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Woher Gutachten? (Suzuki GS 500 E)

Suzuki SV 650, Suzuki GS 500
Themenstarteram 28. April 2008 um 15:28

Hallo alle miteinander,

bin momentan dabei mir die GS 500 E von meinem Cousin zu kaufen. Baujahr müsste '91 oder '92 sein. War heute beim TÜV mit den Papieren, da im Fahrzeugbrief einmal eine Eintragung mit 20 KW, eine mit 34 KW und eine 25 KW vorhanden ist, jedoch sind alle drei durchgestrichen. Im Feld Bemerkungen ist jetzt noch eine nicht-durchgestrichene Eintragung mit 25 KW bei 8000 upm.

Allerdings ist jetzt das Problem, dass das Motorrad offen ist, also 34 KW hat, jedoch nur die 25 KW eingetragen sind. Dazu muss ich noch sagen, dass das Motorrad seit 2004 abgemeldet ist. Die Gute vom TÜV meinte nun zu mir, dass ich um die 34 KW eintragen zu lassen, ein Gutachten bräuchte, dass sie diese Leistung auch wirklich hat, allerdings kann sie mir auch nicht sagen, woher ich soetwas bekomme.

Ich hoffe nun ihr könnt mir weiter helfen!

Vielen Dank!

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15 Antworten
am 28. April 2008 um 16:32

Einfachste Lösung wäre, mit dem Bike aufn Prüfstand zu fahren und die Leistung messen zu lassen. Müsstest du bei DEKRA machen können oder evtl. wenn du nen guten ausgestatteten Händler hast, bei dem.

am 28. April 2008 um 16:33

Seit wann braucht man ein Gutachten um die offene Leistung eintragen zu lassen? Ging bei mir damals ganz Problemlos, ohne Gutachten oder irgendwas. Die ganzen Daten stehen ja bei dir auch noch im Brief drin.

am 28. April 2008 um 16:42

Hab ich mich auch gefragt, ist zwar total unlogisch, hab ich bei nem Kumpel aber auch schon erlebt. Das war zwar kein Gutachten, aber die Bescheinigung für den Drosselausbau.

Ich denke mal, warum er ein Gutachten braucht, ist, weil das Bike abgemeldet war, da kann es sein, dass der TUV ein Gutachten verlangt, da ja von der Leistung was geändert worden sein kann.

Themenstarteram 28. April 2008 um 20:54

Zitat:

Original geschrieben von Selwischjunge

Ich denke mal, warum er ein Gutachten braucht, ist, weil das Bike abgemeldet war, da kann es sein, dass der TUV ein Gutachten verlangt, da ja von der Leistung was geändert worden sein kann.

Hallo,

genau das wird das Problem sein. Das Motorrad war jetzt seit 2004 abgemeldet. Die Frau vom TÜV meint, die Leistungsfeststellung auf dem Prüfstand geht nicht, ich bräuchte da ein richitges Gutachten, nur woher und vor allem nach den Jahren weis sie auch nicht wie ich eines bekommen könnte. Im Brief stand zwar, dass das Motorrad schonmal 34 KW hatte, jedoch wäre es mit 20 KW "geboren" sprich ausgeliefert worden. Wie damals die 34 KW eingetragen wurden ohne Gutachten weis sie nicht, ein Gutachten müsste dafür vorhanden sein, ist es aber leider nicht. Mein Cousin hat heute nochmal alles ausgesucht und nichts gefunden.

Ich hoffe nur, dass ich jetzt nicht nochmal so einen "Entdrosselsatz" mit Gutachten kaufen muss und den dann eintragen lassen muss, wäre ja quatsch, da sie ja schon offen ist.

Das gleiche Problem mit dem ABE habe ich dann noch mit dem Auspuff, der ist kein originaler, hat aber ein ABE, was allerdings auch nicht mehr existiert. Könnte der TÜV-Prüfer das Teil nicht einfach anschauen und dann eintragen oder nicht? Dafür ist der TÜV doch eigentlich da?

am 28. April 2008 um 21:29

Du kannst ja mal bei einem Suzuki-Händler nach so einem Gutachten für offene Leistung fragen (falls es sowas überhaupt gibt). Sowas müsste dann eigentlich jeder Händler liegen haben.

Themenstarteram 29. April 2008 um 11:47

Habe allerdings gehört, dass Suzuki keine Gutachten für Veränderungen rausgibt :-(

Wäre schön, falls jemand ein Gutachten für die offene Leistung zu Hause hat und mir das evtl. mal per Pn schicken könnte.

Themenstarteram 29. April 2008 um 14:42

Hallo an Alle,

ein Gutachten für die Leistungssteigerung wurde mir zugeschickt, allerdings bräuchte ich jetzt noch eine ABE für den Auspuff, Hersteller ist BSM und die Bezeichnung ist FUTURE.

Die Nr. auf dem Auspuff lautet: 4e-89/235-90005

Falls jemand ein ABE hat und mir davon eine Kopie per E-Mail schicken könnte wäre ich sehr dankbar.

MfG

am 30. April 2008 um 11:40

Also, warum ein Leistungsdiagram für die Leistung nicht gelten soll, versteh ich jetzt nicht. Dafür sind diese Leistungsdiagramme da. Sehr mekrwürdiger TUV!

Mit dem Auspuff, den müsstest du auch so eintragen lassen können. Da weiß ich jedoch nicht, ob du ein Materialgutachten benötigst. Aber normaler weise kann dir der TUV den Auspuff direkt eintragen, dann macht er eine Geräuschmessung und wenn er dann noch das Leistungsdiagram von nem Prüfstand hat, ist das gar kein Problem. Aber eigentlich sollte es auch ohne das Diagram funktionieren. Also bei nem Freund von mir ist auch die ABE vom Topf verloren gegangen, da gabs die Geräuschmessung und noch kleinkram Tests und dann wurde der Topf direkt in den Schein eingetragen, waren ca. 60€

Hallo in die Runde,

bin seit einigen Jahren hier im Forum unterwegs, allerdings mehr in der BMW-, Yamaha-, Harley-Ecke. Für meinen Sohn habe ich jetzt eine GS500 E mit EZ 3/94 angeschafft und aufbereitet. Dabei gleich auch aufgemacht. Da das Ding ab Werk 25 kW hatte, ist kein Briefeintrag über 35 kW vorhanden. Kann jemand mit einem entprechenden Gutachten aushelfen? Wäre klasse. Gerne per Nachricht an meine PN.

Schon mal vielen Dank,

Thilo

Zitat:

@thilo_v schrieb am 30. April 2016 um 19:22:54 Uhr:

Hallo in die Runde,

bin seit einigen Jahren hier im Forum unterwegs, allerdings mehr in der BMW-, Yamaha-, Harley-Ecke. Für meinen Sohn habe ich jetzt eine GS500 E mit EZ 3/94 angeschafft und aufbereitet. Dabei gleich auch aufgemacht. Da das Ding ab Werk 25 kW hatte, ist kein Briefeintrag über 35 kW vorhanden. Kann jemand mit einem entprechenden Gutachten aushelfen? Wäre klasse. Gerne per Nachricht an meine PN.

Schon mal vielen Dank,

Thilo

Das bekommst du bei jedem Suzuki Händler !

Der prüfer hat in seiner datenbank ebenfalls alles. Habe damals nur meine papiere abgegeben.

am 2. Mai 2016 um 4:33

Ok, danke. Neue Woche neues Glück. Ich probiers bei beiden und berichte.

am 2. Mai 2016 um 9:57

Habe das Gutachten des TÜV Hessen gerade von Suzuki direkt erhalten (Kontakt: Service Team). Für die GM51B der Fertigungsjahre 1994-96 sind, abweichend zu einigen Quellen die ich hier und anderswo noch gefunden haben andere Düsenbestückungen vorgeschrieben. Klartext: Es wird NICHT von Düsen mit Code 130 auf Düsen mit Code 120 umgerüstet.

Genauer: Für die Entdrosselung von 25 kW auf 34 kW gilt ab Fahrgestellnummer GM51B-125125 mit Vergasertyp Mikuni BST33:

Ansaugstutzen alt links: Teilenummer 13110-01D10, rechts: Teilenummer 13120-01D10 mit je 17 mm Durchlass

Ansaugstutzen neu beidseitig: Teilenummer 13110-01D00

Vergaser-Hauptdüse alt: Code 130 (Teilenummer 09491-26011) für beide Vergaser

Vergaserhauptdüsen neu: links Code 125 (T.-Nr. 09491-25010), rechts Code 122,5 (T.-Nr. 0991-24013)

Die Vergaser werden also mit unterschiedlichen Düsen bestückt!!

Habe ich vorher auch noch nie so gesehen, erklärt aber vermutlich bei vielen "Entdrosselern" etwaige Probleme mit schlechter Vergasereinstellung.

Unterschiedliche Düsenbestückungen sind durchaus üblich...

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