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Neue Promillegrenzen für Radfahrer - Alkohol am Lenker

verfasst am

VON CONSTANTIN BERGANDER

Nach dem Biergarten in den Straßenverkehr – mit dem Fahrrad war das bisher üblich, denn erst ab 1,6 Promille wird streng bestraft. Das soll sich jetzt ändern.

Gewohntes Bild: Mit Flasche auf dem Rad Gewohntes Bild: Mit Flasche auf dem Rad Wenn man nach ein paar Bier schon nicht Auto fahren darf, dann wenigstens Fahrrad. Das wird von den meisten Radlern entspannt gesehen.

Dabei gelten in der Theorie für Fahrradfahrer die gleichen Grenzen wie für Autofahrer. Sollte man in einen Unfall verwickelt werden, droht bereits ab 0,3 Promille Strafe. Falls man aber mit 1,5 Promille noch augenscheinlich sicher unterwegs ist, fehlen der Ordnungsmacht die Möglichkeiten zum Eingreifen.

Das bestätigt Dr. Markus Schäpe vom ADAC: „Ab 1,6 Promille beginnt der strafrechtliche Bereich. Auch wenn der Verkehrsteilnehmer nicht auffällig geworden ist, handelt es sich um eine Straftat. Das bedeutet, dass ein Gericht auch bei Fahrraddelikten den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis aussprechen kann.“

Neue Grenzwerte

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) fordert jetzt eine Senkung der Alkoholgrenze. Das Ziel ist eine Absenkung auf 1,1 Promille. Besorgniserregend seien besonders acht Fahrradtote in den letzten Jahren in Münster. Fünf von ihnen waren teilweise stark alkoholisiert. In Münster wurden im vergangenen Jahr 234 Blutproben bei Fahrradfahrern entnommen, mehr als bei Autofahrern.

Ramsauer zögert

Während SPD und Grüne dem Vorschlag des ADFC zustimmen sieht Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer keinen Handlungsbedarf. „Bei Unfällen von Radfahrern unter Alkoholeinfluss gibt es bislang keine Auffälligkeiten“, so das Ministerium. Sören Bartol, verkehrspolitischer Sprecher der SPD, hält dagegen: „Generell sollte gelten: Wer trinkt, sollte nicht aufs Fahrrad steigen. Eine neue Promillegrenze kann ein Signal sein, dass Fahrradfahren mit Alkohol kein Kavaliersdelikt ist.“ Die Gewerkschaft der Polizei geht sogar noch einen Schritt weiter. Sie hält eine 0,5-Promille-Grenze für sinnvoll. „Wer einen Führerschein hat, muss wissen, dass er das nicht darf“, so GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut.

Fraglich ist hingegen die Kontrollroutine, der Polizei fehlt es an Personal. Des weiteren muss geklärt werden, ob Rad- und Autofahrer gleich behandelt werden sollten. Radfahren unter Alkoholeinfluss ist gesellschaftlich längst nicht so geächtet wie Alkohol am Steuer.

 

Quelle: MOTOR-TALK

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