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Wertminderung bei 8 Jahre altem Fahrzeug? Nutzungsausfall?
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Hallo,
hatte letztens ein Unfall, 50 % 50 % ausgegangen. Hatte 2 Fragen dazu: Gutachten wird gerade erstellt, habe ich das Recht wegen Wertminderung noch was von der gegnerischen Versicherung zu fordern, das Fahrzeug war bis zu dem Zeitpunkt unfallfrei?
2) Die Arbeiten, die gemacht werden müssen seht ihr ja unten, habe ich das Recht auf ein Ersatzfahrzeug, während der Reparatur des Fahrzeuges, wenn ja mit wieviel Tagen wird das in der Regel berechnet und wie ist da die Kostenteilung, bekomm ich nur 50 % des Mietpreises für das Fahrzeug erstattet?
Unfall:
Kotflügel: Ausbau Lackieren Einbau Stoßstange: Ausbau Lackieren Einbauen Spiegelgehaüse: Ausbau Lackieren Einbau
Zum Fahrzeug: Golf 4 TDI, EZ 03/2000, KM 102 000
Vielen Dank schonmal |



wertminderung wird im gutachten ermittelt und anspruch auf nutzungsausfall/mietwagen (rep. dauer im gutachten) solltest du auch haben.
dein gegner aber auch, da sich bei 50/50 jeder die haelfte des gesamtschadens trägt.
Harry
50% zu 50% ist wohl eine verzwickte Sache?
Moderator
Hallo,
durchaus - warum sollte bei 50/50 jeder seinen eigenen Schaden bezahlen?
Fallbeispiel:
Fahrzeug A hat 10.000 € Schaden - Fahrzeug B 1.000
--> und Du meinst nun, dass A 10.000 bezahlt und B 1.000?
Eher nicht - vielmehr wird A nur 5.000 erstattet bekommen und B 500.
Verbunden mit den Leistungen für das Gegnerfahrzeug kommt jeder auf 5.500 € angerichteten Schaden.
Analog natürlich mit der Wertminderung - Harry hat da absolut recht.
Grüße
Schreddi
Wenn man genug Geld hat seinen restlichen Schaden selber bezahlen zu können, oder noch besser das man Vollkasko versichert ist und die eigene Versicherung die eigenen 50% dann übernimmt hat man wohl auch anrecht auf Nutzungsausfall und 50% Wertminderung gegen Vorlage der Reparaturrechnung bei der gegnerischen Versicherung.
Da gibts tolle Urteile zu bei 50:50 und Wertminderung sowie Nutzungsausfall.