2 Jahre Neuwagengarantie bei Citroen

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Für alle ab dem 1. März 2002 in Deutschland neu zugelassenen Citroen gilt eine Herstellergarantie von zwei Jahren ohne Kilometerbegrenzung.

 

Diese Maßnahme gibt dem Kunden deutlich mehr Sicherheit als bisher, da er - im Gegensatz zur gesetzlichen Sachmängelhaftung - bei einem Defekt während der ersten zwei Jahre zu keinem Zeitpunkt beweisen muss, dass der Mangel nicht schon bei Auslieferung des Fahrzeugs bestand.

 

Nach wie vor gewährt Citroen (seit September 1999) darüber hinaus eine Garantie von drei Jahren auf Lack und eine zwölfjährige Garantie gegen Durchrostung.

 

Die Mobilitätsgarantie von Citroen verlängert sich für jeden regelmäßig im Citroen-Händlernetz gewarteten Wagen automatisch bis zur nächsten fälligen Inspektion, ohne Altersbeschränkung des Fahrzeugs.

 

Übrigens: Die ein Jahr währende Garantie auf jeden Neuwagen hatte Citroen bereits 1930 eingeführt - eine der legendären Pioniertaten des Gründers der Marke, André Citroen (1878-1935).


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