsätzlich nicht für Winterwetter geeignet. Winterspezialisten haften dank ihrer speziellen Laufflächenmischung besser auf glatter oder nasser Straße und bieten somit deutlich mehr Fahrsicherheit. Die Initiative PRO Winterreifen zerstreut zudem Bedenken, dass Winterpneus weniger tempofest seien: Ausschlaggebend sei hier allein der entsprechende Geschwindigkeitsindex auf der Reifenflanke. Wer glaube, dass moderne elektronische Fahrer-Assistenzsysteme wie ABS und ESP auch im Winter mit Sommerreifen einen ausreichenden Schutz böten, täusche sich. Die beste High-Tech-Ausstattung versage, wenn die Bereifung nicht den Straßenverhältnissen angepasst werde, so die Fachleute der Initiative. Nach Informationen des ARCD liegen im Bundesverkehrsministerium die Pläne zur Einführung einer faktischen Winterreifenpflicht bereits auf dem Tisch: In die StVO soll eine Passage aufgenommen werden, die eine jeweils der Witterung entsprechende Bereifung vorschreibt. Mehr als die Hälfte der Pkw rollt in der kalten Jahreszeit bereits auf Winterpneus. Im Jahr 1991 lag die Quote erst bei rund 26%. Autofahrer können vor ihrer Kaufentscheidung übrigens im Internet unter www.testberichte.de aktuelle Prüfergebnisse einsehen und unterwww.pro-winterreifen.de nach Eingabe der eigenen Postleitzahl Anschriften von Winterreifen-Experten in ihrer Nähe erhalten. Zur Vorsicht beim Reifenkauf im Internet rät abschließend die Initiative "Reifen-Sicherheit". Angebliche "Schnäppchen" könnten die Beratungs- und Service-Kompetenz von Reifenfachhandel, Autohaus oder Kfz-Werkstatt nicht ersetzen. ARCD
Fahrlicht am Tag ab 15. November in Österreich Pflicht
Bad Windsheim (ARCD) – In ungewohnter Einigkeit verabschiedete der österreichische Nationalrat eine Novelle zum Kraftfahrzeuggesetz, die ab 15. November in ganz Österreich das Fahren mit Abblendlicht auch bei Tag vorschreibt. 25 bis 30 Menschenleben könnten damit pro Jahr gerettet werden, argumentierten die Regierungsparteien, und die Unfallrate ließe sich um 2000 Verletzte verringern. In der Anfangsphase soll es nach Informationen des
Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) keine Strafen für Vergessliche geben. Wie lange diese Schonfrist gelten soll, will der österreichische Verkehrsminister entscheiden. Damit tritt die Alpenrepublik dem Club europäischer Tagfahrlichtländer bei, zu dem bislang alle skandinavischen und baltischen Länder zählen sowie im Winterhalbjahr Litauen, Polen, Tschechien, die Slowakei und Slowenien. In Ungarn und Italien gilt die Lichtpflicht bislang nur außerhalb geschlossener Ortschaften. ARCD
Populär oder populistisch: 160 km/h-Teststrecken in Österreich Bad Windsheim (ARCD) – Und sie kommen doch! Gegen innenpolitischen Widerstand will Österreichs Verkehrsminister Gorbach nach ARCD-Infomationen ab 2006 auf bestimmten Streckenabschnitten des österreichischen Autobahnnetzes versuchsweise ein Höchsttempo von 160 km/h (statt 130 km/h) zulassen. In Frage kommen neun Abschnitte, die sich allesamt durch hohe Sicherheitsstandards auszeichnen – geradlinig, ohne Auf- oder Abfahrten und vorzugsweise dreispurig sowie mit besonders leisem "Flüsterasphalt " ausgestattet. Einer dieser neun Abschnitte, die zwischen 8 und 25 km lang sind, wird im November als Teststrecke ausgewiesen, der Probelauf soll jedoch erst nach diesem Winter starten. Das Land Oberösterreich hat bereits angekündigt, dass es einem Test auf der Westautobahn nicht zustimmen will. ARCD