• Online: 1.324

Überführungskosten müssen in der Werbung angegeben werden - Autokauf: Überführungskosten gehören zum Endpreis

verfasst am

Bei fast jedem Neuwagenverkauf kassiert der Händler auch Überführungskosten. Das muss laut einem Urteil in der Werbung angeben werden.

Nürnberg - Nennt ein Autohändler in seiner Werbung Fahrzeugpreise, muss er auch die Überführungskosten berücksichtigen. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth nun in einem Urteil klargestellt. Der Verbraucher gehe davon aus, dass der Verkauf eines Autos als einheitliches Leistungsangebot erfolge, so die Richter. In diesem Zusammenhang sehe der Kunde die Überführungskosten nicht als gesonderte Leistung, zitiert das Magazin „kfz-betrieb“ aus dem Urteil. Generell müssen demnach alle Preisbestandteile genannt werden. (Az.: 1 KH O 9414/11)

 

 

 

Quelle: Spotpress

Avatar von spotpressnews
67
Diesen Artikel teilen:
67 Kommentare: