Wie pinngelig sind die Grünen
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Moin,
mal ne kleine Frage. Ich habe seit kurzem Zugriff auf den Roller meines Vaters (50 ccm).
Der ist auch nicht getunt und läuft so seine 45-50 km/h. Berg hoch ist leider deutlich langsamer und Berg runter schafft er ausch schonmal seine 70 km/h.
Wenn nun die Grünen das mitkriegen, was ist dann eigentlich. Machen die ihre Testfahrten nur auf grader Strecke oder stürzen die sich den steilsten Berg runter um mir eins zu würgen. Was wäre eigentlich (rein hypothetisch), wenn ich eine Drossel entfernen würde und er auf der Graden schon 60 läuft. Wie genau nehmen die es da?
PS.: Bin kein 16 Jähriger, sonder habe zumindest schon einige Jahre den Autoführerschein.
Bitte eure Erfahrungswerte. |
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Hallo Wen einer Roller von Auspuff oder Vario gedrosselt ist dan fährt es auch berg ab schnelle als sonst und da kann die Polizei nichts wollen auser geschwindigkeits überstreitung und die dafür gesehene geld strafe oder sonstige strafe weil du verpflichtet bist dich auf die geschwindigkeit im ort anzupassen.
GTI Liebhaber
da passiert nix. musst dir keine sorgen machen. 45 - 50 kmh sind vollkommen in ordnung. und das der bock berg ab schneller läuft, ist vollkommen normal.
Die Polizei prüft aber bei begründetem Verdacht immer mit "der Rolle". Das ist ein geeichter Prüfstand, sollte da mehr als 55 bzw 60 km/h rauskommen wird immer noch das Fahren ohne Fahrerlaubnis hinzukommen. Sofern keine Klasse A1 bzw A vorhanden ist.
Grüße
Steini
1xGTI Liebhaber
selbst mit klasse A darfst du mit einem 50er roller nur 45 bzw 50 fahren. das ist nunmal bauartbedingt so festgelegt.
sonst hätte ich mir schon längst n flotten 50er zur rennsemmel mit ordentlich dampf umgebaut
auf dem prüfstand ist aber auch zu bedenken das man weder das fahrergewicht, noch irgendwelche windwiderstände oder sonstiges als einfluss auf die leistung hat.
aber wie du bereits sagtest, 55 - 60 kmh auf dem prüfstand sind ok. darüber hinaus wirds kritisch.
1xWie pinngelig sind die Grünen
Falsch ...
mein Roller BJ 95 war auf m Prüfstand.
kein Tuning, lediglich ein anderer Auspuff mit EG-Genehmigung kam drauf.
1995 gab es noch keine Drosselung fürn Roller, lediglich die Auflage, max 50 ccm und Höchstgeschwindigkeit 50km/h, da mit dem Mopped-Führerschein genutzt wurde.
Ich hab aber alle Scheinchen und darf daher offene Geschwindigkeiten fahren. Fakt ist jedoch, das ich den Roller bauartlich nicht verändern darf.
Meine Kiste läuft nu ca 75 sachen - war bei unserer VPI auf m Rollenprüfstand.
Festgestellt wurde:
kein anderer Zylinder etc. also 50 ccm
Höchstgeschwindigkeit 74 Km/h, obwohl keine tuningmassnahmen gemacht wurden.
ergo ich kann weiterhin so fahren :-)
CPI Formula R
ja aber wenn er den A hat und sein fuffi 200 gehen würde (
) wäre es kein fahren ohne fahrerlaubnis "nur" fahren ohne versicherungsschutz oder wie das heißt...
Grüße
ohne Versicherungsschutz und erlöschen der Betriebserlaubniss!!
2xhier vergessen einige leute das es auch 50ccm-roller gibt die legale 60 sachen laufen dürfen
,
ausserdem darf man den rollertachos nie glauben ,danach geht ja jeder roller schneller ,so hatte ich auch einen 50ccm-roller da auch laut tacho 90 lief das aber niemals real erreicht hatte ,daher bitte nicht dem angezeigten tachowert glauben schenken