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Wo wird die Profiltiefe gemessen?

Themenstarteram 22. Juli 2013 um 21:38

hey,

wo wird die Profiltiefe bei einer Kontrolle gemessen. Laut Gesetz:

"§ 36 Abs. 2 StVZO enthält folgende Regelung: Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa ¾ der Laufflächenbreite einnimmt.

Danach muss die Profiltiefe im mittleren Bereich (Hauptprofil) der Lauffläche jedes laufenden Reifens rundum mindestens 1,6 mm betragen, auch bei Winterreifen (§ 36 Abs. 2 Satz 4 StVZO). Eine Ausnahme gilt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern, hier ist eine Profiltiefe von mindestens 1,0 mm erforderlich."

das heißt, mittig muss mind. 1,6mm sein, was aber wenn außen unter 1,6mm ist? So ist es leider bei mir, neue Reifen sind schon unterwegs, nur wie schaut es rechtlich aus bei einer Kontrolle?

lg

Beste Antwort im Thema
am 22. Juli 2013 um 22:21

Noch mal für Intelligente Fragesteller: Die Profiltiefe MUSS an ALLEN Stellen des Reifens mindesten noch 1,6 mm betragen!

Da ich allerdings annehme, dass du keinen Formel 1 Boliden steuerst, sind 1,6mm schon im Bereich "Lebensmüde". Denn, kommst du mit diesen Reifen in einen Regenschauer und drosselst dabei nicht dein Tempo drastisch, egal wo du gerade unterwegs bist, könnte es sein, dass du bald kein Auto mehr fährst, weil du einen Abflug in die Botanik unternommen hast.

Und wenn das Reifenprofil unterschiedlich abgelaufen ist, solltest du mal Sturz- und Spureinstellung überprüfen lassen. Dein Reifenhändler wird schon wissen was zu machen ist, wenn du im die unterschiedlichen Profiltiefen zeigst.

Vielleicht in Zukunft mal weniger Bordsteine rauf und runter fahren ... und nicht auf Gehwegen parken. Das ist nämlich verboten! :D

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22 Antworten
am 22. Juli 2013 um 21:41

Zitat:

Original geschrieben von audi394

...nur wie schaut es rechtlich aus bei einer Kontrolle?

Hast du doch gerade selber geschrieben :confused::confused:

Zitat:

Danach muss die Profiltiefe im mittleren Bereich (Hauptprofil) der Lauffläche jedes laufenden Reifens rundum mindestens 1,6 mm betragen

Themenstarteram 22. Juli 2013 um 21:42

dann ist gut, denn seitlich habe ich nicht mehr wie 0,2 mm

An der lauffläche natürlich die geringste Stärke . Bei falscher sturzeinstellung kann eine Seite 5 mm und andere Seite 0,1 mm sein. Dann zählt natürlich o,1mm

Themenstarteram 22. Juli 2013 um 22:00

was meinst du mit Seite? Seite des Reifens oder Seite der andere Reifen auf der anderen Seite? Habe auf beiden Hinterreifen in der mitte mind. 1,6mm, Seitlich nach innnen jedoch weniger....

am 22. Juli 2013 um 22:17

Es wird die kleinste profiltiefe in den mittleren 75% des Reifens genommen.

Wenn der Reifen also 20 cm breit wäre, dann wäre die kleinste Profiltiefe innerhalb eines Abstands von 2,5 cm (25%/2) von der Seite relevant.

Wenn du auf der einen Seite 0,2 mm hast gehe ich davon aus, dass du innerhalb der relevanten Fläche unter 1,6 mm bist

Na Seite der hauptlauffläche, also wo der Reifen auf der Straße aufliegt.

Wenn der Reifen schief abgelaufen ist, dann neue schliffen rauf und Spur/Sturz neu einstellen lassen.

Profitiere unter 3 mm bedeutet immerhin knapp 10 m längeren Bremsweg

am 22. Juli 2013 um 22:20

Rein rechnerische Ergänzung:

Hättest du eine rein gerade Abnutzung deiner Lauffläche und wäre die eine Seite bei 5,0 mm, die andere bei 0,2mm, so hättest du an der relevanten Stelle mit der geringsten Profiltiefe 0,8mm

am 22. Juli 2013 um 22:21

Noch mal für Intelligente Fragesteller: Die Profiltiefe MUSS an ALLEN Stellen des Reifens mindesten noch 1,6 mm betragen!

Da ich allerdings annehme, dass du keinen Formel 1 Boliden steuerst, sind 1,6mm schon im Bereich "Lebensmüde". Denn, kommst du mit diesen Reifen in einen Regenschauer und drosselst dabei nicht dein Tempo drastisch, egal wo du gerade unterwegs bist, könnte es sein, dass du bald kein Auto mehr fährst, weil du einen Abflug in die Botanik unternommen hast.

Und wenn das Reifenprofil unterschiedlich abgelaufen ist, solltest du mal Sturz- und Spureinstellung überprüfen lassen. Dein Reifenhändler wird schon wissen was zu machen ist, wenn du im die unterschiedlichen Profiltiefen zeigst.

Vielleicht in Zukunft mal weniger Bordsteine rauf und runter fahren ... und nicht auf Gehwegen parken. Das ist nämlich verboten! :D

Themenstarteram 22. Juli 2013 um 22:25

mmh das ist komisch, im Gesetz steht das NUR an der Hauptprofilrinne mind. 1,6 mm vorhanden sein müssen und NICHT überall, also warum erzählst du was ganz anderes?

am 22. Juli 2013 um 22:28

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Noch mal für Intelligente Fragesteller: Die Profiltiefe MUSS an ALLEN Stellen des Reifens mindesten noch 1,6 mm betragen!

Und woher beziehst du diese "Wahrheit"?

Die STVZO ist doch da sehr eindeutig formuliert:

Zitat:

Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.

am 22. Juli 2013 um 22:36

Zitat:

Original geschrieben von audi394

mmh das ist komisch, im Gesetz steht das NUR an der Hauptprofilrinne mind. 1,6 mm vorhanden sein müssen und NICHT überall, also warum erzählst du was ganz anderes?

wieso habe ich das blöde Gefühl du willst keine echte Antwort, sondern das eindeutig formulierte Gesetz für dich anders ausgelegt haben?

Lies es dort genau durch und versuch es zu verstehen. Abgesehen vom Sicherheitsaspekt, der dich schnell teurer kommt als 4 neue Reifen, wird dir jeder Polizist Reifen wie du sie beschreibst nicht durchgehen lassen. Wenn dir das Geld für neue fehlt hat dein lokaler Schrotthändler sicher gebrauchte in deiner Größe rumliegen.

am 22. Juli 2013 um 22:45

Eigentlich doch ganz einfach:

Nehmen wir an 195er Reifen mit ca. 180mm Lauffläche. Das Hauptprofil ist 3/4 der Lauffläche, also 135mm.

Somit brauchst du von der Mitte aus gesehen jeweils 6,75cm "weit" nach Innen und nach Außen 1,6mm.

Die ersten 2,25 cm von den Ränder aus spielen keine Rolle.

am 23. Juli 2013 um 3:49

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

 

Vielleicht in Zukunft mal weniger Bordsteine rauf und runter fahren ... und nicht auf Gehwegen parken. Das ist nämlich verboten! :D

Es sei denn, Zeichen 315 StVO, Parken auf Gehwegen , zwingt dazu, wenn man in der Gegend parken muß, weil es keine alternative Parkmöglichkeit gibt.

am 23. Juli 2013 um 3:54

Zitat:

Original geschrieben von WRatte

Zitat:

Original geschrieben von audi394

mmh das ist komisch, im Gesetz steht das NUR an der Hauptprofilrinne mind. 1,6 mm vorhanden sein müssen und NICHT überall, also warum erzählst du was ganz anderes?

wieso habe ich das blöde Gefühl du willst keine echte Antwort, sondern das eindeutig formulierte Gesetz für dich anders ausgelegt haben?

Lies es dort genau durch und versuch es zu verstehen. Abgesehen vom Sicherheitsaspekt, der dich schnell teurer kommt als 4 neue Reifen, wird dir jeder Polizist Reifen wie du sie beschreibst nicht durchgehen lassen. Wenn dir das Geld für neue fehlt hat dein lokaler Schrotthändler sicher gebrauchte in deiner Größe rumliegen.

Reifen vom Schrotti hatte ich vor Jahrzehnten für meinen ersten Wagen gekauft, weil der welche brauchte. Sahen fast neu aus, nur platzte dann der eine auf der A9 in der DDR. Hatte sich rausgestellt, war innen, vermutlich durch Bordsteinanfahren o.ä. beschädigt. Zum Glück nur Blechschaden, doch die DDR-Schlepper hatten kräftig kassiert. Dafür hätte ich mir damals einige Sätze Neureifen kaufen können.

Seit dem nie wieder "Neu"Reifen vom Schrotti, egal wie gut die aussehen.

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