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Winterreifen Geschwindigkeit

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 9. Januar 2007 um 9:08

Moin,

ich habe da mal eine rechtliche Frage: Normalerweise muss man doch gemäss STVO eine Plakette mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der montierten Reifen im Sichtbereich des Fahrers anbringen, also z.B. 190km/h bei Reifen in T-Version oder 210km/h mit H-Reifen. Wenn man das nicht tut, drohen meines Wissens 40€ Bussgeld und ein Punkt bei den Freunden in Flensburg. Jetzt hat ja der aktuelle Passat und, wie ich vermute, auch andere Fahrzeuge diese spezielle Winterreifen-Einstellung in der MFA, die mich, wenn sie richtig eingestellt ist, bei Überschreitung optisch und akustisch warnt. Meine Frage ist nun: Ersetzt diese Funktion rechtlich die (unschöne) Klebe-Plakette auf der Armaturentafel oder muss man sie trotzdem anbringen (...weil ja das deutsche Recht es so fordert)?

Falls das schon an anderer Stelle im Forum behandelt wurde, tuts mir leid, dann habe ich wohl gröbere Defizite bei der Anwendung der Suchfunktion... :)

Danke

Hai

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55 Antworten

Moin,

habe den Passat mit aufgezogenen Winterreifen in Emden abgeholt. Der Aufkleber (210km/h) wurde vom Werk angebracht und ich habe die MFA danach eingestellt.

Der Aufkleber ist klein, aber gut sichtbar und nach meiner Meinung mehr als nur sinnvoll. Also wo liegt das Problem?

gruss

19FC

Themenstarteram 9. Januar 2007 um 9:48

..na, dann bin ich wohl doch zu blöd für die Suchfunktion..

 

Danke, jedenfalls..

Hai

Hallo,

ich hab' die Winterreifen beim Reifenhändler bestellt und auch der bestätigte mir, dass Aufkleber gefordert ist, auch wenn die MFA einen Warnhinweis gibt.

Auch mein Aufkleber ist klein, gut sichtbar aber leider gelb und grotten häßlich. Nun ja, ich füge mich aber natürlich der Vorschrift.

Gruß

toli

Ich bin recht glücklich dass ich mich für die Variante dass die Winterschluffen schneller laufen dürfen als der Wagen fährt entschieden habe.

Da ich bis jetzt nur an zwei Tagen Schnee gesehen habe und die Anforderungen eigentlich eher der der Sommerschluffen genügen passt das eigentlich ganz gut.

Gruß Schulle (kein Schild vom Händler bekommen...)

am 9. Januar 2007 um 10:52

ich hab irgendwie auch keins bekommen (hätte es auch nicht gewollt) obwohl die reifen "nur" bis 240 zugelassen sind und der v6 ja nen bissl schneller ist

Zitat:

Original geschrieben von kartenhai

..na, dann bin ich wohl doch zu blöd für die Suchfunktion..

...

Hi,

in meinen Augen nicht.

Ich habe noch in keinem anderen Board eine so dämliche Suchfunktion gesehen :(

Keinerlei Umlaute funktionieren.... (Eingabe führt immer zu "keine Treffer")

Ich habe nach "Winterreifen", Beiträge von "ledewo" gesucht: Ergebnis: "keine Treffer"!

am 9. Januar 2007 um 13:02

Rein rechtlich soll die MFA Anzeige ausreichen...

Also wenn du dafür eine stichhaltige (und Pol-Sichere ;-) ) Quelle nennen könntest wären dir sicher viele dankbar!!!

am 9. Januar 2007 um 14:17

Mal ein Auszug aus dem Gesetzestext:

StVZO §36

______________________________________________

 

..... unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

.................................

_______________________________________________

 

Es ist nicht unbedingt von einem Aufkleber die Rede.

Und heist " sinnfällig " auch dauerhaft?

Ich würde es Riskieren.

Hi,

so ist es.

Bei mir kommt auch kein hässlicher Aufkleber ins Cockpit.

Mir reicht schon das doofe Teil auf beiden Seiten der Sonnenblende auf der Beifahrerseite. :)

Und...mal Hand aufs Herz, ich bin in den letzten 15 Jahren meines Autofahrerlebens noch niemals danach gefragt worden bzw. bin überprüft worden wg. einem Aufkleber.

Hier bei uns in der Stadt haben die Sheriffs anderes zu tun als vielleicht irgendwo auf dem Land.

 

Euer SunShine

Also den Sinn der Aufkleber verstehe ich heutzugtage bei Fahrzeugen wie dem Passat auch nicht. Einen Aufkleber sieht man bei Nacht nicht, egal wie optimal er aufgeklebt wurde. Die Benachrichtigung in der MFA aber schon. Die wird extra hell und erinnert einen an das Limit.

(Ich habe trotzdem einen Aufkleber neben dem Tacho kleben. Ich habe einfach keine Lust auf Diskussionen ...)

Noch besser ist aber das System in der C-Klasse (nur von da kenne ich es): Es verhindert, daß der Wagen überhaupt schneller gefahren werden kann. Die Elektronik regelt einfach bei der Geschwindigkeit ab, das ist super!

Mein alter 3er konnte das auch schon :)

 

Euer SunShine

am 9. Januar 2007 um 15:00

die vorgänger e-klasse ebenso

am 9. Januar 2007 um 15:31

Zitat:

Original geschrieben von megaonkel

Also wenn du dafür eine stichhaltige (und Pol-Sichere ;-) ) Quelle nennen könntest wären dir sicher viele dankbar!!!

wenn ich die noch finden würde, hätte ich sie gleich mit angegeben...war in irgendeinem Rechtsforum...aber frag mich nicht, nach welchem...

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