ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wenn die Versicherung mal wieder streikt ?

Wenn die Versicherung mal wieder streikt ?

Themenstarteram 18. März 2015 um 11:35

Hallo :) Ich wusste nicht genau welchen Titel und in welches Forum ich schreibe, daher mal so :)

Hallo Liebe Expterten

Ich weiss nicht weiter.

Vorab kann ich ja ein paar Eckdaten nennen.

ein kleiner Unfall ist passiert.

Rechts abbiegen, von einspurig auf einspurig. Rechts neben der Fahrspur ist eine Busspur gewesen. Fahrzeug vor mir verlässt den Abbiegebogen ( dadurch ging sein Blinker aus ) , ich Rücke nach ( in kleinerem Bogen ). Während des Verlassen schwenkt er wieder zurück in den Bogen und streift mit seinem hinterem Radkasten, meine vordere linke Front.

Ich habe einen Zeugen, Das Polzeiprotokoll mit Skizze beschreibt die Fahrtrichtung von uns Beiden.

Jetzt das erste Problem : ICH habe von der Polizei das Schreiben für die Ordnungswidrigkeit bekommen, d.h. in deren Augen bin ich schuld. ( Die sind auf Nachfrage tatsächlich davon ausgegangen ich war auf der Busspur ) Zeuge bestätigt aber meine Aussage, und somit ist Protokoll hinfällig wird aber dennoch als " Das Beweismittel schlechthin" von der Versicherung angeprangert ( darauf berufen sie sich die ganze Zeit, trotz Zeuge ). Unfallgegner wittert natürlich seine Chance und sagt " ich hab nichts gemacht, ich bin ganz normal abgebogen".

Gutachter beschreibt den Schaden so, das er durch Fremdeinwirkung entstanden ist.

Nun konnte mein Anwalt, die Sache aussergerichtlich nicht klären. die Versicherung des Gegners beharrt einfach darauf, das es wohl so sei wie im Bericht der Beamten. Ich war also auf der Busspur. Also nochmal Protokoll und Zeugenaussage hingeschickt. Neue Antwort : Wir können keinen Anspruch erkennen.

Der Ding dabei ist, ich habe bis Dato keine Verkehrsrechtschutz gehabt. ( Ausgezogen und vergessen neu zu machen, war mitversichert ) Das ist mein Pech.

Wie würdet IHR vorgehen ?

Ich stehe zwischen der Wahl damit gerichtlich weiterzumachen, wenn der Anwalt eine 80%-90% prozentige Chance sieht. Risiko ist aber eben auf den Kosten sitzen zu bleiben wenn ich pech bei der Verhandlung hab.

Die Versicherung jetzt privat belagern ? ... Wie würdet ihr vorgehen. Ich bin etwas ratlos.

Ich ärgere mich natürlich das ich keinen Rechtsschutz hatte, aber nun ist die Situation wie sie ist. :(

 

Ich freue mich schon auf eure Meinung dazu...

€ : Noch ein paar Dinge die ich vergessen habe :

Der schaden bei mir : ungefähr 3600€.

Beim gegner aufjedenfall unter 1000€, höhergelegter jumper, es hat nur seine felge erwischt.

Das Protokoll der polizei habe ich bis es der anwalt angefordert hat niemals gesehen und auch nicht unterschrieben.

Beste Antwort im Thema

Verstehe den Threadtitel nicht.

Die Versicherung streikt in keinster Weise, sonder erfüllt Ihre Aufgabe im vollen Umfang.

Sie hat die gestellten Ansprüche geprüft und als ungerechtfertigt abgewiesen.

Genau das erwarte ich mir, als Teil der Versichertengemeinschaft, von der Versicherung.

30 weitere Antworten
Ähnliche Themen
30 Antworten

Rechts abbiegen von Spur1 auf Spur1 ........?

Ich habe die Situation nicht verstanden.

Themenstarteram 18. März 2015 um 11:44

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 18. März 2015 um 12:39:56 Uhr:

Rechts abbiegen von Spur1 auf Spur1 ........?

Ich habe die Situation nicht verstanden.

Nein damit meine ich ,

Von einspurig auf einspurig :) sorry

Noch ein paar Dinge die ich vergessen habe :

Der schaden bei mir : ungefähr 3600€.

Beim gegner aufjedenfall unter 1000€, höhergelegter jumper, es hat nur seine felge erwischt.

Das Protokoll der polizei habe ich bis es der anwalt angefordert hat niemals gesehen und auch nicht unterschrieben.

Du bist also von einer einspurigen Straße in einer anderen einspurigen Straße abgebogen ?

Dann ist der Gegner aus einer Busspur heraus gefahren und hat Dich gerammt ?

Themenstarteram 18. März 2015 um 11:55

Hab ich das so unklar ausgedrückt ? :D

Also eine Rechtsabbiegerspur auf eine Spur. Rechts der Spur ist eine Busspur, nicht befahrbar.

Der Mensch vor mir fuhr los, wollte abbiegen, fährt allederings nur den halben bogen und weiter geradeaus, als würde er auf der Rechtsabbiegerspur geradeausfahren. plötzlich fiel ihm ein, er will doch rechts lang ( kannte sich da nicht aus ). während der den Bogen verließ, bin ich "nachgerutscht" allerdings in einem kleinerem radius.

Wenn du willst zeige ich mal die skizze ^^

Ja eine Skizze wäre hilfreich, i.M. kann ich der Beschreibung nicht folgen bzw verstehen, wie sie Situation war.

Hi,

naja schwierig zu sagen wie das ausgehen würde, ein Richter könnte der Meinung sein das du bei so eine unklaren Situation nicht in die entstehende Lücke fahren darfst.

Solange es keine weiteren Zeugen gibt wird es evtl. auch schwierig glaubhaft zu machen das du wirklich nicht auf der Busspur warst.

Gruß Tobias

Zitat:

@Charlinskaja schrieb am 18. März 2015 um 12:55:11 Uhr:

Hab ich das so unklar ausgedrückt ? :D

Ja, ich verstehe auch nur "Bahnhof"!

am 18. März 2015 um 13:16

ich blicke es auch nicht.

mach mal skizze.

am 18. März 2015 um 13:28

so ich glaub ich bliks.

tja, wenn ich es richtig verstanden habe, habt ihr euch beide falsch benommen...

Themenstarteram 18. März 2015 um 13:40

So, hier mal die Skizze , nur das der äußere Bogen, Sprich der Transporter seinen Bogen in richtung geradeaus verlassen hat und dann wieder zurück wollte, vor mir.

um es mal überspitzt auszudrücken, im rechten winkel abbiegen.

am 18. März 2015 um 14:07

ja, dann bleibe ich bei meiner Meinung. 50% / 50% Schuldlage.

Du hättest einfach mehr Sorgfalt walten lassen müssen und nicht bei erst bester Gelegenheit die Kurve enger nehmen und vorbeifahren. Bremsen und Weitsicht (gerade da Du erkannt hast das er ortsfremd ist) wären hier angebracht gewesen

Sorry, das ist nur meine ehrliche Meinung.

Beweislage:

Der Versicherer beruht sich auf das Polizeiprotokoll was Deinen Ausführungen nach nicht korrigiert wurde. Vielmehr stellte die Verfolgsbehörde das Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Grund der Zeugeaussage ein. Das hat ein ganz anderes Gewicht. Strafrecht und Zivilrecht bitte trennen.

Unterm Strich steht es also:

Polizeiaussage (Protokoll von zwei Beamten) + Unfallgegner GEGEN Dich + Zeuge

Da Du den Anspruch beweisen musst sieht es schlecht aus, da hier mindestens Aussage gegen Aussage steht.

Der erste Schriftt soltle meines Erachtens daher der Weg zur Polizei sein. Die entscheiden zwar nicht über zivilrechtliche Schuldfragen sind aber durchaus ladungsfähige Zeugen, wobei Aussagen von Polizeibeamten (m.E. ungerechtfertigterweise) fast schon rechtsbäuglich mehr Glauben geschenkt wird. Daher auch die Aussage "mindestens" im obigen Satz.

Kannst Du die Korrektur des Protokoll nicht bewirken sieht es sehr schlecht für Dich aus.

Das sollte aber doch alles auch Dein RA wissen?!?

gruß

am 18. März 2015 um 15:04

welche OWI wird dir denn von der Polizei vorgeworfen???

Überholen trotz unklarer Verkehrslage ????

oder was sonst???

am 18. März 2015 um 16:03

Soweit die Skizze zu verstehen ist, fährst du (01) auf einer Abbiegespur nach rechts hinter einem anderen Fahrzeug (02). Ihr beide könnt nur nach rechts abbiegen, nur dein Unfallgegner fährt einen größeren Bogen und du willst das ausnutzen, um rechts an ihm vorbeizuziehen. Das gelingt dir nicht, kannst weder rechtzeitig bremsen noch nach rechts auf die Busspur ausweichen.

Den Optimismus deines Anwalts möchte ich haben. Aber der muss ja auch nicht das Prozessrisiko tragen.

Bei einem Streitwert von 3600 Euro dürfte dich die aussergerichtliche Vertretung schon rd. 420 Euro kosten/gekostet haben. Für den Fall, das die Sache in die Hose geht, liegt dein Prozesskostenrisiko bei diesem Streitwert bei weiteren rd. 1.730 Euro.

Wie hat sich den dein Versicherer hinsichtlich der Verursachungsbeiträge entschieden oder hat dein Unfallgegner auf die Verfolgung eigener Ansprüche verzichtet.

Rechts der Abbiegespur ist die Busspur, soweit so klar, aber was ist denn links der Spur, wo der Jumper wohl hinwollte? Außerdem muss der wohl die Spur schon ganz verlassen haben, ansonsten kannst Du ja wohl nicht "nachgerutscht" sein (besser wohl: Du hast Gas gegeben um die vermeintliche Lücke zu schließen, oder?).

Wenn es so war, ist Dir außer der etwas eiligen Fahrweise wohl nichts vorzuwerfen und der Jumper hat einen Spurwechselfehler gemacht, also sich nicht vergewissert, ob die Spur neben ihm frei war bzw. Du warst im "Toten Winkel" oder er hat nicht damit gerechnet, dass da schon einer in die Lücke gestoßen war. In jedem Fall sein Fehler, würde ich sagen, und jetzt musst Dein Anwalt nur noch den Richter davon überzeugen! Aber mit einem Zeugen und einem fähigen Anwalt sehe ich Deine Chancen nicht so schlecht!

P.S.: Hat er Jumper die Spurwechsel per Blinker angezeigt???

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wenn die Versicherung mal wieder streikt ?