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Wem schuldet der Unfallverursacher was?

Audi A3 8P
Themenstarteram 8. September 2014 um 19:15

Also, eine kleine rechtliche Frage. Hoffe sie ist hier nicht komplett Fehl am Platz. Also ich hab mir vergangen Samstag endlich meinen Traum von einem S3 erfüllt. Jedes Extra drin, glücklichster Mensch auf dem Planeten. Aber....Ich kann ihn erst am Samstag in Bochum abholen. Muss dann wieder hoch fahren. Das Autohaus hat mir meinen A3 abgekauft. Der Kaufvertrag für den Kauf des S3 und den Verkauf von meinem A3 ist unterschrieben. Da ich auf dem Weg Saarbrücken -> Köln 2638264 Unfälle gesehen hab, hab ich mir die Frage gestellt, was passiert, wenn mir jetzt einer ins Auto donnern würde? Also wenn ich es nicht Schuld wäre. Wär dann meine Anzahlung futsch? Oder müsste der Schuldige dem Autohaus den Schaden ersetzen? Hab das 2 Jura Studenten gefragt, die kamen mir nur mit "ehm...öh....na wenn ein Kaufvertrag...ehm...§433...ehm..."

Mich interessiert nur mal der Fall der Fälle :D.

Liebe Grüße :)

Beste Antwort im Thema

Wenn dir jemand ins Auto knallt, kannst du die Kaufsache nicht mehr in der vereinbarten Beschaffenheit übergeben. Stichwort Unmöglichkeit.

Der Käufer kann nach seiner Wahl entweder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen oder die Beseitigung des Mangels.

Da es unmöglich ist, aus einem verunfallten Fahrzeug ein unfallfreies Fahrzeug herzustellen, bleibt also nur die Lieferung einer mangelfreien Sache.

Beim Gebrauchtwagenkauf zählt der Kaufgegenstand als Stückschuld (Neuwagen Gattungsschuld, weil jeder Neuwagen einem anderen, baugleichen Neuwagen, gleicher Ausstattung gleicht.)

Diesen Gebrauchtwagen mit der Laufleistung und der Ausstattung ist so aber nur einmal vorhanden.

Nach der Schuldrechtsreform ist es aber umstritten, ob beim Stückkauf die Nachlieferung im Sinne von §275 I unmöglich ist.

Letztendlich bist du von der Nacherfüllungspflicht befreit.

Allerdings hat der Käufer ja in das Geschäft (mit deinem Fahrzeug) vertraut und dann sind wir schon beim nächsten Punkt. Schadensersatz...

 

Du bekommst vom Unfallverursacher den Schaden an deinem Fahrzeug ersetzt, da wird es ein Gutachten geben und anhand dessen wird abgerechnet. Du wirst hier so gestellt, als wenn das schadenverursachende Ereignis nicht eingetreten wäre.

Wenn allerdings der Händler z.B. dein Fahrzeug für 5000 Euro angekauft hätte und seinerseits schon wieder einen Käufer hätte, der dein Fahrzeug für 8000 Euro gekauft hätte, dann sind beim Händler zusätzlich 3000 Euro Vertrauensschaden entstanden, die könnte der Händler von dir einfordern.

 

Um es kurz zu machen und deine Frage zu beantworten:

Der Unfallverursacher schuldet dir den Ersatz des dir entstandenen Schadens. Du bist so zu stellen, als wäre der Unfall nicht passiert.

Die Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag insbesondere die Schadensersatzansprüche die entstehen, wenn der Kaufvertrag nicht erfüllt wird, gehen erstmal an deine Adresse.

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Mhh ist auch etwas kniffelig das Ganze! :D

Wenn es dich näher interessiert, bitte einen Mod oder Forenpaten, das Thema ins Verkehr & Sicherheitsforum zu verschieben. Aber nur wenn du auch mit den skurilen Antworten, welche sicher auch kommen werden, klar kommst! :D

Das grundsätzliche Thema hierbei ist sicher auch wann der Eigentumsübertrag stattfindet. Und das tut er auf Grund des im Deutschen Recht geltenden Abstraktionsprinzip nicht bereits durch Abschluss eines Kaufvertrags.

Meiner Meinung nach würde der Unfallgegner dir gegenüber in der Pflicht stehen. Du kannst dem Autohaus deinen Wagen ja auch nicht mehr in der "vereinbarten Beschaffenheit" übergeben.

Aber ich bin kein Rechtsanwalt oder Richter! :D

Kannst dich ja mal einlesen! ;)

 

Themenstarteram 8. September 2014 um 20:07

Ja, hab auch 2 Semester Jura studiert, bin dann aber doch (auch abgeschlossen) auf einen Ingenieursstudiengang gewechselt :D. Also mir sagt das noch dunkel was, die Tatsache mit dem Trennungs und Abstraktrionsprinzip. Vielleicht haben wir hier ja einen Juristen unter uns :D? Ich fänds aber echt extrem uncool, wenn mir jetzt jemand in meinen A3 donnern würde. Ich glaub ich geh die Woche nur noch zu Fuß ins Büro und fahr Samstag um 3 Uhr nachts nach Bochum...Mit 30 km/h...auf dem Seitenstreifen...mit Warnblinkanlage...

Ich würde mich direkt mal überhaupt nicht so verrückt machen! Je mehr du Angst vor einem Unfall hast, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass einer in dich reinfährt. :eek: :D

Selbst wenn? Was passiert schlimmsten Falls? (Von Personenschäden sehen wir jetzt mal ab.

Das Auto muss repariert werden, du bekommst von der Versicherung das Geld + eine Wertminderung und verkaufst den Wagen günstiger an den Händler. Eventuell hätte der Händler sogar Interesse den Wagen selbst zu reparieren. Oder im Falle eines Totalschadens, wäre der Ankauf vom A3 halt hinfällig und der S3 wird vom Versicherungsgeld gekauft.

Ihr werdet die Verträge ja nicht "gekoppelt" haben.

Wird sich halt alles "etwas" verzögern und wäre viel Rennerei.

Wird schon alles schief gehen! :)


p.s.: Stell dir mal vor es geht alles gut, aber dir fährt auf der Rückfahrt jemand deinen neuen S3 kaputt!
:eek: :p

Themenstarteram 8. September 2014 um 21:01

Zitat:

p.s.: Stell dir mal vor es geht alles gut, aber dir fährt auf der Rückfahrt jemand deinen neuen S3 kaputt!

:eek: :p

Du bist der Teufel, oder? :D

Wenn dir jemand ins Auto knallt, kannst du die Kaufsache nicht mehr in der vereinbarten Beschaffenheit übergeben. Stichwort Unmöglichkeit.

Der Käufer kann nach seiner Wahl entweder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen oder die Beseitigung des Mangels.

Da es unmöglich ist, aus einem verunfallten Fahrzeug ein unfallfreies Fahrzeug herzustellen, bleibt also nur die Lieferung einer mangelfreien Sache.

Beim Gebrauchtwagenkauf zählt der Kaufgegenstand als Stückschuld (Neuwagen Gattungsschuld, weil jeder Neuwagen einem anderen, baugleichen Neuwagen, gleicher Ausstattung gleicht.)

Diesen Gebrauchtwagen mit der Laufleistung und der Ausstattung ist so aber nur einmal vorhanden.

Nach der Schuldrechtsreform ist es aber umstritten, ob beim Stückkauf die Nachlieferung im Sinne von §275 I unmöglich ist.

Letztendlich bist du von der Nacherfüllungspflicht befreit.

Allerdings hat der Käufer ja in das Geschäft (mit deinem Fahrzeug) vertraut und dann sind wir schon beim nächsten Punkt. Schadensersatz...

 

Du bekommst vom Unfallverursacher den Schaden an deinem Fahrzeug ersetzt, da wird es ein Gutachten geben und anhand dessen wird abgerechnet. Du wirst hier so gestellt, als wenn das schadenverursachende Ereignis nicht eingetreten wäre.

Wenn allerdings der Händler z.B. dein Fahrzeug für 5000 Euro angekauft hätte und seinerseits schon wieder einen Käufer hätte, der dein Fahrzeug für 8000 Euro gekauft hätte, dann sind beim Händler zusätzlich 3000 Euro Vertrauensschaden entstanden, die könnte der Händler von dir einfordern.

 

Um es kurz zu machen und deine Frage zu beantworten:

Der Unfallverursacher schuldet dir den Ersatz des dir entstandenen Schadens. Du bist so zu stellen, als wäre der Unfall nicht passiert.

Die Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag insbesondere die Schadensersatzansprüche die entstehen, wenn der Kaufvertrag nicht erfüllt wird, gehen erstmal an deine Adresse.

Themenstarteram 8. September 2014 um 21:22

Ok, danke für die ausführliche Antwort. Ich bleib dabei, ich schieb mein Auto nach Bochum :D

Beim Autohaus bekommt man doch nie den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs, wahrscheinlich wäre ein Unfall finanzell gesehen das beste was dir passieren kann. Also immer schön Bleifuß. :D

Änder deine Bestellung auf 'nen gebrauchten A1, dann musste weniger Angst haben.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von Rise_Against

Ich glaub ich geh die Woche nur noch zu Fuß ins Büro und fahr Samstag um 3 Uhr nachts nach Bochum...Mit 30 km/h...auf dem Seitenstreifen...mit Warnblinkanlage...

Ich sag mal die Finanzierung deines S3 steht auf sehr wackligen Beinen, wenn du auf solche Ideen kommst und das sogar für den Fall, dass dir jemand deinen Wagen schrottet, du also locker 90 % des Wertes ersetzt bekommst, wahrscheinlich sogar mehr als dir der Händler an Anzahlung entgegenkommen lässt (Händlerankaufswert ist nämlich so viel ich weiß nicht der Zeitwert sondern eher weniger).

Aber manche müssen eben einen S3 fahren... :rolleyes: :o

Edit:

Ah, da war jemand schneller, aber ich bin der Meinung man kann es den TE nicht oft genug wissen lassen. Er kann dann ja gerne berichten, ob alles rundlief, auch was ihn die Vollkasko für den S3 jährlich kostet. ;)

am 9. September 2014 um 19:29

Eindeutig zweideutig!

Klemm dir doch die Bemerkungen mit dem Audi S3! Neid...Missgunst?

Es soll Menschen geben die haben eben genug Money...und einen eigenen Sinn für Dinge die Spaß machen können! Und ein S3 macht Spaß!...aber eben nicht jedem...und das ist auch gut so..

Zitat:

Original geschrieben von Rise_Against

… Der Kaufvertrag für den Kauf des S3 und den Verkauf von meinem A3 ist unterschrieben. …

Dann hängt es davon ab, was noch in dem Vertrag steht. Wenn der A3 vom AH angekauft und von dir bei Unterschrift übergeben wurde, hast du dir dein altes Auto von dort ausgeliehen. Wenn du es noch nicht übergeben hast, sieht das wieder ganz anders aus. Ohne die Vertragsbestandteile zu kennen wird hier keiner zur Erleuchtung beitragen können.

am 9. September 2014 um 20:03

Zwei übereinstimmende Willenserklärungen liegen zweifelsfrei vor! Aber ein Kaufvertrag kommt auch, bzw. nur Zustande mit Übergabe und Annahme!

Wenn der A3 verunfallt wird es mit der Übergabe knapp....dem Vertrag mangelt an dem Zustand des beschriebenen A3 (bei Unfall)...

Käufer kann ablehnen oder einen anderem Preis für die Inzahlungsnahme verlangen...ggf. Finanzierung scheitert und wird auch neu berechnet!

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Eindeutig zweideutig!

Klemm dir doch die Bemerkungen mit dem Audi S3! Neid...Missgunst?

Es soll Menschen geben die haben eben genug Money...und einen eigenen Sinn für Dinge die Spaß machen können! Und ein S3 macht Spaß!...aber eben nicht jedem...und das ist auch gut so..

Welche Bemerkung? Dass manche einen S3 fahren müssen. :rolleyes: :o

Ist doch so. Wenn ich das Geld offenbar nicht habe, mit dieser "Selbsterkenntnis" in einem Forum auflaufe, dann brauch ich mich doch über "Bemerkungen" dazu nicht wundern.

"Genug Money"... dann mach ich keinen solchen Thread auf.

Hoffentlich hat der TE an alles gedacht, von der teuren Vollkasko über die vermutlich teuren Reifen, die teureren Kundendienste, die höhere Steuer, alles was bei so einem Sportmodell eben zusätzlich anfällt. Gut, ist "nur" ein S3, aber wenn man sich so einen Kopf um die Anzahlung macht?

Will hier nicht rumneiden und rumstänkern, muss jeder selbst wissen und wenn´s Neid wäre, wär das nicht die allergrößte Anerkennung? ;) :p

am 9. September 2014 um 20:14

Stimme Dir zu...die zukünftigen Kosten und Aufwendungen sollte er sich bewusst sein!

Aber normaler Weise weiß ein S3 Käufer das!

Sollte seine Finanzierung am potentiellen Unfall scheitern, hat er zu knapp kalkuliert!

Aber malen wir den Teufel nicht an Wand!

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Zwei übereinstimmende Willenserklärungen liegen zweifelsfrei vor! Aber ein Kaufvertrag kommt auch, bzw. nur Zustande mit Übergabe und Annahme! Wenn der A3 verunfallt wird es mit der Übergabe knapp....dem Vertrag mangelt an dem Zustand des beschriebenen A3 (bei Unfall)...

Wie bereits gesagt: Wenn der A3 schon ans AH übergeben und danach vom früheren Besitzer wieder kostenfrei ausgeliehen wurde, wird gar nichts knapp. Dann hat der frühere Besitzer dem AH den Schaden u ersetzen, den er an seinem ehemaligen Fahrzeug hat.

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