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Werkstatt baut Unfall auf Betriebsgelände bei Servicemaßnahme
Themenstarter
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Hallo,
ich habe zwei Fragen zu folgedem Sachverhalt:
Ich gebe mein Fahrzeug bei einem Vertragshändler ab, damit dieser eine Servicemaßnahme durchführt. Anschließend fährt ein Mitarbeiter das Fahrzeug über das Betriebsgelände und rammt damit ein anderes Kundenfahrzeug. An beiden Fahrzeugen entsteht Sachschaden.
1) Hafte ich mit meiner KFZ Versicherung für den Schaden am anderen Kundenfahrzeug?
2) Habe ich Anspruch darauf, mir den entstandenen Schaden an meinem Fahrzeug auszahlen zu lassen (abzüglich der MwSt)?
Bitte keine Antworten, die mit "ich glaube..." "ich würde sagen..." "ich schätze..." anfangen! Mit der Sufo habe ich hier nur chaotische Threads gefunden, in dem sich hobbyjurissten gegenseitig an die Gurgel gingen... |
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Ich vermute, dass hier die Betriebshaftpflicht des Vertragshändlers zur Anwendung kommt.
Bin aber weder Voll- noch Hobbyjurist.
S211 320CDI R6
OH NEIN! GEHT SCHON LOS!

dein schaden wird über die hoffentlich bestehende handel/handwerkversicherung der werkstatt bezahlt, sofern sich dein kfz in werkstattobhut befand. (hier ja der fall) ob hier auch eine fiktive abrechnung erfolgen kann, da bin mir da nicht ganz sicher, aber vermutlich schon.
den schaden am händlereigenen fahrzeug zahlt der händler oder eben dessen versicherung im rahmen der vollkasko.
S211 320CDI R6
Bedeutet "fiktive Abrechnung" anhand eines Kostenvoranschlages abz. der MwSt?
Werkstatt baut Unfall auf Betriebsgelände bei Servicemaßnahme
ja
Moin,
nein, KVA hat damit nichts zu tun, in dem Fall nacht Gutachten.
Agerechnet wird, wenn fiktiv, ohne MWST.
Wird eine Repa-Rechnung nachgereicht, wird die MWST nachreguliert.
Charles Buchinsky †2003
War da jetzt auch noch ein 3. Fahrzeug beteiligt???
hab scheinbar das kundenfahrzeug überlesen.. naja, auch für dessen schaden kommt die werkstatt auf. alles halb so wild. was man sich aber immer rechtfertigen muss...
Es kommt drauf an :-)

Ich könnte mir zwei Vorgehensweisen vorstellen:
1. Der Schaden wird anstandslos von der Werkstatt ohne Einschaltung deiner Haftpflichtversicherung geregelt. Macht auch sinn, denn der Eigentümer des Fahrzeugs (ich vermute mal Du) hätte eh einen Schadensersatzanspruch gegen die Werkstatt (Schau mal § 280 I, 276, 278 BGB)
2. Aber es geht natürlich auch folgendes: Grundsätzlich hat man ja eine verschuldensunabhängige Betriebshaftung aus § 7 StVG. Die Frage die sich mir stellt ist nun, ob der Unfall "beim Betrieb" des Fahrzeugs passiert ist. Das wäre z.B. auf einem für Kunden zugänglichen Parkplatz so. Ist dagegen der Unfall intern (also auf dem Hinterhof oder sogar in den Werkshallen) werden die Voraussetzungen der Betriebshaftung wohl nicht vorliegen.
Kannst uns ja auf dem Laufenden halten, wäre nämlich interessant wie die Werkstatt sowas handhabt...