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Wer fährt 80+ auf AB in A und Slo?

Themenstarteram 22. August 2016 um 8:09

Nun stelle ich kurz vor Abreise fest, dass wir nun im schweren Gespannbetrieb (über 3,5T) angekommen sind und das heißt in Österreich und Slowenien 80km/h max., dabei habe ich doch extra stärkeres Fahrzeug gekauft um nicht mehr die Berge hoch zu Kräppeln :(

Aber aus meinen Beobachtungen heraus hält sich daran doch keiner oder?

Ja ich weiß, bei Erwischen bin ich selbst schuld.

P.S.: man merkt ich habe noch große Hoffnungen nicht im Stau zu enden ;)

Beste Antwort im Thema
am 22. August 2016 um 9:25

Ich bin seit ca 2 Millionen km mit 80 km/h auf den internationalen Autobahnen unterwegs. In der Ebene immer im Fluss mitschwimmen, am Berg wird dann überholt, wenn es erlaubt ist und es die Leistung des eigenen Fahrzeug zuläßt. So bin ich bis jetzt immer entspannt ans Ziel gekommen, auch in den Urlauben mit dem Wohnwagen. Mit 100 km/h auf der mittleren oder linken Spur den Bremser zu spielen ist mir zu stressig.

Gruß Jan

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Zitat:

@situ schrieb am 22. August 2016 um 21:47:46 Uhr:

Zitat:

@loverl schrieb am 22. August 2016 um 18:17:51 Uhr:

Was ist da so schwer zu verstehen??? Steht ja alles da !!!! Die Tabelle ist bis zur nächsten Gesetzesänderung gültig !!!! Bundesministerium für Verkehr . Mich wundert es schön langsam nicht das man euch Deutschen nicht mag ....

Das Niveau sinkt deutlich.

Du hast aber schon den geänderten Gesetzestext gelesen, oder? Auch verstanden? Kommentiert bisher nicht.

Der Link zum Gesetz (oder Verordnung oder wie immer das in den Alpen heißt) steht unter der Tabelle. Vielleicht erkennst du ja, dass zwischem den vom Portal verlinkten aktuellem Gesetzestext mit der Änderung von 2014 und der Tabelle ein Widerspruch besteht. Den gilt es zu klären - beides kann ja nicht stimmen.

Einfach abwarten, bis die Stellungnahme der offiziellen Seite da ist. 80 km/h sind ja ohnehin besser geeignet, die Landschaft zu genießen.

@situ, könntest du mal direkt und kurz beschreiben, was widersprüchlich ist. Ich habe die richtigen Stellen anscheinend nicht gefunden. Danke.

am 23. August 2016 um 7:04

Das steht weiter vorne in aller Deutlichkeit (Post gesten, 12:52).

Es gibt offensichtlich eine ältere Fassung des Gesetzes, welche die Einschränkung bezüglich Leermasse Zugwagen enthält (wie früher Führerschein B). Und es gibt die aktuelle Fassung (jedenfalls so im Rechtsinformationssysten der Regierung veröffentlicht), die das nicht mehr enthält (Änderung 2014). Auf diese Fassung wird auch unterhalb der Tabelle verlinkt. Damit sehe ich einen Widerspruch zwischen Angaben in der Tabelle und verlinktem Gesetzestext.

Wer Recht hat, weiß ich auch nicht - tendiere aber dazu, dass versäumt wurde, die Tabelle nach Änderung des Gesetzes anzupassen.

Ich habe bei zwei offiziellen österreichischen Stellen angefragt und werde sicher eine verbindliche Antwort erhalten.

Immer wieder die Behauptung gebetsmühlenartig zu wiederholen, ohne sich zu diesem Widerspruch zu äußern, führt ja nicht weiter.

Ich bin hier raus, bis ich eine offizielle Antwort habe. Wenn das unverändert so wie früher ist, müssen die Automobilklubs ihre Angaben entsprechend ändern.

Also auf meiner www.help.gv.at Seite steht klipp und klar .

01.01.2016 abgenommen von Bundesministerium .

Aus und Schluss für immer. Raus aus den Idioten Forum.

@loverl

Ruhe bewahren, Schock bekämpfen, Hilfe ist auf dem Weg!

Etwas für deine Nerven und zur allgemeinen Erheiterung

http://atomaffe.de/.../

Viele Grüße von der deutschen Seite des Bodensees

Johannes

am 23. August 2016 um 8:58

Zitat:

@loverl schrieb am 23. August 2016 um 09:59:36 Uhr:

Also auf meiner www.help.gv.at Seite steht klipp und klar .

01.01.2016 abgenommen von Bundesministerium .

Auf der Seite steht ebenso klar ein Widerspruch zum Gesetzestext. Hast du das immer noch nicht gelesen?

Situ Habe einige andere Themen von dir gelesen. .... Du möchtest immer nur recht haben und solche Typen wie Du machen den Rest der Deutschen zum gespöt der EU (Welt ) jetzt verstehe ich erst warum man 90% Deutsche nicht mag .

Themenstarteram 23. August 2016 um 10:52

"Der Klügere gibt nach und hat nicht das letzte Wort"

Ich wollte kein Streitthema eröffnen, lediglich Erfahrung von Gespannfahrern +3500kg einsammeln!

Zitat:

@loverl schrieb am 23. August 2016 um 11:37:28 Uhr:

................jetzt verstehe ich erst warum man 90% Deutsche nicht mag .

Och,

ich mag sie.....

 

am 23. August 2016 um 11:16

Zitat:

@DerMeisterSpion schrieb am 23. August 2016 um 12:52:38 Uhr:

"Der Klügere gibt nach und hat nicht das letzte Wort"

Ich wollte kein Streitthema eröffnen, lediglich Erfahrung von Gespannfahrern +3500kg einsammeln!

Es besteht kein Streit. Über deine Frage sind wir lediglich auf sich widersprechende Aussagen auf der Plattform des zuständigen österreichischen Ministeriums und der Hinweise der großen Automobilklubs gestoßen. Da nur eine von beiden richtig sein kann, versucht man das natürlich zu klären. Kann eine Weile dauern.

Also - einfach nicht mit aufregen.

Ich auch weil ich viel am Campingplatz über manche viel lachen muss ! So wie Heute. Der hatte einen Mover verbaut und Ihn nicht verwendet weil er wichtig sagte ich kann doch fahren! Hahaha 30minuten hin und her gefahren bis er aus seiner Parzelle kam .

Zitat:

@loverl schrieb am 23. August 2016 um 13:19:21 Uhr:

Ich auch weil ich viel am Campingplatz über manche viel lachen muss ! So wie Heute. Der hatte einen Mover verbaut und Ihn nicht verwendet weil er wichtig sagte ich kann doch fahren! Hahaha 30minuten hin und her gefahren bis er aus seiner Parzelle kam .

Na ja,

ich sage immer

"heute macht jeder Arsch Camping"..... ;)

Leider sind Camper aller Länder betroffen,

nur bei den Deutschen versteht man den Stuss (meistens) besser

Zitat:

@situ schrieb am 23. August 2016 um 09:04:47 Uhr:

Das steht weiter vorne in aller Deutlichkeit (Post gesten, 12:52).

Es gibt offensichtlich eine ältere Fassung des Gesetzes, welche die Einschränkung bezüglich Leermasse Zugwagen enthält (wie früher Führerschein B). Und es gibt die aktuelle Fassung (jedenfalls so im Rechtsinformationssysten der Regierung veröffentlicht), die das nicht mehr enthält (Änderung 2014). Auf diese Fassung wird auch unterhalb der Tabelle verlinkt. Damit sehe ich einen Widerspruch zwischen Angaben in der Tabelle und verlinktem Gesetzestext.

Wer Recht hat, weiß ich auch nicht - tendiere aber dazu, dass versäumt wurde, die Tabelle nach Änderung des Gesetzes anzupassen.

Ich habe bei zwei offiziellen österreichischen Stellen angefragt und werde sicher eine verbindliche Antwort erhalten.

Immer wieder die Behauptung gebetsmühlenartig zu wiederholen, ohne sich zu diesem Widerspruch zu äußern, führt ja nicht weiter.

Ich bin hier raus, bis ich eine offizielle Antwort habe. Wenn das unverändert so wie früher ist, müssen die Automobilklubs ihre Angaben entsprechend ändern.

Danke für die Info.

Dann geht es ja letztendlich nur noch um Details und definitiv nicht um die allgemeine Frage, ob man mit WoWa in A 100km/h fahren darf.

Fest steht dann in jedem Fall, dass mit einem zul Gespanngesamtgewicht von bis zu 3500kg, wenn das Leergewicht des FZ höher ist, als das zul GG des Anhängers auf österreichischen AB's gefahren werden darf.

Die zweite Bedingung (m.E. die einzige Unklarheit) dürfte in der Realität keine so sehr große Bedeutung haben:

Der "Klassiker", also ein Fz mit 2000kg zul GG plus Wohnwagen mit 1500kg zul. GG wird vermutlich häufig funktionieren.

Mit 1300kg zul.GG-Wohnwagen i.d.R. auch, denn unter 1300kg Leergewicht gibt es mittlerweile fast nur noch Kleinwagen.

 

am 23. August 2016 um 14:35

Ich habe soeben einen Wohnwagen mit 1350 zGM gekauft. Leermasse Zugwagen 1305 kg. Wenn die alte Regelung gelten würde, dürfte ich in A keine 100 km/h fahren.

Ich laste aber eh auf 1300 kg ab, weil ich daheim auch nicht hinter den Brummis hängen möchte. Die paar km, bis ich in A über den Brenner bin, wären mir egal.

Die Frage war von Anfang an lediglich, was von den widersprüchlichen Angaben auf dem österr. Regierungsportal gilt. Beides kann ja schlecht gelten - obschon in A .....

ich dachte, ich wäre hier zwischen den teilweise Monster-Zugwagen so ziemlich der einzige, der einen ca ebenso leichten Zugwagen hat...

Die paar Kilometer in A, die man von D nach I zu überbrücken hat, sind eigentlich egal, aber ich sehe es so ähnlich, wie es hier schon genannt wurde:

Wenn man sich an gut reale 80km/h (laut GPS) hält, nervt alle 2 Minuten ein LKw der hinten dicht auffährt.

Richtig nervig ist WoWa-fahren z.B. in Dänemark auf Landstraßen, wenn man denn einigermaßen legal bleiben möchte.

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