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Zulassung BMW R60/7 kein Brief vorhanden

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benötige Hilfe

 

 

 

habe eine alte BMW R 60/7 gekauft und möchte sie demnächst zulassen.

> Bevor ich sie jedoch zulassse, möchte ich einen Windschutz (Scheibe)

> montieren. Bei der Windschutzscheibe handelt es sich um eine Tourenscheibe MRA Vario-Screen Alco Typ S 4500, Fabrik Nr. 01666 leider ohne ABE.

Hersteller ALCO BV

PH Foggstraat 24, Holland

 

Wo kann ich eine ABE für die Scheibe bekommen ?

 

Noch folgend Punkte. Für die Zulassung , Maschine BMW R60/7 ohne Brief.

Habe Technisches Datenblatt.

Wer hat evtl. einen Kfz-Brief (R 60/7) den ich als Kopie bekommen könnte.

Oder wohin kann ich mich wenden ?

 

Wo bekomme ich eine Motorrad-Reparaturanleitung für die BMw R60/7 Baujahr 1977 ?

 

 

Führ Ihre Hilfe im Voraus besten Dank

 

 

Carlos


Wenn du keinen Brief hast, brauchsst du eine Bescheinigung der Polizei, daß das Krad nicht gestohlen gemeldet ist.

 

Dann kannst du via KBA einen neuen Brief erhalten.

 

Die MRA-Scheibe sollte deine geringste Sorge sein, da fragst du mal hier ganz lieb nach (wenn ich auch ne /7 mit ner Vario-Screen als ziemlichen Stilbruch empfinde)

 

http://www.mrashop.de/

 

Die sind da kompetent und nett.

 

Ne Reparaturanleitung bekommst du entweder direkt von BMW (ja, die gibbet da noch) oder vom Bucheli-Verlag.........wobei ich die orginal-BMW-Reparaturanleitung vorziehen würde.


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jupp, wegen der anmeldung wie schon gesagt. ich war damals zur zulassungsstelle gegangen und die haben dann dies und jenes ausgefüllt. wenn der vorbesitzer noch irgendsone erklärung unterschreibt geht es wohl noch leichter. mir ist damals der brief auf dem postweg verschwunden. musste dann 6 wochen warten ob das fahrzeug polizeilich als gestohlen gemeldet wird. dann ging das, allerding (natürlich, was sonst) mit an oder etwas über die 100€ an die zulassungsstelle. (neuer brief neuer schein...) geh hin und lass dich bequatschen, die wissen am besten was du brauchst. viel erfolg und ne schöne saison!


1. Du benötigst eine Bescheinigung des Vorbesitzers, dass Du das Moped zu Recht Dein Eigen nennst (Kaufvertrag)

 

2. Du gehst zu Deiner Zulassungsstelle und beantragst einen neuen Brief. Dafür brauchst Du die Bescheinigung des Vorbesitzers und die Fahrgestellnummer.

Die Zulassungsstelle fragt beim Kraftfahrtbundesamt nach, ob das Moped als gestohlen gemeldet ist. Wenn nicht (Unbedenklichkeitsbescheinigung), dann kannst Du einen neuen Brief beantragen, mit dem Du dann eine Neuabnahme (Vollgutachten/Baurat wie immer das bei Euch heißen mag) beim TÜV machen kannst. Mit dem Tüvbescheid dann wieder zur Zulassungsstellen und zulassen.

 

Aufwand: Viel Zeit (ca. 3 Monate), Geld (mind. € 100,--) und viel guten Willen.


  • 1x
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