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Wie tolerant ist die Polizei bei Überladung?

Themenstarteram 7. Februar 2005 um 20:21

Hallo Caravan/Womo Freunde,

hab mal ne Frage zur Überladung des Wowa.Was ist wenn man den Wowa überladen hat, bis zu was für einem übergewicht drückt die Polizei ein Auge zu?Und wie hoch sind die Strafen bei zu hoher Überladung? Werden Caravans oft kontrolliert?Und wie sieht es im Ausland(Italien,Dänemark,Schweden ect.)mit dem Gewicht und Kontrollen aus?Schreibt mir eure Erfahrungen.Danke im voraus.

MfG.

Ford Raider

Beste Antwort im Thema

Die Führerscheinfrage ist nach den Papierwerten der Fahrzeuge zu beurteilen, nicht nach den tatsächlichen Verhältnissen.

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am 5. Juli 2014 um 9:16

Dieser Thread ist ja schon älter aber nach wie vor aktuell.

Für mich ergibt sich nun noch folgende Frage:

Laut Bußgeldkatalog 2014 passiert bis 5 % Überladung nichts, danach gibt es ein Bußgeld von 10 Euro usw., zumindest bei Anhänger bis 2 T GG

http://www.bussgeldkatalog.org/ueberladung/

Bei einem Anhänger von einen GG von 2 T wären somit 2.1 T " bußgeldfrei ", darüber hinaus kostet es Geld !

Kann man nun zu den 2.1 T noch die Stützlast der AHK zurechnen, in meinem Fall 100 kg ?

Somit würde man von der Polizei erst bei Überschreitung von 2.2 T zur Kasse gebeten?

Gruss

Odenwalddiesel

Moin Moin !

Habe ich in diesem Beitrag mal erläutert :

http://www.motor-talk.de/.../gesamtmasse-mit-stuetzlast-t4958807.html

MfG Volker

am 5. Juli 2014 um 23:37

Hallo Volker, also so wie ich diesen doch recht ( komplizierten ) Sachverhalt verstehe, darf man bei einem 2 T Anhänger die Stützlast der AHK dazu addieren, in meinem Fall, 100 kg, somit ergibt sich eine Gesamtmasse von 2.1 t, die erlaubt ist.

Hierzu, also zu den 2.1 T, kann man noch die 5 % Toleranz der Polizei hinzuaddieren, da ein Bußgeld ja erst über 5% Überladung verhängt wird.

Es ist insofern davon auszugehen, dass bei einem Anhänger mit einer zulässigen Achslast von 2 T, erst ab über 2.2 T ein Bußgeld verhängt wird, so wie ich das verstehe !?

Nein, ein Anhänger 2 Tonnen zlgg. bleibt ein Anhänger mit 2 Tonnen zlgg. Da wird nix mehr abgezogen...

Moin Moin !

Zitat:

Hallo Volker, also so wie ich diesen doch recht ( komplizierten ) Sachverhalt verstehe, darf man bei einem 2 T Anhänger die Stützlast der AHK dazu addieren

Dann hast du meinen Beitrag in dem Link nicht gelesen oder verstanden !

Kurzfassung : Alle Fzge Bj . 80er Jahre oder älter gilt: Achslast des Anhängers zählt.

Fzge ab 2000 mit ziemlicher Sicherheit : Abgekuppelter Anhänger zählt.

Genaues dazu in dem oben verlinkten Beitrag

MfG Volker

am 7. Juli 2014 um 15:53

Fahrzeuge werden getrennt gewogen. Also WW abhängen. Und 5 % heist nicht, dass man mit 10.- Euro oder so davon kommt, da ist umladen angesagt, will heißen man erkauft sich mit dem Knollen nicht die Erlaubnis zur weiterfahrt. "maximal zul. Gesamtgewicht" nicht hier oder da noch etwas abrechnen. Illegal wird durch Strafzahlung nicht legal, und bei einem Unfall interessiert sich die Versicherung. Ich spreche da aus leidlicher Erfahrungen. Es gilt auch die Last des Zugwagens zu beachten, denn durch die Stützlast ist so mancher PKW bei 4 Personen und ein bischen Gepäck schon max! Dann hagelt es doppelte Strafe.

Und die Weiterfahrt ist bis zur Behebung der Beanstandung untersagt, dann heißt es eine Spedition bestellen.

Zitat:

Original geschrieben von uno60

. . .

Und die Weiterfahrt ist bis zur Behebung der Beanstandung untersagt, dann heißt es eine Spedition bestellen.

Das habe ich auf einem AB-Parkplatz schon selbst beobachten können, umladen in einen kleinen Container der angeforderten Spedition. Meine Schadenfreude hielt sich in Grenzen.

am 14. Juli 2014 um 20:03

Zitat:

Original geschrieben von Käptnblaubär

Zitat:

Original geschrieben von uno60

. . .

Und die Weiterfahrt ist bis zur Behebung der Beanstandung untersagt, dann heißt es eine Spedition bestellen.

Das habe ich auf einem AB-Parkplatz schon selbst beobachten können, umladen in einen kleinen Container der angeforderten Spedition. Meine Schadenfreude hielt sich in Grenzen.

Ich war in Freiburg 2008 auf der fahrt nach Frankreich dabei, waren zwar "nur" knapp 50 KG, aber keine Diskussion, die legen einem die Fuhre still, bis umgeladen oder entsorgt ist.

Ich glaube nicht an die Aussagen hier es kommt darauf an..... überladen ist überladen.

Ein 2tes Mal hat es mich 2011 hinter dem Elbtunnel Richtung Norwegen, da passte es aber, da ich zwischenzeitlich eine eigene Achslastwaage für den WW besitze und jedesmal vor der Reise wiege.

UNO

hallo

ich plane den Kauf eines gebrauchten Wohnmobils.

Hab jetzt eins gefunden.

In der Beschreibung steht GG 8300kg, abgelastet auf 7,49to ohne Umrüstung.

Heisst für mich: wenn ich den mit 10-800kg überlade über die 7,49 to hat das Fahrzeug kein Problem damit.

Aber was sagt die Polizei dazu?

Ich hab den alten 3er FS. Bekomme ich eine Strafe weil ich ein zu schweres Fahrzeug fahre? Wahrscheinlich ja, wie hoch ist die ?

Bekommt ein Fahrer mit FS 2 auch Probleme ? Der dürfte ja theoretisch 40to bewegen.

Wenn das Fahrzeug mehr wiegt als das was in der Zulassung steht dann ist es überladen, egal was technisch möglich wäre und was für einen Führerschein der Fahrer hat. Sei froh dass da die Fahrerlaubnis auf die zGM des Fahrzeugs abstellt und nicht das tatsächliches Gewicht. Denn dann wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis und würde sehr teuer werden.

Bei geringfügigen Überladungen sind die Strafen nicht hoch. Aber wie oben schon geschrieben, viel unangenehmer ist, dass das Fahrzeug nicht weiter fahren darf bis es nur noch so viel wiegt wie zulässig. Wenn man nur Wasser ablassen muss geht es, aber wenn man dann andere Dinge zurück lassen muss dann wird es ärgerlich. Und auch die Folgen bei einem Unfall sollten nicht unterschätzt werden. Die Versicherungen suchen immer einen Weg sich aus der Verantwortung zu drücken.

Kauf dir ein Fahrzeug das ausreichend Reserve zur zGM hat. Das hält den Kopf frei und man kann den Urlaub genießen.

am 31. Juli 2014 um 13:21

Haben uns vor einigen Wochen einen Touran 1.4 TSI gekauft, Hintergrund war, dass wir uns einen gebrauchten Wohnwagen zulegen wollten. Zwei Tage nach dem Fahrzeugkauf sind wir fündig geworden, haben einen Hobby 495 UL De Luxe (BJ 2001) gefunden. Rein vom zGG ist das kein Thema, der Touran darf 1500 kg (bzw. 1800 kh bei 8% Steigung ziehen). Haben den WoWa auch leer gewogen, da ne Solaranlage auf dem Dach ist, hat er mit 2 Gasflaschen (11 und 5 kg) nur noch 130 kg Zuladung. Nachdem nun nach und nach das meiste verstaut ist, kommen wir mit den 130 kg an die Grenze. So 10-20 kg wären schon noch unterzubringen, Platz ist genug in den Fächern, nur eben das blöde zGG. Geplant ist ein Urlaub in Dänemark, d.h. bei einer Anreise von Bayern aus genügend Möglichkeiten, aufgehalten zu werden. Sollte man sowas riskieren, oder lieber gleich ins Zugfahrzeug umladen? Wobei da auch nicht mehr üppig Platz ist, da ist weniger das Gewicht das Problem, sondern mehr das Volumen.

Meine Rechnung sieht momentan so aus (gewogen auf einer öffentlichen Wage bei der Baywa):

Anhänger beladen in abgekuppeltem Zustand: 1350 kg (ggf. halt ein paar Kilo drüber)

Stützlast: 73-74 kg (75 kg sind bei der AHK zulässig)

hintere Achslast: ca. 950-1000 kg (zulässig sind 1100 kg)

Bin ich damit auf der sicheren Seite?? (abgesehen von den paar Kilos Überladung) Ich hab mittlerweile schon so viele Seiten zur Beladung und Berechnung von WoWas gelesen, dass ich mehr verunsichert als schlau daraus geworden bin.

Grüße

PS: Die Anfrage an Hobby bzgl. einer möglichen Auflastung läuft, aber leider bekomme ich hierzu urlaubsbedingt vor unserem Dänemark-Urlaub keine Antwort mehr, d.h. es wird wohl erst mal ohne Wasser an Bord in den Urlaub gehen.

Zitat:

Original geschrieben von flo222

......

Bin ich damit auf der sicheren Seite?? (abgesehen von den paar Kilos Überladung) Ich hab mittlerweile schon so viele Seiten zur Beladung und Berechnung von WoWas gelesen, dass ich mehr verunsichert als schlau daraus geworden bin.

.....

Fahr zum TÜV / Dekra, die müssten das ja wissen und auch Unterlagen dazu haben.

Antworten hier im Forum kannst Du bei einer Kontrolle nicht als Referenz angeben. Aber hast Du etwas schriftlich von einer Behörde - und es sollte falsch sein - dann drücken die Beamten vielleicht ein Auge zu, da Du dich ja erkundigt hast.

Es gibt ja auch noch Toleranzen

http://www.bussgeldkatalog.org/ueberladung/

bis 4,99% sind dann "erlaubt". Wobei wohl auch der TÜV eher rät, nicht alles vol auszureizen.

Die G-Kräfte steigen mit jedem Kilo zu viel Potentiell, nicht prozentual.

Daher mache ich mir beim Wohnmobilkauf jetzt Gedanken doch noch einen LKW Führerschein zu machen.

am 31. Juli 2014 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von Alex4uu

Die G-Kräfte steigen mit jedem Kilo zu viel Potentiell, nicht prozentual.

Auch wenn der Kontext nicht so ganz klar ist.

FZ = "Fliehkraft" = m · v² : r ?

Proportional zur Masse

Im Quadrat der Geschwindigkeit.

Oder Beschleunigungskraft F = m· a ?

Proportional zur Masse

Oder die beim Bremsen zu vernichtende Energie ?

Ebenfalls der Masse proportional.

Vielleicht hat sich das alles aber auch inzwischen geändert.

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Original geschrieben von Alex4uu

Die G-Kräfte steigen mit jedem Kilo zu viel Potentiell, nicht prozentual.

FZ = "Fliehkraft" = m · v² : r

Proportional zur Masse

Im Quadrat der Geschwindigkeit.

Auch wenn der Kontext nicht so ganz klar ist.

Die beim Bremsen zu vernichtende Energie ist ebenfalls der Masse proportional.

Vielleicht hat sich das aber auch inzwischen geändert.

Danke, habs zwar nicht ganz verstanden - andere vermutlich auch nicht.

ich wollte damit dem TE nur sagen: Je mehr Du Dein Auto belädst, umso niedriger die Chance, dass Du und Deine FAMILIE aus einem überladenen Gespann LEBEND herauskommt.

am 31. Juli 2014 um 21:36

Dann fasse ich mal zusammen, damit es einfacher ist: Die Masse geht nicht, wie behauptet, in der Potenz ein, sondern direkt und einfach proportional.

Also Masse verdoppelt = Kräfte verdoppelt und nicht vervierfacht, wie behauptet.

Das werden schon manche (nicht alle) verstehen.

Die Absicht wurde durchaus erkannt.

Welche Rolle die "G-Kräfte" in diesem Zusammenhang spielen, habe ich wiederum nicht verstanden, aber vermutlich alle anderen.

Gute Nacht.

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