Behindertengerechte Mobilität
Behindertengerechte Mobilität Forum

Zuschuss zur Standheizung im Gebrauchtwagen

Zuschuss zur Standheizung im Gebrauchtwagen

Themenstarter

Leider bin ich in der Suche nicht fündig geworden.

 

Mein Papa (Gdb >50, kein Zeichen) würde sich gerne in seinen Gebrauchtwagen eine Standheizung einbauen lassen. Webasto kostet inkl Einbau und FB rund 2.000 Euro

Bei Neuwagen gibt es einen Zuschuss dafür.

 

Gibt es auch einen Zuschuss bei einem nachträglichen Einbau in einen Gebrauchtwagen?

Wie hoch ist diese?


Zuschuss von wem? Zuschuss für was? Welche Begründung?


Themenstarter

Zuschuss bzw. von der Fürsorgestelle oder dem Versorgungsamt, Rentenkasse o.Ä.

Zuschuss für den Einbau der Standheizung und die Standheizung selbst

Begründung: Standheizung ist aufgrund der Behinderung erforderlich.

 

Bei z.B. Mucoviscidose gibt es dafür Zuschuss

 

Oder:

Das Sozialgericht Detmold hat den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) verpflichtet, die Kosten für das Umrüsten zu zahlen. Laut Az. S 6 SO 127/06 vom 29.11.2007 muss eine Standheizung für das Auto der Klägerin bezahlt werden. Seite 9


Voraussetzung für die Bezuschussung von Kfz-Anschaffung oder -Umbau ist aber zumindest das Merkzeichen G. Ohne Merkzeichen geht da leider gar nix.


Und bei Gebrauchtwagen gibt es meiner Kenntnis nach auch nur noch die anteiligen Kosten entsprechend dem Restwert des Fahrzeugs ... zum Listenpreis! Sofern der unter 50% liegt, gibts gar nichts mehr.

 

Ich hab vor Jahren mal einen Zuschuss für behinderungsbedingte Umbauten bekommen ... hab einen 1,5Jahreswagen (Opel Vectra gekauft) und lag da bei 51% Restwert! Der Hand-Gas-/Bremshebel wurde zu 100% finanziert ... die Standheizung und das Automatikgetriebe mit dem Neuwagenlistenpreis zu 51%.


Behindertengerechte Mobilität: Zuschuss zur Standheizung im Gebrauchtwagen
 
schliessen zu
Design:
Größe:
Zum Seitenanfang
  • Zuschuss zur Standheizung im Gebrauchtwagen : Behindertengerechte Mobilität (Permalink) | (c) 2001-2012 MOTOR-TALK GmbH