ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wie Fahrzeug überführen? Frage zum Kurzzeitkenntzeichen

Wie Fahrzeug überführen? Frage zum Kurzzeitkenntzeichen

Themenstarteram 22. August 2015 um 14:32

Hallo,

bei den Kurzzeitkenntzeichen hat sich seit Spril einiges verändert, so dass ich da irgendwie gerade nicht durchblicke oder einen Denkfehler habe. Aber vielleicht kennt ihr ne andere Möglichkeit für mein Problem.

Ich habe von privat ein Auto gekauft. der Verkäufer übergibt mir das Auto abgemeldet am 01.09.

Da der Wohnort des VK etwas weg ist, würde ich ungerne nochmal zu ihm fahren um die Papiere zu holen.... vor allem will er das Auto ja erst am 01.09. abmelden.

Jetzt hab bei meiner Zulassungstelle gefragt und verstehe nicht, warum ich beim Zulassen auf ein Kurzzeitkennzeichen den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinung Teil I) benötige, wenn dieser bei der Abmeldung dort eingezogen und vernichtet wird......

Vor allem liest man von Landkreis zu Landkreis unterschiedliche Angaben, welche Unterlagen benötigt wird.

Wo liegt der Witz bei einem Kurzzeitkennzeichen für ein abgemeldetes Auto, wenn keine Zulassungsbescheinung Teil I nach Abmeldung mehr existiert? Oder wo mache ich da einen Denkfehler?!

Und für ein angemeldetes Auto kann ich doch gar keine weitere Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen machen? Oder nicht? Oder doch? Oder was?

Leider kenne ich niemanden, der mir von Dienstag Abend bis Mittwoch Morgen rote Nummern mal ausleiht.

Also bleibt im Prinzip nur die Papiere des abgemeldeten Autos am 01.09 zu holen und dann am Mittwoch zu zulassen und dann nochmal hinzufahren und es dann abzuholen.

Kennt sich jemand damit aus und kann mir das mal erklären, was ich daran jetzt falsch verstehe?

Achso: das Auto hat bis 08/2017 Tüv, also das ist schonmal kein Problem. Eine Kopie des Tüv-Berichts liegt mir auch vor, scheint aber in meinem Landkreis auch nichts zu nützen.

Beste Antwort im Thema

Sry. Meine schein, der wird nicht eingezogen. Der bleibt im Besitz, dort kommt nur ein Stempel drauf das die Karre abgemeldet ist. Aber der Brief und ne TÜV Bescheinigung reichen eigentlich auch. Oder lass ne Kopie machen reicht auch teilweise

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten

Der Brief wird nicht eingezogen. Dort wird vermerkt wann das Fahrzeug abgemeldet wurde. Den behält man aber.

Themenstarteram 22. August 2015 um 14:53

Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist der Schein, nicht der Brief..... und den SCHEIN will die Zulassungsbehörde ja haben.

Sry. Meine schein, der wird nicht eingezogen. Der bleibt im Besitz, dort kommt nur ein Stempel drauf das die Karre abgemeldet ist. Aber der Brief und ne TÜV Bescheinigung reichen eigentlich auch. Oder lass ne Kopie machen reicht auch teilweise

Themenstarteram 22. August 2015 um 15:02

Achso.... das wusste ich nicht.... ja, das macht natürlich Sinn.

Aber wenn die Zulassungsbehörde auf den Originalschein besteht, dann macht das Kurzzeitkennzeichen ja keinen Sinn. Wenn ich erst den Schein holen muss, um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen, dann kann ich auch gleich den Brief mitnehmen und es richtig zulassen.....

oder nicht?!

Kannst auch im Ort wo das Auto steht kzk holen

Themenstarteram 22. August 2015 um 15:07

der Landkreis will Brief und Schein und Kaufvertrag, alles im Original.... noch schlimmer. und Verkäufer hat nur nach der Arbeit Zeit, also kein Vorteil

am 22. August 2015 um 15:50

Hallo bamdrick,

Seit 1.4.2015 bekommt man für ein konkretes Fahrzeug ,(so heißt das nunmal),das Kurzzeitkennzeichen nur dann, wenn das FZ einem genehmigten Typ entspricht. Tüv muss nachgewiesen werden. Falls der Tüv abgelaufen ist, muss zumindest ein Sicherheitsnachweis vorliegen, dass das FZ soweit verkehrssicher ist, dass man damit noch zur Werkstatt kommt. Du musst Versicherungsschutz nachweisen für die Haftpflicht. Die Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) für ein Kurzzeitkennzeichen, dient als Nachweis, dass für die 5 Tage der Gültigkeit ab Einlösung der EVB, die Versicherung von der Du die EVB bekommst, für die Haftpflichtschäden eintritt, die ev. entstehen könnten.

Die Kurzzeitkennzeichen werden entweder bei der Zulassungsstelle Deines Wohnortes, oder von der Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeuges erteilt. Nachweis für den Standort des Fahrzeuges ist z.B. der Kaufvertrag.

Ein Kurzzeitkennzeichen darf nur innerhalb Deutschlands verwendet werden. Überführungen aus dem Ausland od. umgekehrt sind nicht zulässig.

Du benötigst bei der Zulassungsbehörde Deinen Perso, die EVB,den Tüv-Bericht und falls kein Fz-Schein vorhanden, wenigstens die Fahrgestellnummer des Wagens. Das genügt. Der Verkäufer kann Dir die Fahrgestellnummer doch zukommen lassen. Das dürfte doch kein Problem sein. Der kann Dir doch sogar per Smartphone eine Kopie des Scheins zukommen lassen.

Die neue Regelung ist deshalb gekommen, weil viel Schindluder mit den KZKZ getrieben wurde. Es gab einen richtigen Handel damit. Da wurden üble Dinger gedreht. Also kein Wunder.

Die EVB für das KZKZ kostet natürlich extra Geld.

Nur kein Stress!

Themenstarteram 22. August 2015 um 16:12

Zitat:

@Besserwisserin schrieb am 22. August 2015 um 17:50:31 Uhr:

Du benötigst bei der Zulassungsbehörde Deinen Perso, die EVB,den Tüv-Bericht und falls kein Fz-Schein vorhanden, wenigstens die Fahrgestellnummer des Wagens. Das genügt.

danke für deine Antwort, aber ich hab schon bei meiner Zulassungsstelle gefragt: ohne Original-Fahrzeugschein keine Kurzzeitkennzeichen.... Kopie reicht nicht. auch vom Tüv-Bericht nicht.

Dann sagste denen das die gegen die kzk Bestimmungen verstoßen ganz einfach. Du musst da anrufen sagen was Sache ist und dann schauen. Ansonsten schauen wann die Zulassungsstelle in Kaufort geöffnet hat und dann dahin gehen

am 22. August 2015 um 19:16

Hallo bamdrick,

ich wohne in NRW und sogar in ein und dem selben Bundesland findet man auf den Seiten der jeweiligen Zulassungsstellen abweichende Angaben, zu den vorzulegenden Unterlagen. Da wo ich wohne, ist es so wie ich Dir geschrieben habe. Unglaublich, aber ich habe des Spaßes wegen, bei verschiedenen Zulassungsstellen in NRW nachgelesen und muss bestätigen, daß jedes Dorf was anderes verlangen darf, oder haben will. Das ist auch mir neu.

Wenn Du unten angeg. Adr. aufrufst, kannst Du versuchen online die EVb +Kurzzeitkennz. bestellen, Du musst aber eine beidseitige Kopie des Fz-Scheins haben.

http://www.strassenverkehrsamt.de/.../bestellen

Themenstarteram 25. August 2015 um 10:58

Sagen wir der Verkäufer meldet das Auto am Dienstag nachmittag ab. Kann dich Dienstag früh oder Montag schon bei meiner Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen holen oder muss das Auto dafür zwangsläufig schon abgemeldet sein.

Und ja, ich weiß, dass man bevor das neue Auto nicht abgemeldet ist, sich strafbar macht, wenn man die Kurzzeitkennzeichen dran macht....

Zitat:

@bamdrick schrieb am 22. August 2015 um 18:12:17 Uhr:

 

danke für deine Antwort, aber ich hab schon bei meiner Zulassungsstelle gefragt: ohne Original-Fahrzeugschein keine Kurzzeitkennzeichen.... Kopie reicht nicht. auch vom Tüv-Bericht nicht.

Eine Kopie aller benötigten Unterlagen ist völlig ausreichend.

Habe letzte Woche damit ohne Probleme die Überführungskennzeichen bekommen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wie Fahrzeug überführen? Frage zum Kurzzeitkenntzeichen