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Will mein Auto zurückgeben. Wer hat Erfahrungen mit einer Wandelung?

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Will mein Auto zurückgeben. Wer hat Erfahrungen mit einer Wandelung?

Themenstarter

Hallo liebe Heimat für verprellte BMW-Fahrer!

 

Ich habe Sorgen wegen meinem "tollen" Auto.

http://www.motor-talk.de/t76905/f166/s/thread.html

 

Wer von Euch hat schon mal eine Wandelung durchboxen müssen (egal, ob bei BMW, Mercedes oder Audi)...

 

Ich würde gerne wissen, wie es abläuft und worauf ich achten muss...

 

Gruß


Rücktritt vom Kaufvertrag!

 

Hallo,

 

habe eben von Deinem Problem gelesen. Seit der neuen Schuldrechtsreform gibt es die Wandlung in dem Sinne nicht mehr. Du hast aber die Möglichkeit im Falle der Lieferung eines mangelhaften Sache vom Kaufvertag nach § 437 Nr. 2 BGB zurückzutreten. Dieser Schritt setzt allerdings voraus, dass Du dem Hersteller zunächst nach §§ 437 Nr. 1, 439 BGB die Möglichkeit zuz Nachbesserung eingeräumt hast, was in Deinem Fall gegeben sein sollte. Darüberhinaus muss nicht zweimal wegen des gleichen Mangels nachgebessert worden sein, da der Käufer sonst bei ständig neu auftretenden Mängeln nie die Möglichekeit hätte vom Vertrag zurückzutreten.

 

Weiter müsste nach § 323 I BGB ein Rücktrittsgrund in Form einer nicht wie vereinbarten gelieferten Sache vorliegen und dem Verkäufer unter Androhung des Rücktritts eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt werden. Diese Nachfristsetzung ist nach § 323 II Nr.3 BGB entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, welche unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen. Auch diese Vorasusetzung sollte in Deinem Fall vorliegen, da Du BMW genügen Möglichkeiten eingeräumt hast, die bestehenden Mängel auszuräumen und eine Besserung nach Deinen Angaben nich tin Sicht ist.

 

Setztlich kommt im Falle eines wirksamen Rücktritts § 346 BGB zum tragen, wonach sich das Vertragsverhältnis in ein gestetzlichen Rückabwicklungverhältnis wandelt, wonach die empfangenen Leistung und die gezogenen Nutzungen(z.B. gefahrene Kilometer) zurückzugewähren sind.

 

Gemäß § 349 BGB muss ferner berücksichtigt werden, dass der Rücktritt gegenüber dem Verkäufer erklärt werden muss.

 

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen!

 

Bei weiteren Fragen, einfach ne E-Mail an mich,

 

Gruß SLR 2003


Themenstarter

Hallo SLR 2003,

 

danke für die detaillierte Ausarbeitung.

Seit wann gilt die Schuldrechtsreform? Ich habe hier einen Kommentar zum BGB (Palandt, 58. Auflage, 1999), ist dieser in der Beziehung auf dem aktuellen Stand?

 

Sorgen bereitet mir auch der hohe Abzug, der entstehen wird. 27.500km werden sicherlich einen hohen Abzug ausmachen. Sicher, ich habe ja auch ein Jahr ein Auto gefahren.

 

Ich möchte um Himmels Willen vermeiden, hier noch unnötig drauf zu zahlen, weil man mir ein schlechts Produkt geliefert hat.

 

TOMMY


Themenstarter

Aber konkrete Tipps, wie man an das Autohaus herantreten sollte, hat wohl keiner, oder? Ich wollte da nicht gleich mit einem Anwalt anwackeln.


Kosten werden für dich sowieso entstehen, also warum kleckern und das Risiko eingehen , irgendwas falsch zu machen. BMW oder der BMW Händler werden sich vermutlich mit allem wehren was Ihnen zur Verfügung steht.

 

Ich rate definitiv zum Anwalt.

 

daniel


SL55 SL55

R230, C218, X204, 42

SL

Will mein Auto zurückgeben. Wer hat Erfahrungen mit einer Wandelung?

Zitat:

Original geschrieben von Tommy_250+

Aber konkrete Tipps, wie man an das Autohaus herantreten sollte, hat wohl keiner, oder? Ich wollte da nicht gleich mit einem Anwalt anwackeln.

Konkrete Tips sind nicht weit weg von einer Rechtsberatung. Diese ist in dieser Form nicht zulässig.

 

Ausserdem wäre es mehr als fahrlässig, dir aufgrund einer Schilderung in einem Forum konkrete Tips zu geben.

 

Such dir einen Anwalt mit guter Erfahrung in diesem Bereich oder wähle die stressfreiere Alternative: Verkaufe das Auto einfach.

 

Die Schuldrechtsreform gibt es seit 1.1.2002.

 

Soweit ich gehört habe, beträgt der Abzug je 1000 KM 0,6% des Kaufpreises.


Stimme SL 55 insoweit zu.

 

Die Schuldrechtrechtreform ist am 01.01.2002 in Kraft getreten.

 

Ein Anwalt wird meiner Ansicht nach auch die beste Lösung darstellen, zumal Du in einem solchen Punkt keine halben Sachen machen solltest. Es steht ja viel Geld auf dem Spiel steht.

 

Ob die Angaben von SL 55 hinsichtlich der prozentualen Abzüge für die gefahrene Kilometer stimmen kann ich nicht beurteilen. Ferner musst Du jedoch auch den, durch die Anmeldung den Wagens entstandenen Wertverlust, welcher im ersten Jahr vergleichsweise hoch ist, berücksichtigen.

 

Gruß SLR 2003


rebizzel rebizzel

einHERZfür CABRIOfahrer

also laut rechtsprechung darf dir ein nutzungsausfall von 0,67% pro tkm vom neupreis abgezogen werden. die anmeldung bzw den wertverlust durch diese ist da mit drin.

 

also bei deinem 27,5tkm sind das 18,425% die du von deinem bezahlten preis abziehen kannst oder andersherrum du bekommst nur noch 81,575% wieder ;)


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