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Zuschuß für Umbau bei Rentnern

Themenstarteram 7. Januar 2012 um 18:56

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe es kann mir einer von euch einen Rat geben. Ich bin 100% EU Rentnerin, wohne auf dem Dorf und will nach 15 Jahren endlich mal wieder selber fahren, da ich ja nicht mal Bus oder Bahn benutzen kann um ohne Hilfe irgendwo hinzukommen. Was muß ich tun oder wo muß ich mich hinwenden wenn ich von irgendwem für das Auto oder wenigstens den Umbau einen Zuschuß bekommen will. Ich habe vorhin was von Eingliederungshilfe gelesen für wen gilt das und wo bekommt man das?

Beste Antwort im Thema
am 9. Januar 2012 um 10:03

Soweit mir bisher bekannt, ist diese sogenannte Eingliederungshilfe frei verwendbar (ob für Kfz. oder anderes) und kann mtl. oder einmalig im ganzen Jahr ausgezahlt werden.

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am 9. Januar 2012 um 10:03

Soweit mir bisher bekannt, ist diese sogenannte Eingliederungshilfe frei verwendbar (ob für Kfz. oder anderes) und kann mtl. oder einmalig im ganzen Jahr ausgezahlt werden.

Themenstarteram 9. Januar 2012 um 18:41

Zitat:

Original geschrieben von luwi1207

Soweit mir bisher bekannt, ist diese sogenannte Eingliederungshilfe frei verwendbar (ob für Kfz. oder anderes) und kann mtl. oder einmalig im ganzen Jahr ausgezahlt werden.

Themenstarteram 9. Januar 2012 um 18:43

Aber wer bekommt diese Eingliederungshilfe und vor allen Dingen wo beantragt man diese?

am 9. Januar 2012 um 21:28

Hab selbst noch nicht beantragt, aber bei irgend 'nem Amt halt. ;)

http://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungshilfe

Leistungsträger

Rehabilitationsträger sind die Bundesagentur für Arbeit, die Rentenversicherungsträger, die gesetzlichen Krankenkassen, die Unfallversicherungsträger, die Sozialhilfeträger, die Träger der Kinder- und Jugendhilfe und die Versorgungsverwaltung.

Leistungen zur Teilhabe haben grundsätzlich Vorrang vor Rentenleistungen nach dem SGB VI, BVG, SGB VII und vor anderen Sozialleistungen sowie vor Pflegeleistungen (§ 8 SGB IX).

http://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nliches_Budget

Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform für Teilhabeleistungen der Rehabilitationsträger des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Rehabilitation (SGB IX, §17). Träger sind zum Beispiel die Arbeitsagentur (SGB III), die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) und die Sozialhilfeträger (SGB XII). Auch die Pflegekassen (SGB XI) und die Integrationsämter können Leistungen in der Form eines Persönlichen Budgets erbringen.

am 4. Februar 2012 um 21:39

Ich fürchte, Du wirst leer ausgehen...:

Die Einzigen, die etwas bezuschussen, sind das Arbeitsamt (bei Berufseinsteigern) oder die Rentenversicherungsträger als "Maßnahme für die Teilhabe am Arbeitsleben". Hier ist der Anlass, dass dem Behinderten ermöglicht werden soll, am Arbeitsleben teilzunehmen und selbst Geld zu verdienen, damit er keinen anderen Ämtern "auf der Tasche liegt".

Bei einem Rentner ist das wohl aber kein Thema - und daher wird auch keiner etwas bezuschussen...

Za4aCosmo

Da muß ich Za4aCosmo zustimmen, bin auch EU-Rentner, 100%, hab alles im SBA eingetragen. Und dann mal bei der Rentenkasse angefragt. Antwort: Da sie ja nicht mehr arbeitsfähig sind, bekommen sie auch keinen Zuschuss. Denen ist egal, wie du von A nach B oder sonstwohin kommst.

Gruß voyi1994

Themenstarteram 5. Februar 2012 um 16:20

Hallo,

mein Schwager hat sich mal in Autohäusern nach einem Auto umgesehen und dabei erwähnt das ich behindert bin und das Auto dann umgebaut werden müßte - da fragte der Verkäufer ob das die Krankenkasse auch bezuschussen würde, er hätte schon einige autos umgebaut und da hätte die Krankenkasse den Umbau bezahlt.

hallo,

du bekommst nur ein zuschuß wenn du es für die arbeit benötigst.

gehst du nicht arbeiten bekommst du von keinem leistungsträger einen cent.

gruß

am 17. Februar 2012 um 14:14

Zitat:

Original geschrieben von gini68

hallo,

du bekommst nur ein zuschuß wenn du es für die arbeit benötigst.

gehst du nicht arbeiten bekommst du von keinem leistungsträger einen cent.

gruß

stimmt nicht !

Und ich spreche hier aus eigener Erfahrung.

Wie oben schon erwähnt wurde,geht das zb. übers Versorgungsamt und nennt sich Eingliederunsghilfe.

Ich gehe nicht arbeiten und habe meinen Umbau bezahlt bekommen,der knapp 7000 € gekostet hat,zudem wurde der Führerschein bezahlt.

Wenn der Threadersteller mir eine pm zukommen lässt,kann ich gern alles erklären.Kann dir sämtliche Unterlagen zukommen lassen.Wichtig ist,das nicht mehr als 2500,- auf deinen Konto sind,alles was drüber ist wird verrechnet,bekommst also weniger Zuschuss.Falls du noch kein Auto hast,besteht auch die Möglichkeit eines Zinslosen Darlehen,was innerhalb von 5 Jahren zurückgezahlt werden muss.

Empfehle Umbau bei der FA REHA Group http://www.reha.com/ und man kann sich dort auch Umfangreich beraten lassen,wie und wo man Anträge stellt und was alles bezahlt wird.

am 19. Februar 2012 um 14:22

@ZafiraGurke,

du sprichst vom Umbau und das sind zwei Paar Schuhe. Ich kann hier zwar nicht aus eigener Erfahrung sprechen, da ich selbst durch einen Verkehrsunfall erst vor kurzem in diese Situation gekommen bin und hier auch nicht alles kenne, aber bei mir sieht es anders aus.

Ich habe 100% Schwerbehinderung, da mein Unterschenkel amputiert(links) wurde und mein Arm in der Bewegung auch eingeschenkt ist. Bewegen kann ich den Arm aber, nur nicht in den oberen Bereich, bis zur Waagerechten Position geht es aber Problemlos. Habe aber hier Probleme was kraftvoll anzuheben.

Die ganze Sache läuft über die BG (Wegeunfall).

Durch meine Körperlichem zustand bin ich Arbeitsunfähig und zur Zeit läuft alles in Richtung Erwerbsunfähigkeits-Rente. Die 78 Wochen wo die BG Verletzengeld zahlt sind um und momentan bezahlt die ARGE die Überbrückungszeit bis zum Renten Bescheid.

Meine BG würde ein Umbau bezahlen, jedoch kein Zuschuss zum Fahrzeug kauf. Das einzige was sie hier übernehmen würden sind 500 Euro als Anschaffungsentschädung als Mehrkosten eines Automatik Getriebe.

Klar ist es auch eine Sache des jeweiligen Sachbearbeiter, aber sehr oft liest man dass man als Rentner einen Zuschuss zum Autokauf nicht gewährt bekommt.

Gruß Gero

am 11. März 2012 um 15:19

Muss hier auch noch hinzufügen dass es bei mir auch anders aussehen würde, könnte ich wieder am Arbeitsleben teilnehmen.

Gruß Gero

hier gibt es genauere Infos zum Thema Eingliederungshilfe:

Auto behindertengerecht umbauen und Fahrdienst per Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialhilfeleistung mit klaren Einkommensgrenzen für Menschen, die nicht im Berufsleben sind. Die Kfz-Hilfe kommt dagegen nur für Leute im Berufsleben in Betracht.

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