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Windschutzscheibe defekt

Themenstarteram 11. Januar 2015 um 13:22

Hallo,

ich habe selbst den Vogel abgeschossen: Habe bei einem VW Händler einen gebrauchten Golf gekauft und auch bei der Probefahrt gesehen, dass die Windschutzscheibe eine Macke hat. Ich habe mir nichts dabei gedacht, nun aber nach der ersten Inspektion den Hinweis bekommen, dass die Macke HU relevant ist. Nun weiß ich nicht wie ich damit umgehen soll. In jeden Fall werde ich mich beim Händler melden, da ich noch Zeit habe einen Sachmangel zu melden (was das dann auch immer bringt).

Oder wie schätzt ihr diese Macke ein - sie ist etwa 8 mm breit und auch tief? Was wäre eine gute Strategie mit dem Händler umzugehen? Vielen Dank für einen Hinweis.

Grüße

Hinai

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 13. Januar 2015 um 19:29:16 Uhr:

Meld´s der Versicherung und fertig.

Sollest Du als Foren-Pate Dich nicht als Vorbild verhalten und Dich angemessen an die Nutzungsbedingungen und Beitragsregeln halten???

Wieso kommt dann ein unverblümter Aufruf zu einer Straftat???

 

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 13. Januar 2015 um 19:29:16 Uhr:

Moralapostel können labern was sie wollen.

Wenn das so ist, dann kann sich jeder Langfinger bedenkenlos an Deinem Fahrzeug zu schaffen machen oder Dein Handy klauen, ohne dass Du ihn anzeigst, denn Du wirst diesen ja nicht anzeigen, denn er hat ja nur eine Straftat begangen.

Oder hast Du, wenn es Dein Schaden ist, eine andere Einstellung zu Moral und Ehrlichkeit???

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Moin,

Der Händler wird steif und fest behaupten das die Scheibe bei ihm keinen Steinschlag hatte....das muss dir irgendwann später passiert sein...ich würde mich da nicht lächerlich machen wollen...hättest das mal vorher moniert

Gruss aus Kassel

In erster Linie ist es ein Steinschlag und keine Kaputte Frontscheibe. Leider ist auf deinen Fotos nicht erkennbar ob dieser im Fahrersichtfeld oder nicht befindet.

Zitat:

@pflaumenkuchen schrieb am 11. März 2014 um 08:02:50 Uhr:

......

Das sogenannte "Hauptsichtfeld" - 29cm breit, ausgehend von der Lenkradmitte (jeweils 14,5cm nach rechts und links), Ober- und Unterkante durch das Wischfeld begrenzt - gehört nicht zu den für zulässig erklärten Reparaturbereichen.

Man darf im Hauptsichtfeld Reparaturen ausführen, denn es gibt kein Verbot dies nicht zu machen - nur nutzt es nichts, weil es die Typzulassung der Scheibe nicht wieder herstellt. Die Scheibe bleibt trotz Reparatur weiterhin unzulässig.

 

Zitat:

@Autoglasmeister schrieb am 11. März 2014 um 10:50:10 Uhr:

Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen ( 4/1986 Nr. 55 S. 130 ).

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.

Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite

2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentlichen Steinschlages ist dabei nicht entscheidend.

3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.

4. ein Riss an der Scheibenkante endet.

5. die innere Scheibe beschädigt ist.

6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

 

Jetzt ist nur noch dir Frage ob du Teilkasko hast oder nicht? Dann würde falls es nicht im Sichtbereich wäre, die Steinschlagreperatur deine Versicherung übernehmen, bzw wenn dieser sich im Sichtfeld befindet müsstest du bei deiner Teilkasko eben die Selbsbeteiligung übernehmen.

Ich denke sich auch das der Händler sich da erst einmal Quer stellt, dann müsstest du schauen was im Kaufvertrag drin steht wenn "Im Kundenauftrag" oder "gekauft wie gesehen" oder noch schlimmer dieser Mangel im Kaufvertrag vermerkt ist hast du wenig Chance. Wenn dem nicht so sein sollte, musst du dem Händler fast beweisen das dieser Mangel schon vor dem Kauf bestand, sprich du hast Fotos die dieses bezeugen, seine Angebotsbilder etc. Andernfalls steht Aussage gegen Aussage, so ein Steinschlag kannst du in dem Moment bekommen indem du als neuer besitzer seinen Hof verlässst und er ist raus.

Die Inanspruchnahme der Teilkasko ist in diesem Fall Versicherungsbetrug, der Schaden ist dem Käufer nämlich bereits bei der Probefahrt aufgefallen.

Zum Zeitpunkt des Schadenseintritt bestand kein Schutz durch die Teilkasko.

Eine Gewährleistung des Händlers scheidet auch aus, der Schaden war vor dem Kauf bereits bekannt.

Zitat:

Eine Gewährleistung des Händlers scheidet auch aus, der Schaden war vor dem Kauf bereits bekannt.

Wenn der Händler den Schaden kennt, den Kunden aber nicht darauf hinweist, dass dieser HU-relevant ist, bin ich mir da nicht so sicher.

So wie auf dem Bild zu erkennen ist, befindet sich direkt unter dem Steinschlag ein Riss. Nach meinen Erfahrungen nicht zu reparieren, bleibt also nur Austausch.

Zitat:

@0MGQoNDYjZ schrieb am 11. Januar 2015 um 15:33:54 Uhr:

Zitat:

Eine Gewährleistung des Händlers scheidet auch aus, der Schaden war vor dem Kauf bereits bekannt.

Wenn der Händler den Schaden kennt, den Kunden aber nicht darauf hinweist, dass dieser HU-relevant ist, bin ich mir da nicht so sicher.

Es geht darum, dass der Schaden offensichtlich gewesen ist und bei der Probefahrt dem Käufer aufgefallen ist. Deshalb ist es kein versteckter Mangel und wenn der Käufer nicht vor dem Kauf auf Behebung des Mangels besteht, dann hat er Pech gehabt.

Der TS möchte nun nach der ersten Inspektion, also nachdem er bereits eine Weile gefahren ist, vom Händler den vermeintlichen Sachmangel behoben haben. Ob das nun naiv oder dreist ist, muss jeder selbst entscheiden.

Entschuldige Tempomatdriver, soweit hatte ich ja gar nicht spekuliert, zu dem Zeitpunkt wo der Schaden eingetroffen ist war er ja nicht Versicherungsnehmer. *sry mein verplaner

Also ich hatte den Text iwie anders interpretiert, der Einschlag darf nicht über 0,5cm sein der eigentlich Steinschlagschaden darf größer sein, aber etweilige Risse nicht länger wie 5cm.

Ich denke das beim TE beides noch drunter liegt, wäre nur die Frage nach Sichtbereich und meistens hat der Prüfer das letze Wort.

Themenstarteram 11. Januar 2015 um 23:07

Danke für Eure Antworten. Dann werde ich zunächst einmal den Händler anschreiben. Mal sehen, wie er damit umgeht.

Der lacht sich schlapp. Du hast den Wagen mit dieser Scheibe gekauft. Kein versteckter Mangel.

Du hast es gewusst.

Und jetzt soll der Händler bluten? Ganz schön dreist.

Themenstarteram 13. Januar 2015 um 18:11

Ich finde es dreist, wenn ein Profi, der eine 5-stellige Anzahl von Autos im Jahr verkauft, mehrere 100 Angestellte hat und beispielsweise mit einem zuvorkommenden Service - zuvorkommend!! - wirbt, so einen Wagen für einen satten 5-stelligen Betrag anbietet und verkauft.

Das ist ein Profi, dem ich vertraut habe und dem ich auf den Leim gegangen bin.

Hast Du denn mittlerweile mit ihm gesprochen? Vielleicht findet ihr ja eine Lösung, die euch beide zufriedenstellt?

am 13. Januar 2015 um 18:19

Zitat:

@Tempomat-Driver schrieb am 11. Januar 2015 um 15:19:43 Uhr:

Die Inanspruchnahme der Teilkasko ist in diesem Fall Versicherungsbetrug, der Schaden ist dem Käufer nämlich bereits bei der Probefahrt aufgefallen.

Zum Zeitpunkt des Schadenseintritt bestand kein Schutz durch die Teilkasko.

Eine Gewährleistung des Händlers scheidet auch aus, der Schaden war vor dem Kauf bereits bekannt.

was ist, wenn ihn das schreckliche schicksal ereilt und er noch nen steinschlag abbekommt? :D

Zitat:

@hinai schrieb am 13. Januar 2015 um 19:11:33 Uhr:

Ich finde es dreist, wenn ein Profi, der eine 5-stellige Anzahl von Autos im Jahr verkauft, mehrere 100 Angestellte hat und beispielsweise mit einem zuvorkommenden Service - zuvorkommend!! - wirbt, so einen Wagen für einen satten 5-stelligen Betrag anbietet und verkauft.

Das ist ein Profi, dem ich vertraut habe und dem ich auf den Leim gegangen bin.

zumindest erahnst du jetzt, wie man zu einem boss mit mehreren 100 angestellten wird :rolleyes:

Meld´s der Versicherung und fertig.

Moralapostel können labern was sie wollen.

5-stellige Autoverkäufe? Das muss ja ein riesiger Händler sein. Probier halt dein Glück mit ner Reklamation ansonsten melde es ohne Skrupel der Versicherung.

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