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Aufkleber auf Autokennzeichen sind nicht erlaubt - Beim Kennzeichen hört der Aufkleber-Spaß auf

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Witzige Aufkleber für das Auto sind sehr beliebt. Allerdings dürfen sie nicht überall aufgebracht werden. Auf dem Kennzeichen sind die Sticker nicht erlaubt.

Verschönerung für das Auto: Auf dem Kennzeichen sind Aufkleber aber nicht erlaubt Verschönerung für das Auto: Auf dem Kennzeichen sind Aufkleber aber nicht erlaubt Quelle: dpa/Picture Alliance

Essen - Manche Autofahrer schmücken ihr Auto liebend gerne mit Aufklebern. Auch kleinste freie Flächen auf dem Autokennzeichen werden manchmal genutzt, um Scherz-Sticker oder Embleme der Lieblings-Urlaubsinsel aufzukleben.

Erlaubt ist das Bekleben des Nummernschildes allerdings nicht. Darauf weist der TÜV Nord hin. Denn laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) darf am Kennzeichen nichts angebracht werden, was zu Verwechslungen führen könnte oder die Wirkung des einzigen erlaubten Zusatzes, des Großbuchstabens D, beeinträchtigen könnte (§ 10). Im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sei das Verbot unter der Überschrift "Kennzeichenmissbrauch" noch drastischer formuliert (§ 22, Absatz 3).

Dort droht demjenigen eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wer in rechtswidriger Absicht "das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt".

Zwar werde es laut TÜV Nord in der Regel nicht zu einer Gefängnisstrafe, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot kommen, doch das Risiko eines Bußgeldes bestehe durchaus.

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