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Dobrindt schließt Weitergabe von Maut-Daten für Fahndung aus - "Mautdaten ausschließlich für Mautentrichtung"

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Die Daten, die für die Pkw-Maut erfasst werden, werden unter keinen Umständen anderen Zwecken zur Verfügung gestellt. Das hat Alexander Dobrindt erneut bekräftigt.

Der Maut-Gesetzentwurf beinhalte "die strengste Datenschutzvorschrift, die wir kennen", sagt Alexander Dobrindt Der Maut-Gesetzentwurf beinhalte "die strengste Datenschutzvorschrift, die wir kennen", sagt Alexander Dobrindt Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Die Daten bei der Kontrolle der Pkw-Maut sollen nach Angaben von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt auf keinen Fall bei Fahndungen zum Einsatz kommen. "Die Mautdaten werden ausschließlich für die Mautentrichtung aufgenommen und unter keinen Umständen anderen Zwecken zur Verfügung gestellt, auch nicht dem Bundeskriminalamt oder anderen Sicherheitsbehörden", sagte der CSU-Minister der "Süddeutschen Zeitung" (Montag).

Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, warb in der "Welt am Sonntag" dafür, Mautdaten in "besonderen Ausnahmefällen der Schwerstkriminalität" für die Fahndung zu nutzen. Eingeführt werden soll die umstrittene Maut im Jahr 2016.

Dobrindt hatte bereits zuvor zugesichert, dass es keine Weitergabe an andere Behörden geben werde. Dazu sagte er nun dem "Münchner Merkur": "Das ist definitiv in meinem Gesetzentwurf ausgeschlossen und kommt auch unter keinen Umständen in Frage." Sein Gesetzentwurf beinhalte "die strengste Datenschutzvorschrift, die wir kennen". In den vergangenen Tagen war auch beim Regierungspartner SPD die Sorge laut geworden, die elektronische Erkennung von Nummernschildern könnte ein Problem für den Datenschutz werden.

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