Intro
Die KFZ-Versicherung umfasst mehrere Teilbereiche, die sich aus der KFZ-Haftpflichtversicherung als eine Pflichtversicherung und den zwei Varianten der Kaskoversicherung zusammensetzen. Eine KFZ-Haftpflichtversicherung muss in Deutschland jeder Fahrzeughalter abschließen, bevor er sein motorisiertes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen darf oder dieses überhaupt zugelassen werden kann. Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung hat dabei die Aufgabe, einen Schadenersatz an Dritte zu leisten, wenn der Versicherte diesen Schaden verursacht hat. Die Kaskoversicherungen hingegen regulieren Schäden, die am eigenen Fahrzeug, also am Fahrzeug des Versicherten, durch bestimmte Ereignisse entstanden sind. Da inzwischen nahezu jede größere Versicherungsgesellschaft auch KFZ-Versicherungen anbietet und vor allen Dingen die Direktversicherer diesen Markt mehr und mehr besetzen, sollten Sie auf jeden Fall einen Anbietervergleich durchführen, denn dieser kann sich aus finanzieller Sicht lohnen.
Den Vergleich sollte man sowohl für den Bereich der KFZ-Haftpflichtversicherung, also auch für die Teilkaskoversicherung bzw. die eventuell vorzuziehende Vollkaskoversicherung durchführen. Die Vollkaskoversicherung ist zwar deutlich teurer als die Teilkaskoversicherung, bietet auf der anderen Seite dafür aber zusätzlich einen Schutz bei Vandalismus-Schäden und selbst verursachten Schäden am eigenen Auto. Auch Schäden, die durch Unfallflucht oder durch Kinder entstehen, werden im Gegensatz zur Teilkasko von der Vollkasko ersetzt. Ein Anbietervergleich ist nicht nur beim Erstabschluss der KFZ-Versicherung anzuraten, sondern auch dann, wenn man seine KFZ-Versicherung wechseln möchte. Das kann beispielsweise der Fall ein, wenn die Versicherungsgesellschaft die Beiträge erhöhen möchte oder das Fahrzeug in eine ungünstigere Typklasse eingestuft werden soll.
Die Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung beträgt einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres, welches in den meisten Fällen mit dem Kalenderjahr identisch ist. Man sollte bei Bedarf seine KFZ-Versicherung also spätestens zum 30. November des Jahres kündigen, d.h. spätestens an diesem Tag muss die Kündigung dem Versicherer vorliegen. Am besten sendet man diese aus Nachweisgründen per Einschreiben. Eine neue Stichtagsregelung aus der zweiten Jahreshälfte 2009 beinhaltet, dass die Versicherer nun auch anbieten können, dass die Kündigung immer zum Termin des Vertragsabschlusses erfolgen muss, ebenfalls mit einem Monat Kündigungsfrist. Somit könnte eine Kündigung also beispielsweise zum 13. März notwendig sein. Möchte man jedoch die "alte" Regelung zum Jahresende beibehalten, ist dieses unter normalen Umständen ebenfalls möglich.