Wohnwagen mit 2 to. ziehen bei 1,5to. Anhängelast?
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Hallo, hab da mal ne Frage, habe in der SuFu nix passendes gefunden!
Also ich habe ein Audi A4, 1,8T, 150PS mit einer Anhängelast gebremst bis 12% Steigung - 1300kg
und bis 8% Steigung 1500kg.
Mein Wohnwagen aber hat ein z.GG. von 2000kg.
DARF ICH DEN ÜBERHAUPT ZIEHEN???????????
Also wird hier nach z.GG gemessen oder nach tatsächlichem Gewicht?????????
zb. mein Hänger hat 2to. z.GG. aber wenn er als Leergwicht bzw. tatsächlich beladenem Gewicht unter der 1,5to. Grenze bleibt, dürfte ich ihn doch fahren oder wie???????
LG |
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S4+LPG=Spass ohne Reue
Natürlich darfst du ihn nicht ziehen
!
Gruß
BB
DMAX süchtig.....
Wie sicher bist Du dir da??????
S4+LPG=Spass ohne Reue
100% - ausschalgebend ist das zulässige gesamtgewicht.
Gruß
BB
DMAX süchtig.....
Komisch, da ist der hier aber anderer Meinung?????
http://www.kroeger-anhaenger.de/...nger-was-darf-mein-auto-ziehen.html
bist Du dir da wirklich sicher????
LG
Wohnwagen mit 2 to. ziehen bei 1,5to. Anhängelast?
Was wiegt der Wohnwagen denn leer?
Bestimmt schon mehr als 1500kg oder?
Hi,
also wenn der Wohnwagen leer 1.500 kg wiegt dann darfst Du ihn bis 8 % Steigung ziehen.
Dann kannst Du leider nichts mehr reinpacken.
Gruss
Thomas
die zuladung bei wohnwagen ist doch sehr knapp bemessen! ausschlaggebend ist das tatsächliche gewicht! würde dein wohnwagen leer tatsächlich nur 1500kg wiegen dürftest du ihn bedingt ziehen! ich gehe aber eher davon aus, daß dein wohnwagen doch leer bereits an die 1800kg wiegt! das einfachste wäre mal bei einer kiesgrube o.ä. auf die waage zu fahren! dann hast du die bittere gewißheit!
was war bei dir eigentlich zuerst da? der wohnwagen oder das auto!
Ist wirklich ganz einfach:
Wenn der Hänger tatsächlich nur 1500kg wiegt, darfst Du ihn ziehen (bis 8% Steigung).
Wenn er nur 1300kg wiegen würde, darfst Du ihn ziehen bis 12%.
Beide Annahmen sind aber etwa so wahrscheinlich wie Schneefall in Dachau im Juli.
Das zulässige Gesamtgewicht spielt nur dann eine Rolle, wenn Du darüberhinaus auch noch mit 100km/h ziehen wolltest - was hier nun aber definitiv auszuschließen ist.
Wenn der Wohnwagen nicht extrem aufgelastet wurde, sehe ich da keine Chance. Den Weg zur Waage kannst Du Dir u.U. auch sparen, wenn Du das Leegewicht aus den Papieren oder dem Handbuch mal anschaust. Da die Dinger in der Regel schwerer sind als dort angegeben, hast Du da eine "untere Grenze" - leichter ist er in keinem Fall.
Gruß Walter
Ja, ja im Handel liegt der "Segen", was ist denn das für ein Händler, der so einen Handel macht?
Was sagen denn die Papiere vom Leergewicht und was die Waage,
das sind meistens auch 2 ganz verschiedene Antworten..... Willst du den WOWA irgendwo als Festwagen hinstellen oder tatsächlich damit auf "Reisen" gehen? Für den 1. Fall wäre ja bestimmt 'ne einfachere Lösung zu finden...
Gruß
Wohnwagen mit 2 to. ziehen bei 1,5to. Anhängelast?
Meine Rede.
Ich bin zwar auch der einung dass das tatsächliche Gewicht zählt, kann mir aber bis zum Beweis des Gegenteils nicht vorstellen dass der Wohnwagen leer weniger als 1500kg hat.
im fahrzeugschein ist das leergewicht des wohnwagens aber nicht eingetragen, nur das zusätzliche gesamtgewicht! jedenfalls bei den alten fahrzeugscheinen ist es so!
S4+LPG=Spass ohne Reue
Hab mich auch geirrt! Das Max zulässige Gewicht ist entscheidend für die fahrerlaubnisklasse, das Zuggewicht geht vom "echten" Gewicht aus. Dennoch denke ich, dass du mit deinem Wagen und dem hänger nicht hinkommst.
Gruß
BB
Für die Anhängelast des Autos zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers.
Für den Führerschein zählt die zulässige Gesamtmasse des Gespanns.
Einen Wohnwagen, der für 2t. zugelassen finden, der leer nur 1,5t wiegt, das wird schwer, denn meistens sind die Zuladungen bei den Wohnwagen von 120 - 320kg, dadrüber nur, wenn der von vorne herein aufgelastet war. Mit 2to. sind es eh dann Doppelachser. weil die Achsen meines Wissens nach um die 1600kg enden.
das zum theoretischen
Praktisch muß ich mal an den Verstand apelieren, die Daten der Fahrzeughersteller sind zugelassene Grenzwerte, die man in Hinsicht auf Gefahrenmomente nicht überschreiten sollte, wo bleibt da die Verantwortung??????
Nordjoe
1xhallo
beim neuen FS:
beim B gilt das HZLGG
beim BE (oder CE) das tatsaechliche gewicht
alles ziemlich undurchsichtig
lg
g