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Zulässiges Zuggesamtgewicht sattelzug berechnen.

Themenstarteram 18. Oktober 2010 um 21:26

Es geht um folgendes:

Wegen der Maut möchte man mit einem sattelzug unter 12t bleiben, nur wie wird hierfür das zullässige zuggesamtgewicht berechnet?

Mal Angenommen, man hat folgende daten:

SZM 7,49t mit einem leergewicht von 4t (3,5t aufliegelast)

Auflieger 8t zgg 3t leer.

Mit diesem Zug kann man nicht mehr als 11990Kg haben, die beiden gewichte addiert ergeben aber 15,49t. Müsste man hierfür also maut zahlen?

Oder darf man hier die Aufliegelast abziehen? Oder kann man im schein der zugmaschine ein zuggesamtgewicht von 11,99t eintragen lassen, um keine maut zahlen zu müssen?

Würde man nun hingehen, und das zgg vom Auflieger auf 4,5t reduzieren käme man zwar auf 11,99t man kann aber mit maximal 8,5t fahren, und könnte nur 1,5t laden.

Was ist nun richtig, oder wie müsste man das ganze zulassen?

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18 Antworten
am 18. Oktober 2010 um 21:33

Moin:)

ich verstehe die Frage nicht :rolleyes:

Es zählt das zulässige Gesamtgewicht, nicht die effektive Ladung bzw. das Gewicht.

Gruss TAlFUN

Themenstarteram 18. Oktober 2010 um 22:49

Darum geht es ja. Wie kann man mit einem mautfreien Sattelzug (11,99t) auch auf ein Tatsächliches gewicht von 11,99t kommen. ist das möglich oder nicht? Und wenn ja, wie?

STVZO §34 sagt zum zulässigen Gesamtgewicht eines Sattelzugs:

zulässiges Gesamtgewicht Zugmaschine + zulässiges Gesamtgewicht Sattelauflieger - Aufliegelast = Gesamtgewicht Zug

bei der Aufliegelast wird immer der höhere Wert (Sattellast der Zugmaschine bzw. Aufliegelast des Aufliegers) genommen.

Bei dir also:

7,49t + 8t - 3,5t =11,99t

eine (möglicherweise höhere) Aufliegelast des Sattels nicht beachtet.

Themenstarteram 19. Oktober 2010 um 7:22

Kann ich mir nicht vorstellen, das der höhere wert der Sattellast genommen wird. Hätte man nun einenAuflieger mit 10t sattellast (einen Abgelasteten, das ist ja üblich) so hätte man ja ein zulässiges zug gesamtgewicht von gerade einmal 5,49t, und wäre leer ja schon "überladen".

Edit:

Habe gerade nachgelesen, und es stimmt tatsächlich. Man müsste beim ablasten also die aufliege last des Aufliegers auch ablasten, am besten in meinem beispiel auf 3,5t?

Fahr doch einfach mal auf eine Waage :D

Themenstarteram 19. Oktober 2010 um 12:31

Die Waage hat mit den Daten in den Papieren relativ wenig zu tun. Und auch der Maut ist es völlig egal, was denn nun die Waage dazu sagt. Hier zählt einzig und alleine das was in den Papieren steht, nur muss man halt wissen, wie man die Gewichte zusammenrechnen muss, und sofern das mit der Stützlast (Aufliegelast) stimmt (wovon ich ausgehe) wäre die Frage geklärt. Aber um ganz sicher zu gehen, ob das für die Maut auch zutrifft, wird man wohl bei tollcollect, oder der BAG nachfragen müssen.

am 19. Oktober 2010 um 13:59

Die Frage ist doch längst beantwortet. Die Sattellast wird abgezogen. Wenn die SZM als Zugmaschine für einen Anhänger benutzt wird und auf der Sattelplatte ein Aufbau montiert ist, wird das zulässige Gesamtgewicht der SZM berücksichtigt, ohne abzug der Sattellast.

Themenstarteram 19. Oktober 2010 um 15:52

In dem Fall wird aber bei verwendung eines zentralachsanhängers die Stützlast abgezogen.

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst

In dem Fall wird aber bei verwendung eines zentralachsanhängers die Stützlast abgezogen.

hallo,

wenn du das Zugfahrzeug auf das zGG auslädst, darfst du keinen Tandemanhänger mehr benutzen, weil die Stützlast aufgerechnet wird und das Zugfahrzeug überladen ist. Der Anhänger darf sein GG im abgehängten Zustand nicht überschreiten, obwohl er im angehängten Zustand die Stützlast auf das Zugfahrzeug überträgt. Darum wird die Stützlast einmal abgezogen. D.h. ein 7,49tonner mit einem 8t Tandemhäger hat keine 15,49t GG sondern 15,49t minus der Stützlast.

Dein Rechenbeispiel mit den 10t Sattellast hinkt in soweit, als das der Auflieger dann mindestens 20t GG hat. D.h. 7,49+20-10=17,49t. Außerdem ist das Zugfahrzeug hoffnungslos überladen.

Gruß

Frank

Warum wird über Zentralachshänger und Zugmaschine mit Aufbau dikutiert, wenn nach Sattelzug gefragt wird?

Die Fragestellung war wohl recht eindeutig - und auch ohne phantasievolle Zusatzausschmückungen kompliziert genug.

Was fehlt, um nicht tausende von Beispielrechnungen durchzudiskutieren, sind die konkreten Leergewichte der Teile sowie die Gewichtsverteilung des Aufliegers, um die Aufliegelast des Aufliegers zumindest mal abschätzen zu können. Die zGM lässt sich dann "passend" durch Ablastung ohne technische Änderung eintragen.

Wenn das erfolgt ist, empfiehlt sich, die BAG-Leute über die Mautfreistellung des Zuges zu informieren, um nicht ständig rausgeholt zu werden und und es jedes mal erneut zu erklären, dass das Ding mautfrei ist.

 

Themenstarteram 19. Oktober 2010 um 21:47

Bei einem leeren 20t auflieger wird im leeren zustand die Stützlast kaum 3,5t oder mehr betragen. Das haben die leichten 1 Achser Plattform Anhänger in der Regel als leergewicht. Viele 7,5t LKW kann man ja auch Auflasten, auf 8,6t, oder ältere modelle waren sowieso mal 10 oder 13t LKW.

Aber darum ging es ja nicht, technich ist es ja kein Problem, nur die zulassungsfrage war ungeklärt.

am 19. Oktober 2010 um 21:53

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Warum wird über Zentralachshänger und Zugmaschine mit Aufbau dikutiert, wenn nach Sattelzug gefragt wird?

Die Fragestellung war wohl recht eindeutig - und auch ohne phantasievolle Zusatzausschmückungen kompliziert genug.

Was fehlt, um nicht tausende von Beispielrechnungen durchzudiskutieren, sind die konkreten Leergewichte der Teile sowie die Gewichtsverteilung des Aufliegers, um die Aufliegelast des Aufliegers zumindest mal abschätzen zu können. Die zGM lässt sich dann "passend" durch Ablastung ohne technische Änderung eintragen.

Wenn das erfolgt ist, empfiehlt sich, die BAG-Leute über die Mautfreistellung des Zuges zu informieren, um nicht ständig rausgeholt zu werden und und es jedes mal erneut zu erklären, dass das Ding mautfrei ist.

Mautfreistellung informieren, seit wann muss ich das denn?????????

Das muss man nicht - das kann man.

Hallo

wollen einen neuen LKW bestellen MAN oder Mercedes und zwar einen 7,5ter.

Mit unserem jetztigen Atego 823 fahren wir Getränke aus, hat einen festen Aufbau mit Rockinger AHK und ohne Hebebühne. Der Radstand ist 3600mm und der Aufbau 4,20 m.

Jetzt hab ich durch Kontake ein Angebot bekommen von einer Spedition, eine Tour nachts zu fahren und zwar ein Jumbosattel Hersteller Krone 3 Achsen 36t. Die Ladung wiegt immer ca 6 t.

Der Aufbau soll dann als Wechselpritsche gemacht werden, laut Aufbauhersteller kann er mit nur minimalem Mehrgewicht gefertigt werden, darf dann aber beladen nicht abgestellt werden, dass wäre kein Problem für uns. Mit der Sattelplatte hatte der Aufbauhersteller für Getränkeaufbauten keine Erfahrung.

Meine Fragen also:

Wie funktioniert es mit der Sattelplatte und der Wchselpritsche und wie lang darf der Überhang hinter der Antriebsachse sein vom Fahrzeugrahmen?

Es wäre auch wichtig das die Ladekante mit der Wechselpritsche nicht zu hoch wird.

Wie berechne ich die Gewichte von Fahrzeug Sattellast Gesamtgewicht etc?

 

Leistung von 240 PS sollte reichen, die Strecke ist relativ flach und sogut wie Autobahn. Fahren jetzt mit unserem 823 mit einem normalen 9,9 t Anhänger voll beladen rum.

Bin die Tour auch schon gefahren mit einem Actros als Zufahrzeug, beim Abladen an der Rampe wird mit einem Stapler draufgefahren geht das mit dem Atego auch, ist ein kleiner 1,2 t Stapler

Besten Dank

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