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Wie kann der Restwert größer sein als der Wiederbeschaffungswert??
Themenstarter
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Hatte einen Hagelschaden. Bei der Begutachtung hat sich schnell rausgestellt, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Als ich dann ein paar Stunden später das Gutachten erhalten habe, war der Wiederbeschaffungswert kleiner als der Restwert, der wohl vom einem Aufkäufer angeboten wurde. Wollte nur mal in die Runde fragen, ob das so ab und zu vorkommt bzw. schon mal jemandem passiert ist. |






Was bitte ist Teillast??
was ist es denn für ein auto?
naja, der restwert wird imo durch eine restwertbörse ermittelt. wenn da jetzt jmd mehr geboten hat, als das teil "in ganz" auf dem markt kostet, dann kann das evtl schon passieren. aber eigenartig ist es erstmal schon.
Saab 9-3
BJ 98 4-türer
Sonderausstattung:
Klimaautomatik
Automatik
Sitzheizung
Radio CD
2.0l, 131ps
240.000km
Allgemein-/Karosseriezustand: gepflegt
Wiederbeschaffungswert 885,-
Restwert 950,-
im restwert ist bestimmt schon der bonus fuer (bald) nicht mehr vorhandene marken mit drin
sry4OT
konifere
Der WBW ist echt Klasse......
wer hat den denn bitte "ermittelt" ?
1xWie kann der Restwert größer sein als der Wiederbeschaffungswert??
Der Antrag auf Gläubigerschutz wurde abgelehnt, also steigt der Wert bestimmt bald, Ersatzteile werden knapp. Vielleicht wars ja ein Saabhändler.
Ermittelt wurde der WBW durch den Gutachter der Versicherung. Ist jetzt kein Internetversicherer, sondern eine "große, teure Versicherung"
Moin,
das heißt im Klartext, die TK muß gar nix bezahlen, oder wurde bei den 885,- eine 1 oder 2 davor vergessen??
Der SV kann ja auch mal was vergessen.
Ich würde mal bei Mobile nachsehen, was entsprechende Saabs kosten zur Wiederbeschaffung.
Was bitte ist Teillast??
885,-WBW? ich nehm 5 bitte.
was für ein schwachsinn!
konifere
auf jeden Fall etwas mehr wie 885 Euro.
Das hat sicher der PC so "ausgeworfen".
Aber mit einer Ermittlung eines WBW hat das überhaupt nichts zu tun, das kann jede Büro- Tipse genau so...
Echt traurig.......
1xIch habe den Gutachter angerufen, das hatte so seine Richtigkeit.
Danach habe ich mit meinem Vermittler telefoniert und auf unsere vielen Versicherungen hingewiesen, 2 Stunden später hat sich der Vorgesetzte des Gutachters gemeldet mit einem entsprechenden Angebot der Gesellschaft.
Mich persönlich würde nur die Konstellation interessieren, ob das auch schon mal jemand erlebt hat, weil die Logik natürlich dagegen spricht.
Wie kann der Restwert größer sein als der Wiederbeschaffungswert??
Die Kilometer hatten angeblich eine Abwertung von 1600,-.
Was bitte ist Teillast??
klick
konifere
ja, solche Fälle hat es schon gegeben. Zum Beispiel beim Sprinter. Da gab es das auch, dass der RW über dem WBW lag.
Ich hab da auch schon mal etwas zu geschrieben hier bei MT. Ist aber schon eine Weile her und kann hier nicht als Vergleich herangezogen werden.
Das hier ist einfach nur stumpf und ohne Sachverstand rausgehauen.
Und das der SV nun weiter behauptet, das wäre so richtig ist eine Frechheit. Würde der bei mir arbeiten, hätte der spätestens Morgen eine Abmahnung in seinem E-Mail Postfach.........
1xDie Versicherung hat wohl in jeder größeren Stadt ein Büro mit ein paar angestellten Gutachtern und eben einem Oberguru. Bei der Begutachtung wurde mir auch gesagt, dass er nur Verrechnungsschecks bis 2000,- ausstellen darf bei fiktiver Abrechnung, alles andere muss er mit seinem Vorgesetzten abklären. Hat mich eigentlich gar nicht interessiert, aber so wußte ich wenigstens, dass es noch einen Übergeordneten gibt.
konifere
Sag ich doch, einfach etwas eingegeben ohne nachzudenken..............
Das Auto ist 13 Jahre alt.
240.000 KM durch 13 Jahre ergibt gerundet 18.000 KM im Jahr
Völlig normal.
Bezugfahrstrecke ist 195.000 KM im Mittel, bei diesem Baujahr.
Nie im Leben sind da 1600 Euro Abzüge gerechtfertigt.
Das ergibt einen Abzug von ca. 500 Euro, aber nicht mehr.
Hier wurde bestimmt mit der Schwacke "bewertet"
Einfach unmöglich, was hier "Sachverständigenseits" abgeliefert wurde............
1x