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ZGG zu niedrig
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Ich habe ein Knaus Bonanza 380 Bj. 1974. Das zulässige Gesamtgewicht beträgt 800kg. Die Stützlast 85kg. Ich habe ihn nun abgehangen gewogen und komme auf 910kg. Bin ich nun 110kg drüber oder nur 25kg? Darf ich die Stützlast abziehen? Oder muss ich die Stützlast erst als zweite achse eintragen wie ich das hier im Forum gelesen habe.
PS: Auflastung geht nicht da Achse auch nur 800kg und es den Hersteller der Achse nicht mehr gibt. |



Biker-Surfer-Adrenaliner
Das zGG beträgt 910 kg. Damit bist du bereits leer überladen. War früher bei vielen fabrikneuen WW der Fall, dass sie bei Auslieferung schon sehr nahe (bis gelegentlich darüber) am zGG lagen.
Du darfst die Stützlast so nicht einfach abziehen. Anders herum würde ein Schuh draus werden: Wenn du noch zulässigen Ladespielraum hättest, könntest du im Bereich der Aufliegelast mehr zuladen, da im Falle einer Kontrolle dein Gespann angehängt gewogen wird.
Das ändert aber nichts daran, dass du jetzt 110 kg zu schwer bist.
Gruß
Günter
Also muss ich die Stuetzlast als zweite achse eintragen um ueberhaupt los fahren zu koennen?
Selbst die Heizung ist schon ausgebaut. Das werde ich mit dem Kuehlschrank jetzt nicht machen
Das lohnt aber, denn son kühlschrank wiegt 20kg oder mehr. Um losfahren zu dürfen darfst du halt kein Gewicht überschreiten.
320 CDI V6
ist der Wohnwagen WIRKLICH leer??? Schmeiss ALLES aus den Schränken, aus dem Bettkasten etc. raus. Das Leergewicht beinhaltet nur: 2 Gasflaschen, halbvoller Wassertank und NUR serienmässige Ausstattung.
Bis vor einigen Jahren wurden die Wohnwagen so schwer gebaut, daß nur eine minimalste Urlaubsausstattung das Gefährt erheblich zu schwer machten. Die Folgen konnte man oft am Straßenrand zusmmenfegen (ein umgekippter Wohnwagen verusacht eine riesigen Haufen Sperrholz und Dreck...)
Wenn dann dein Leergeicht noch immer über dem zulässigen Gesamtgewicht liegt, dann hast du wohl eine Menge Zusatzballast in Form von Wasser in den Wänden, im Fussboden etc gebunkert.
Da hilft nur: ganz schnell entsorgen.....
ZGG zu niedrig
Ersteinmal ist der Wohnwagen trocken. Ausserdem habe ich Heizung nur ausgebaut da sie kaputt war. Der Kuehlschrank ist noch funktionsfaehig. Aber die Sitze darf ich noch drinlassen? Gasflasche ist auch nur ein drin und der Wassertank ist leer. Dann will ich mal alles was ich noch so habe und rausnehmen kann ins Auto packen.
Ne quid nimis
Das ist die neue Variante, die erst seit 200? gilt!!! Für die alten Schätzchen gab es solche Vorgaben IMHO nicht. Die hatten ja kaum einmal einen Wassertank.
Heute gilt: 2 Gasflaschen (Tabbert verlangt Alu!). Tank 90 % gefüllt und zwanzig Meter H07 RN-F-Kabel mit 2,5 mm². Abgesehen davon ist das Leergewicht nur eine Prospektangabe, die man nach 30 Jahren kaum verifizieren kann. Im Brief/Schein steht dazu nichts!
Da Dein Schätzchen schon leicht betagt ist, kann ich mir vorstellen, daß die Hersteller, wie z.B. beim alten Knaus Südwind und Rubin, wie auch beim Eifelland, das zGG eingetragen haben, incl. der Zuladung. Allerdings wurde erst dannach der Kühlschrank, Heizung und Kocher eingebaut, wie auch der Deichselkasten. So zumindest hat mir das mal ein alter Meister von Knaus erzählt. Geändert hat sich das erst ab Anfang der 80er Jahre.
Hilft nur eins, mal bei Knaus nachfragen, ob die Papiere geändert werden können, bzw. eine Ausnahmegenehmigung für die Achse erteilt wird. (Könnte aber lange dauern und ist in den meisten Fällen nicht von Erfolg gekrönt)
Ich glaube nicht, daß man dies einem Schupo in A oder I erklären kann.
Gruß