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zweitwagen mit der gleichen schadenfreiheitsklasse wie hauptfahrzeug

Themenstarteram 30. September 2015 um 15:57

ich habe gesehen dass es bei directline die möglichkeit gibt einen zweitwagen zu versichern mit der gleichen schadenfreiheitsklasse wie mein hauptfahrzeug, egal bei welcher versicherung das hauptfahrzeug versichert ist. wäre bei mir FAST perfekt (habe SFK 29) , mit dem kleinen manko:

begleitetes fahren mit 17 (für meine tochter) ist dann nicht möglich.

kennt jemand ne versicherung wo beides (übernahme SFK des hauptwagen + fahren mit 17 begleitet ohne horrende mehrkosten) möglich wäre ?

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10 Antworten

Der Tarif 2t Wagen wie 1t Wagen versichern ist eh nur ein köder angebot. Am ende ist der Preis nämlich oft höher oder gleich teuer wie ein 2t Wagen Tarif bei einer anderen Versicherung mit Niedrigeren SF Klasse. Zumal das 2te Jahr bei Directline wohl immer teurer wird als das vorjahr. ;)

Deine Frage ist falsch Fomuliert. Du kannst nicht die SFK vom Hauptwagen auf den 2t wagen übernehmen. Wenn du die SFK übernimmst vom Hauptwagen, fährt dein Hauptwagen mit SF 0 wieder los.

Was du fragen willst ist : , welche Versicherung den 2t wagen in die gleiche SFK wie den Hauptwagen einstuft. Beachte aber: Entscheident ist nicht die SFK sondern, was untermstrich am ende Bezahlt werden muss!

Es gibt sicher Makler in deiner umgebung, oder mal google bemühen!

Hallo,

Such dir eine Versicherung die Beide Autos güstig versichert und Bedenke das es auch wichtig sein kann das du im

Schadensfalle jemanden hast der dir vor Ort hilft.

Der Preis ist immer nur die halbe Miete.

Seelze 01

wir sage anders:

Du möchtest eine Zweitwagenregelung, die den Zweitwagen in die SF X einstuft. Wobei X die SF-Klasse des Erstfahrzeuges meint.

Die Einstufung des Zweitfahrzeuges ist eine Sondereinstufung; die des Erstfahrzeuges i.d.R. ein "echter" SFR. Sondereinstufungen werden beim Versichererwechsel nicht bestätigt.

In der Regel sind an diese stark verbesserte Zweitwagenregelung (normal ist SF1/2 oder SF2) sehr restriktive Bedingungen geknüpft, unter anderen z.B. dass nur der Versicherungsnehmer fährt oder das keine abweichende Halterschaft besteht. Wie das so ist im Kfz-Versicherungsbereich muss man schon sehr genau Ahnung haben, was man tut und welche (gerade auch zuküftigen) Auswirkungen sich durch eigenes Handeln ergeben, wenn man die Sache "selber" (also meint online) erledigen will. Auch ich habe dieses Wissens nur berufsbedingt und würde mich sonst ganz normal - wie in anderen Dingen auch - beraten lassen.

So nun noch zwei Lösungsansätze von mir für Dich, die obige Ausführung nicht obsolet machen sollen!

Lösungsansatz I

Es gibt Versicherer, die für den Zeitraum, in dem der Sohn / die Tochter am begleiteten Fahren teiltnimmt, keinen Mehrbeitrag erheben und diesen Nutzer automatisch nach ihren Bedingungen mitversichern ohne das er explizit in den Tarifmerkmalen mitaufzunehmen ist. In diesen Fällen kann tatsächlich eine SF-Angleichung durchgeführt, obwohl ein Kind am begleiteten Fahren noch teilnimmt.

Nachteil:

Der Lösungsansatz ist kurzfristiger Natur. Irgendwann wird der Sprösling (die Sprösline?) den Führerschein endgültig haben und somit - sofern das Fahrzeug weiterhin von diesem genutzt werden soll - als regulärer Fahrer angegeben werden muss. Wird er dann aber als regulärer Fahrer angegeben, ändert sich der Nutzerkreis, die Voraussetzungen für die besondere SF-Angleichung fallen weg und der SFR zurückgestuft.

Lösungsansatz II:

Den SFR des Erstfahrzeuges per Fahrzeugparkerweiterung (stehenden Begriff) auf das neue Fahrzeug übertragen und eben das Erstfahrzeug, sofern die Voraussetzungen für dieses erfüllt sind, an das Zweitfahrzeug widerum angleichen. Für den echten SFR ist egal, wer mit dem Fahrzeug fährt. Man verlagert das Problem der Voraussetzung vom Zweit- auf das Erstfahrzeug.

Nachteil:

Die Bedingungen für die Angleichung beim Erstfahrzeug zum Zweitfahrzeug müssen erst einmal gegeben sein.

Der Sprösling macht ggf. durch (statistisch wahrscheinlichere) Unfälle den echten SFR kaputt.

Bei Fragen, fragen

Gruß

Bitte schaut nicht drauf, was für ein SFR das Fahrzeug eingestuft wird, sondern was es am Schluss kostet.

Normal fängt ein Zweitfahrzeug immer bei SF 1/2 (alt 140%, neu 75%) an.

Es gibt aber bei vielen Gesselschaften eine verbesserte Zweitwagenregelung, da dürfen aber normal nur VN+Partner, alle Fahrer über 23 (25) sein, das Erstfahrzeug muss bei der selben Gesellschaft sein, das Erstfahrzeug muss mind. SF 2 haben, dann fängt man mit SF 1/2 (alt 85%, neu 55%), an.

Sondereinstufungen Zweit- wie Erstfahrzeug gab es immer wieder. Unterm Strich sind die aber teurer. Bei einem Schaden, je nach Bedingungnen wurden beide Fahrzeuge gestuft. Sondereinstufungen werden nicht weiter gegeben. Da diese Tarife meist nicht auskömmlich sind haben die Teuerungsraten von 40% und mehr nach einem Jahr.

Begleitetes Fahren ist bei den meisten Versicherern "kostenlos". Teuer wird es wenn der Fahrer 18 wird.

Für wen ist das Fahrzeug? Für das Kind, dann kann es bei vielen Gesellschaften mit einer sogenanten Eltern-Kindregelung gleich selbst mit SF 1/2 anfangen. Bei einigen muss das Elternfahrzeug bei der selben Gesellschaft sein, bei anderen (z.Bsp. WWK) ist es egal bei welcher Gesellschaft die Eltern sind.

Dazu überlegen ob man einen Premium-Tarif nimmt, oder ob evt. einer mit Werkstattbindung reicht. Wenn man nur KH versichert reicht letzterer auf jeden Fall.

Also einfach eine Vergleichsplatform nehmen und alle relevanten Daten eingeben und schon weis man wo man günstig versichert ist. Gerne auch noch von einem Markler oder Vermittler ein Angebot einholen, die haben oft andere Rabatt-Möglichkeiten. ;)

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 1. Oktober 2015 um 08:22:00 Uhr:

 

Dazu überlegen ob man einen Premium-Tarif nimmt, oder ob evt. einer mit Werkstattbindung reicht. Wenn man nur KH versichert reicht letzterer auf jeden Fall.

:confused:

KH Versicherung mit Werkstattbindung? Eher nicht... ;)

am 1. Oktober 2015 um 8:12

Hier wäre ich vorsichtig.

Meist ist es bei diesen Tarifen so, dass du bei einem Schaden mit einem der beiden Fahrzeuge dann auch in beiden Verträgen zurückgestuft wirst. Daher kann ich von den Verträgen SF-Klasse beim Zweitwagen = SF-Klasse Erstfahrzeug nur abraten.

Beide Verträge kann man nicht zurück Gestuft werden. Da es 2 getrennte Verträge sind

Alternative 3: Vertrag mit geringerer Fahrleistung/Jahr für den Sproß. Spart auch.

Kleiner Off-topic-Exkurs weil hier soviel drauf rumgeritten wird.

Ich habe ebenfalls seit fünf Jahren einen Zweitwagen angemeldet und nutze seither die Angebote diverser Versicherungen (admiraldirekt, directline, bavaria direct) die den Zweit- wie den Erstwagen einstufen.

Richtig ist, dass die mit dieser Sondereinstufung dennoch etwas teurer sind als der Versicherer bei dem der Erstwagen läuft. Richtig ist, dass der Beitrag im zweiten Jahr oft kräftig angehoben wird.

Aber trotz dieser Einschränkungen waren diese Versicherer immer noch deutlich billiger als alle anderen Versicherungen mit ihren "normalen" Zweitwagenregelungen. Auch im zweiten Jahr.

Mein Beispiel aus dem ersten Jahr mit dem Zweitwagen:

Erstfahrzeug (SF 27): 340,00 Euro

Zweitfahrzeug (Sondereinstufung): 420,00 Euro bei admiraldirect

Zweitbestes Angebot (Zweitwagentarif SF4 bei HuK): 810,00 Euro

Im zweiten Jahr stieg der Beitrag bei admiraldirect auf 480,00 Euro.

Exkurs Ende.

Das Anliegen des TE mündet letztendlich in dem Wunsch so vieler Versicherungsnehmer, eine Versicherung für ihre Sprösslinge zu finden, die kein Vermögen in den ersten Jahren kostet.

Ich denke, dass man so etwas innerhalb des Produktes "versichere Zweitwagen zu den Bedingungen des Erstwagens" nicht finden wird.

Die Geschäftsidee und damit der anvisierte Kundenkreis zielt auf jene risikoarme Fahrergruppe mit hoher SFK deren Fahrleistung sich auf zwei Fahrzeuge verteilt und die mit dem Zweitwagen ebenso sicher unterwegs sind wie mit dem Erstwagen.

Einige wenige Versicherungen möchten diesen Kundenkreis abschöpfen und bieten eine entsprechende Sondereinstufung an. Die Kalkulation geht aber nur auf, wenn dann auch tatsächlich nur die risikoarmen Fahrer das Zweitfahrzeug nutzen und entsprechend selten Schäden verursachen.

Daher glaube ich nicht, dass irgendeine Versicherung die Option "Zweitwagen wie Erstwagen" anbietet und gleichzeitig auf exorbitante Zuschläge für junge Fahranfänger verzichtet.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 1. Oktober 2015 um 11:28:13 Uhr:

Beide Verträge kann man nicht zurück Gestuft werden. Da es 2 getrennte Verträge sind

Falsch. Es sind zwar zwei Verträge aber der eine ist in einer Sondereinstufung. Es werden also Bedingungen unterschrieben, die von den "normalen" abweichen und die meist für beide Verträge gelten.

Kommt aber auf das Modell des Versicherers an. Das mit den beiden im Schaden fall ist kein muss und nicht überall so.

Hintergrund ist das "Französische Modell", da fahren alle Fahrzeuge mit dem selben SFR und da wird im Schadenfall eben jedes Fahrzeug gestuft.

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