Zitat:
@Mr. Moe schrieb am 31. Januar 2017 um 09:22:21 Uhr:
Ob verboten oder nicht ist mir in dem Moment egal, denn es geht um meine Sicherheit. Ja, vorher genügend Abstand herstellen ist die erste Wahl, aber wenn man sich verrechnet und der Vordermann einfach kein Gas gibt, wo soll ich denn hin? Wenn ich hinter ihm mit 60 brav am Ende des Beschleunigungsstreifens reindrängle, trifft der durchgehende Verkehr zuerst mich und nicht den Schleicher.
Und solange man Rechts überholen nicht automatisiert ohne Personaleinsatz kontrollieren kann, geht die Wahrscheinlichkeit dafür bestraft zu werden gegen Null. Außerdem sehe ich das nicht als rechts Überholen an. Ich bin einem Hinderniss ausgewichen. Wenn eine Euro-Palette auf der Straße liegt, darf man ja auch rechts dran vorbei fahren. 😉
Gut, lass mich meine Aussage etwas korrigieren:
Wenn es ansonsten bedeuten würde am Ende des Beschleunigungsstreifens stehen zu bleiben (was übrigens durchaus die "korrekte" Variante seitens des Gesetzgebers wäre) macht es natürlich Sinn, stattdessen auf dem Seitenstreifen weiter zu fahren und dann einzufädeln weil es in der Praxis sicherer ist. Das war aber hier nicht die ursprüngliche Frage. (Es ist ein Unterschied, ob ich am Ende des Beschleunigungsstreifens feststelle "ups, kein Platz mehr" - oder ob ich von vorneherein plane auf dem Seitenstreifen weiter zu fahren weil mir der Fahrstil meines Vordermannes nicht in den Kram passt.)
Und ja, man kannn sich immer rausreden. Wenn ich mit einem LKW im Überholverbot überhole, weil das Wohnwagengespann vor mir nur 70 fährt weiche ich auch einem Hindernis aus, oder? 😛