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Yamaha xt600 3tb 92 Rückeintragung der Leistungsreduzierung 20kw auf original PS Leistung

MBK
Themenstarteram 22. Juli 2015 um 10:57

hallo,

weiss jemand wie ich vorgehen muss wenn ich an dieser yamaha xt600 3tb von 92 derzeit 20 kw (27 ps) eingetragen die original leistung in ps vermutlich 43 (ca 32 kw) zurückeingetragen bekomme. wie wäre der ablauf. (muss ich) die änderung beim tüv vorführen, evtl. kosten. reicht es wenn ich beim tüv sage die

2 Ansaugstutzen ( leistungsreduziert) habe ich bereits entfernt und gegen originale (offene) getauscht .ggf. wie muss ich das nachweisen. das zurückeintragen (montieren) dürfte doch eher unproblematisch sein. brauche ich unterlagen von yamaha über die ps leistung bei erstauslieferung (originalleistung) die ich dann zb. beim tüv vorlegen muss? geht mir hier eher um das bürokratische.

danke für antwort

br

Beste Antwort im Thema
am 30. April 2016 um 14:48

Wenn man "mehr" eingetragen haben will ist das normalerweise einfacher, als wenn man eine Leistungsreduzierung eingetragen haben möchte.

10 weitere Antworten
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10 Antworten
am 22. Juli 2015 um 16:08

Ich hab sowas schon mal gemacht.

Ich musste dem TÜV schriftlich den Ausbau der Leistugsreduzierung bestätigen.

das Mopped konnte sogar zuhause bleiben.

Dann mit der Bescheinigung vom TÜV zur Zulassungsstelle und neue Papiere ausstellen lassen.

Ich hatte jedoch noch den alten Brief mit der offenen Leistung.

Eine Briefkopie von einer baugleiche Maschine mit offener Leistung sollte auch genügen,

ev. hat sogar der TÜV Zugriff auf die Daten.

Und nicht vergessen der Versicherung die neuen Leistungsdaten zu nennen.

thats it.

0016

Ich muss den Thread nochmal hochnehmen, da ich eine ähnlich Frage habe aber nicht weiterkomme.

Ich interessiere mich für eine XT600 Bj. 92 mit 27PS von einem Händler, es ist allerdings eine US-Version aber mit neuem deutschen TÜV. Kennbuchstabe ist nicht bekannt, ich gehe von 3UW oder 3EW aus. Ist der Ablauf der Umrüstung auf offene Leistung wie oben beschrieben? Kann man die gedrosselte 3UW mit 27PS ohne weiteres auf "offen" umtragen lassen, oder machen die behörden und der TÜV da Probleme?

Ich komme im Netz und im XT-Forum diesbezüglich leider nicht weiter.

Also so wie "Oben" beschrieben geht es eigentlich nicht (hängt aber oft auch vom TÜV´ler ab) ,

Normalerweise muss ein Yamaha Händler die Ordnungsgemäße Umrüstung mit Nennung der Umgerüsteten Teile , Stempel und Unterschrift bestätigen , damit musst Du dann zum TÜV , anschließend zur Zulassungsstelle .

Sollte Dir aber Dein Händler auch sagen können .

gruß hanspool

am 30. April 2016 um 14:48

Wenn man "mehr" eingetragen haben will ist das normalerweise einfacher, als wenn man eine Leistungsreduzierung eingetragen haben möchte.

Danke!

Hanspool, was könnte der Aufwand kosten?

am 30. April 2016 um 17:02

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 30. April 2016 um 16:48:00 Uhr:

Wenn man "mehr" eingetragen haben will ist das normalerweise einfacher, als wenn man eine Leistungsreduzierung eingetragen haben möchte.

Jepp, genau so ist es.

Zu den Kosten:

Das ist eine Änderungsabname nach schlag mich tot § 19 oder so,

kostet ca. 40-50 Teuronen, genau weiß ich es nicht mehr.

Hab schon länger nix mehr eintragen lassen.

Regards

0016

Hi , wenn Du die Leistungssteigernden Teile hast , ca. 100,- € für TÜV und Eintragung der Zulassungsstelle .

Was Du für Teile brauchst , musst Du beim Händler nachfragen , evtl. brauchst Du Gasschieber , Düsen , Düsennadeln , Ansauggummis !? Dazu kommt noch der Einbau und die Vergasereinstellung . das kann je nach Aufwand schon mal bis zu 150,- - 200,- € kosten , aber das sagt Dir besser der "Freundliche" ,

gruß hanspool

@cabrioracer-tr

Das ist wesentlich einfacher, als es hier teilweise dargestellt wird. Ich brauche weder einen authorisierten Händler, noch muss ich mir beim Rückbau auf die nicht leistungsreduzierte Variante irgendwas bescheinigen lassen. Da haben 0016 und K2 völlig recht. Bei der XT 600 wechselt man die ASS, die kosten als reguläres Verschleißteil rund 30 Euro (unlängst für 3AJ gekauft) . Der Einbau ist einfach und kann selbst gemacht werden.

Der TÜV Süd will aber in jedem Fall mein jeweiliges Motorrad sehen, warum steht weiter unten.

Der Rückbau ist im rechtlichen Sinn zwar eine Leistungssteigerung und wenn Du die alten Papiere behältst, wird sie auch als solche eingetragen, bürokratisch ist es aber einfacher als ein Tuning, da bräuchte man einen Leistungsprüfstand, das wird unbezahlbar. Es ist ein Rückbau in den nicht leistungsreduzierten Serienzustand, diese Daten sind bekannt.

Ich habe das schon mehrfach gemacht, auch mit Importfahrzeugen aus Nicht-EU – Ländern wie der Schweiz, mit großen Motorrädern, unlängst auch mit einer 125er, die durch Wegfall der 80 km/h – Grenze von ihrem Drosselklappenanschlag befreit wurde.

Wie das Motorrad leistungsreduziert wurde, steht in den Papieren. Diese Leistungsreduzierung nehme ich heraus. Damit ist das Motorrad im Serienzustand. Ideal ist, wenn man einen Fahrzeugbrief oder eine ZB2 vorweisen kann, in der die „alten“ Daten noch aufgeführt sind.

Ansonsten hat der TÜV Süd (nur mit dem habe ich zu tun) für fast jedes Motorrad ein Datenblatt. Für Hondas kann man es auch von Kleinjung online holen und sicher wird im XT – Forum jemand ein Fahrzeug mit der entsprechenden Motorisierung haben, der soll Dir den Brief scannen und mailen.

So habe ich das mit einer Schweizer Honda (51,2 kW auf 98 kW) SC 21 (CBR 1000F), mit einer Yamaha XV 750, ebenfalls aus CH; sowie einer Honda CBR 125 R gemacht und so mache ich das jetzt mit einer Kawasaki ZX9R.

Diese ZX9R stammt aus den USA, hat gar keine Papiere und ist daher im Grunde Kernschrott. Aber ich habe einen deutschen Rahmen mit Brief bekommen, auf den der Rest des Bikes aufgebaut wird, einschließlich des 143 PS – Motors.

In dem Brief ist eine Leistungsreduzierung auf 25 kW eingetragen (Alphatechnik-Blenden)

Ich bau jetzt die ZX9R zusammen, mache einen Termin beim TÜV, besorge mir eine Briefkopie von einer ungedrosselten Variante oder bitte den TÜV das Datenblatt zu besorgen. Meist machen die das kostenlos, ich bin aber auch Stammkunde.

Dabei nutze ich folgenden Trick um mir Papierkram zu ersparen:

Ich lasse ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis (§ 21 StVZO), im Volksmund auch „Vollgutachten“ genannt, machen. Das kostet 20 Euro mehr (insgesamt etwa 70 Euro, keinesfalls 100) als eine normale HU/AU und ich bekomme mit dem Gutachten bei der Zulassung eine neue ZB mit den vom TÜV vermerkten Daten.

Bei der Gelegenheit kann ich auch jede eintragungspflichtige Änderung (bei der 9R Scheibe, Spiegelblinker u. ESD) ohne Zusatzkosten legalisieren, das GzEdBE kann also durchaus preiswerter sein als HU/AU und Eintragungen.

Indem HU/AU aber bereits neu gemacht wurden, ist eine 19 III - Abnahme sinnvoll. Geht im Wesentlichen ganz genau so. 19 III kostet um 30 Euro. Zusatzkosten bei der Zulassungsstelle entstehen bei Wiederzulassung mit dem 19III Gutachten (zumindest bei uns) nicht.

Für Leute, die das nicht häufiger machen, ist die FZV oder 19 ff StVZO oft etwas verwirrend. Solide Rechtskenntnis ist da hilfreich.

Ich will mir hier nicht noch mehr den Wolf schreiben, das Thema ist facettenreich. Wenn Du mehr wissen willst, kannst Du mir eine PN schreiben und bekommst meine Kontaktdaten.

Dann können wir darüber reden. Ich helfe Dir gerne.

am 30. April 2016 um 18:51

Danke Moppedsammler!

Der Trick mit dem 21 ist Goldwert

, hab ich gleich gespeichert.

Gruß

0016

Vielen Dank, Moppedsammler! Deine Erklärung hilft mir auf jeden Fall weiter!

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