wer darf Eintragungen machen in Zulassungsbescheinigung?
Themenstarter
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Hallo, ich hab folgende frage: Wer darf alles Eintragungen in die Zulassungsbescheinigung teil 1/2 machen? Grund: ich habe bei mir im wagen einen anderen Motor eingebaut und dieser soll von nenn TÜV Prüfer abgenommen werden und der meinte er würde das gleich eintragen wen der wagen abgemeldet ist! Darf der das? Ich Kenn das nur so das das nur die Zulassungsbehörde darf! Nich das das illegal ist und ich dann beim anmelden ärger bekomm?
Grus frank |



Der TÜV oder Dekra usw. schreibt dir einen Wisch, auf dem draufsteht was in deine Zulassungsbescheinigung eingetragen wird. Und anhand dieses Textes schreibt die Zulassungsstelle dann die Eintragung in den Fahrzeugschein / Die Zulassungsbescheinigung.
Unter dem Wisch von der Prüforganisation steht auch drunter, ob du das SOFORT in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen musst, oder erst beim "nächsten Befassen mit der Zulassungsstelle". Letzteres heißt, dass es genügt wenn du den Wisch im Handschuhfach dabei hast, um bei einer Kontrolle zu beweisen, dass dieses und jenes Teil am Wagen eingetragen ist.
1xja, genau so kenne ich das auch deshalb frage ich ja, weil mich das verwirrt das der Prüfer die Eintragung selber machen will. Nich das der das selber reinschreibt und die aufer Zulassungsstelle vl noch denken ich war das.
Vergaser rockt
Mit "gleich Eintragen" meinte der sicherlich nur, dass er dir das einträgt während der Wagen abgemeldet ist. Dann bekommst du den Zettel wie immer, gehst zum STVA und kannst es bei der Anmeldung mit in den Schein aufnehmen lassen.
Die Jungs im blauen Kittel (Tüv) dürfen auch direkt in den Brief schreiben und die Eintragung dort vornehmen. Vom Straßenverkehrsamt bekommst du dann nur noch bei Anmeldung einen neuen Schein (bzw. äquivalent mit den neuen Zulassungsbescheinigungen). M.W. hat sich das nicht geändert. Haben die bei mir auch schon mehrfach gemacht. Wenn das Auto angemeldet ist muss man aber trotzdem einen neuen Schein abholen.
Ansonsten einfach den Wisch mitgeben lassen und das Straßenverkehrsamt eintragen lassen. Wer´s macht ist doch am Ende egal.
Gruß Meik