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Wertminderung nach Unfall geltend machen ???
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Hallo zusammen. Ich habe eine Frage zur Wertminderung nach einem Verkehrsunfall. Jemand ist entgegen einer Einbahnstraße in mein parkenden Polo 9n3 gefahren. Fazit aus dem Gutachten: Reparaturkosten in Höhe von 5.244€. Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 7.750€. Der Wert des fahrzeuges nach den Unfall liegt bei 4.650€.
Befund des Gutachten: Fahrertür ist, bei Beschädigung der Stoßleiste, im hinteren Bereich schürfig makiert und eingedrückt.Das Seitenteil ist ebenfalls bei Beschädigung der Stoßleiste, großflächig eingedrückt und zum Innenraum hin verlagert. Verzugserscheinungen an der B-Säule sind zu erkennen.
Das Fahrzeug wurde 07/2005 zugelassen und hat einen aktuellen Kilometerstand von 70.000km. Fahrzeug hatte schon einen Unfall.
Habe ich eine Chance die Wertminderung geltend zu machen??? |



Hallo,
der Kfz-Sachverständige, der das Gutachten erstellt hat, kann dir eine Aussage über eine mögliche merkantile Wertminderung geben. Im Gutachten sollte eine Textpassage zu finden sein, in der die Wertminderung behandelt wird. Denn eine Pauschale für die Wertminderung gibt es nicht, es ist eine Einzelfallentscheidung. Diese ist von einigen Faktoren abhängig, niemand anderes als dein Gutachter kann die Sachlage besser einschätzen!
Viele Grüße!
Alleine aus diesem Grund wirst Du keine Wertminderung bekommen.
Das ist so nicht richtig, auch bei einem zweiten Unfall kann es durchaus eine Wertminderung geben.
Das Gutachten wird aber zur Frage der Wertminderung die Antwort geben.
Dein Auto hat einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten!
konifere
Wertminderung nach Unfall geltend machen ???
Natürlich ist das Fahrzeug im Wert gemindert - gerade bei einem wirtschaftlichen Totalschaden
Wert vor dem Unfall = 7750 Euro
Wert nach dem Unfall = 4650 Euro
Wenn das keine Wertminderung ist
2x